Buchen von Zeitungsgutscheinen

  • Halo zusammen,


    ich hätte da mal wieder eine Frage:


    Wir verkaufen bei uns im Laden auch die Zeitung mit den vier großen Buchstaben. Von dieser kann man zwischendurch auch Gutscheinhefte kaufen (zahle 9, erhalte 10 Zeitungen). Diese Gutscheinhefte verkaufen wir nicht, allerdins werden die zwischendurch bei uns eingelöst und unser Pressegroßhandel schreibt die Gutscheine nachher ohne USt. auf der Rechnung gut. Jetzt muss ich diese Position ja irgendwie buchen. Meiner Meinung nach sind das doch dann Umsätze ohne USt, da diese ja schon beim Kauf der Gutscheine abgeführt wurde. Liege ich da jetzt richtig?


    Merci vielmals


    Rocky

    • Offizieller Beitrag

    Die gute Nachricht zuerst: die Anzahl der Buchstaben des Zeitungstitels tut nichts zur Sache ;)


    Lass uns den Sachverhalt mal bitte aufdröseln: Die Gutscheine selbst verkaufst Du nicht, aber Du löst sie ein. Das heisst, dass der Kunde die Zeitung von Dir ausgehändigt bekommt, Du aber keine Kohle dafür siehst. Stattdessen ziehst Du aber wahrscheinlich den Gutschein ein. Diesen Gutschein behandelst Du in der Kasse wie Bargeld.
    Um das Geld vom Verlag zu bekommen, reichst Du wahrscheinlich die Gutscheine weiter?


    Prüfe mal genau nach, ob die Erstattung (Gutschrift) _wirklich_ netto ist. Mein Verdacht ist eher, dass die Erstattung unter allen Postitionen netto steht und am Ende die Steuer natürlich mit draufkommt. Damit wäre das ein ganz normaler Erlös, für den natürlich die Steuern durchgeleitet werden.

  • Prüfe mal genau nach, ob die Erstattung (Gutschrift) _wirklich_ netto ist. Mein Verdacht ist eher, dass die Erstattung unter allen Postitionen netto steht und am Ende die Steuer natürlich mit draufkommt. Damit wäre das ein ganz normaler Erlös, für den natürlich die Steuern durchgeleitet werden.


    ...genau so muss es sein. :)
    MfG Günter

  • Hallo zusammen und schonmal danke für die Antworten!


    Ich habe die Rechnung gerade vor mir liegen und hieraus geht hervor, dass der Rechnungsbetrag brutto um "Gutschriften ohne MWSt" reduziert wird, was dann den Endbetrag ergibt. Für mich ist die Handhabung der Gutschrift ohne USt. auch irgendwie logisch, sonst würde das gleiche Produkt doch doppelt besteuert?!?! Also doch ein Erlöse ohne USt...


    Winkewinke


    Rox

  • Also doch ein Erlöse ohne USt...


    Richtig......nur bist du der kostenlose Verteilerfür diese Zeitung, prima, solche Geschäfte liebt man. :D
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde die Verträge und Rechnungen/Gutschriften einmal durch einen Steuerberater begutachten lassen. Wenn Du eine Einnahme/Provision aus dem Verkauf der Zeitung erzielst, dann unterliegt dieser Umsatz, bei Umsatzsteuerpflicht des Unternehmers, selbstverständlich auch der Umsatzsteuer.