Fahrtkostenzuschüsse des AG bei Einsatzwechseltätigkeit

  • Hallo zusammen,


    ich habe ein kleines Eingabeproblem in Bezug auf Entfernungspauschale und pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in WISO Steuer 2012.


    Ausgangslage: Ich bin bei einer Firma angestellt, für die ich in 2011 aber zu 100% beim Kunden (anderes Unternehmen) vor Ort im Einsatz war, ohne dass ich aus beruflichen Gründen zu meinem eigentlichen Arbeitgeber hätte fahren müssen. Ich befand mich also in einer Einsatzwechseltätigkeit. Mein Arbeitgeber hat mir rund 200 € an Zuschüssen für den Nahverkehr erstattet (Zeile 18 auf der Lohnsteuerbescheinigung --> "Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte"). Korrekt wäre nun nach meinem Verständnis folgende Eingabe im Kapitel "Werbungskosten":


    1.) Arbeitgeber, einfache Strecke 20 km, aufgesucht an 0 Tagen in 2011 --> Entfernungspauschale: 0 Tage x 1 Strecke x 20 km x 0.30 € = 0€
    --> Die Software rechnet hier die erstatteten 200 € Zuschuss gegen. Da ich die Strecke ja nicht gefahren bin, wird meiner Steuerlast wieder um diese 200 € erhöht, da ich sie ja für das Programm zu "unrecht" erhalten habe.


    2.) regelmäßig aufgesuchte Arbeitsstätte beim Kunden, direkt von der Wohnung aus angefahren, einfache Entfernung 15 km, aufgesucht an 200 Tagen in 2011 --> Reisekosten: 200 Tage x 2x15 km (Hin- und Rückfahrt ansetzbar) x 0.30 € = 1800 €
    Hier müssten die 200 € Erstattung des AG angesetzt werden, da sie auch für diese Strecke genutzt wurden.


    Wie sage ich das dem Programm? Wenn ich ganz stupide die Lohnsteuerbescheinigung abtippe, zieht mir die Software die 200 € von der "falschen" Strecke ab und erhöht meine Steuerlast.
    Für 2.) gibt es ja ein Feld "Es sind steuerfreie Erstattungen gezahlt worden, die nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind". Hier könnte ich die 200 € eintragen.


    Kann ich einfach die Zeile 18 der Lohnsteuerbescheinigung für die Software leer lassen, obwohl dieses Feld auf der Papierbescheinigung befüllt ist? Oder habe ich einen Denkfehler?


    Danke im Voraus!

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich einfach die Zeile 18 der Lohnsteuerbescheinigung für die Software leer lassen, obwohl dieses Feld auf der Papierbescheinigung befüllt ist?

    Nein, die Übernahme 1:1 ist obligatorisch.


    Im Ergebnis ist es gleichgültig, ob der steuerpflichtige Arbeitslohn um monatlich 2.400€ erhöht wird, oder, ob die abziehbaren Werbungskosten um 2.400€ gemindert werden.


    Auch bei steuerfrei erstatteten Reisekosten dürfen keine höheren Beträge erstattet werden als nach dem Gesetz steuerlich abziehbar sind. Auch hier würde der überschießende Teil dem steuerpflichtigen Arbeitslohn hinzugerechnet.

  • Okay, danke. Macht natürlich Sinn. Und wenn man im Programm ein bisschen mit den Zahlen spielt kommt natürlich in beiden Varianten auch das gleiche Endergebnis raus.