Anlage V Vermietung/Verpachtung

  • Bitte nicht böse sein ... aber ich dachte schon, es könnte nicht schlimmer werden !


    Welches WISO - Programm nutzt Du denn ?
    Oder habe ich das überlesen ?


    Immobilien ...
    Selbstgenutze Objekte ( auch bei teilweiser Vermietung )
    Erstes Objekt
    ... unten Vermietung, unentgeltliche Überlassung



    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • Gefunden!


    Der StB, der 2009 fertig gestellt hat, hatte da schon Werte ans Finanzamt übermittelt. Der Kaufvertrag war von Dezember 2009. Von daher habe ich für 2010 die Option "wie Vorjahr" gewählt gehabt. Dann erscheint die Maske natürlich nicht.


    Da ich jetzt Zeit bis Ende 2012 für die Erklärung 2011 habe (nehme ich mal an), weil es ein StB machen wird, werde ich morgen sofort einen kontaktieren, der mir erst einmal 2010 in Ordnung bringt.


    Kennt zufällig jemand einen guten StB in Bremen?

    • Offizieller Beitrag

    Tja, die Arbeitnehmerkammer wirft einen Blick auf die Erklärung für 10€. Da kann ich nur den Kopf schütteln. Selbst erfahrene Berater brauchen für bestimmte Erklärungen Stunden, wenn nicht gar Tage. Und die Bearbeitung einer Erklärung im Amt geht auch nicht immer in ein paar Minuten von der Hand.


    Du brauchst für die Diskussion nicht jedes Mal einen neuen Thread aufzumachen. Ich schiebe eh alles zusammen, weil es immer auf den Rat hinausläuft, möglichst noch Vorgestern einen Steuerberater aufzusuchen.


    Und an alle anderen:


    Eine Steuerberatung ist dem Forum nicht gestattet. Und genau darauf läuft es hinaus. Also bitte daran halten.


    Abgesehen davon wäre es unverantwortlich, ohne Kenntnis aller entscheidungserheblichen Tatbestände hier im Trüben herumzustochern.

  • Gut miwe4, ich werde dann nur noch hier posten.


    Meine Fragen sind eh fast alle hinfällig bzw. jetzt überflüssig.


    Die Arbeitnehmerkammer hätte meine Erklärung schon fertig gemacht. Allerdings hat es daran gescheitert, dass ich ein kleines Gewerbe hatte und die bei Terminvergabe davon nichts wussten. Deshalb hat sie nach Datenaufnahme auch gleich wieder aufgehört aber mir Notizen und Beispieleintragungen in das Formular gemacht.


    Selbstverständlich gebe ich dir Recht, dass man beim StB, gerade wenn man weitere Einkünfte aus diversen anderen Bereichen hat, besser aufgehoben ist als bei der Arbeitnehmerkammer.


    Dass es trotz Steuerprogramm so kompliziert ist, hätte ich mir nie vorgestellt.


    Nochmals danke für deinen Rat.

  • Mich würde dann doch mal interessieren, was Dein Steuerberater gesagt hat !


    Gebe doch bitte mal eine Rückmeldung !


    Gruß Kuddel

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    :lol:

  • Ich war ja heute wegen der Erklärung 2010 dort, weil die Einspruchsfrist bald vorbei ist. Der StB hat sich die Unterlagen bezüglilch Haus angesehen. Der AfA Betrag war nicht richtig eingetragen, ich hatte dort die komplette Summe der Kaufnebenkosten angegeben. Er meinte, da braucht man nichts zu machen, man könne es mit der nächsten Steuererklärung korrigieren. Wir hatten eh für dieses Steuerjahr eine LSt. von 0,00 Euro abzuführen, von daher hätten sich die restlichen Änderungen nicht ausgewirkt.


    Die duch den Leerstand verursachten Kosten wie anteilige Versicherung, Steuer etc. könnte man auf zwei verschiedenen Wegen als Kosten geltend machen. Wenn ich das richtig verstanden habe (habe immer noch einen qualmenden Kopf, aber nicht nur wegen der Steuergeschichte, sondern ein rechtliches Problem) könnte man folgendermaßen vorgehen (wir ließen hier mal die Selbstnutzungsgeschichte außen vor):


    1. Bei Nichtangabe der laufenden Betriebskosten auf der STE:


    Gesamte Mieteinnahmen ohne Umlagen
    - gesamte Ausgaben ohne Umlagen
    - die Anteile von Mietern, die vertragsgemäß keine Steuern und Versicherungen bezahlen, als Kosten abziehen



    2. Bei Angabe der laufenden Betriebkosten auf der STE:


    Mieteinnahmen inkl. Umlagen
    - gesamte Kosten inkl. Umlagen


    Somit sollten sich die anteiligen Kosten, die wir zahlen, automatisch errechnen.


    Ich habe einen neuen Termin gemacht, bei der alles Weitere besprochen wird und er mir die STE für 2011 macht.


    Wegen der Frage der nachträglichen Betriebsausgaben, die ich in einem anderen Thread gestellt habe, meinte er, dass nachträgliche Kosten, die nach Betriebsaufgabe entstehen, dem Steuerjahr zugeordnet werden, in denen sie abgehen (Zuflussprinzip).


    Ich bin immer wieder verwundert, wie logisch und einfach die ganze Sache ist, wenn es aus dem Mund des Steuerberaters kommt :o)


    Ich habe den Entschluss gefasst, alle steuerlichen Angelegenheiten ihm zu überlassen. Wenn er regelmäßig über unsere Einnahmen und Ausgaben informiert wird, dann wird er uns Infos und Tricks schon im Voraus geben können, um Steuernachzahlungen zu vermeiden. Ich denke dabei in erster Linie an die anschaffungsnahen Herstellungkosten im Zusammenhang mit den ersten drei Jahren nach dem Kauf der Immobilie.


    So, das war's erst einmal.


    Wenns Fragen gibt, einfach melden.


    Und miwe4, das sollte keine Steuerberatung sein, nur eine Berichterstattung über das Gesprochene :)

    2 Mal editiert, zuletzt von mega-sunshine ()