Barabrechnung von Schrott wie verbuchen?

  • Wir haben einen Metallhandel und verkaufen regelmäßig Metall. Dieses wird vom "Kunden" gewogen und wir bekommen von ihm eine Gutschrift/Kassenabrechnung. Diese ist zudem ohne Umsatzsteuer.


    Wie kann ich das verbuchen? Lege ich meinen Ankäufer als Kunden an, so habe ich keine Ausgangsrechnung, die ich ihm zuordnen kann. Aber als Lieferant gilt er auch nicht, da er mir ja Geld bezahlt.


    Bin für jeden Tip dankbar.

  • Wir haben einen Metallhandel und verkaufen regelmäßig Metall. Dieses wird vom "Kunden" gewogen und wir bekommen von ihm eine Gutschrift/Kassenabrechnung. Diese ist zudem ohne Umsatzsteuer.


    Wie kann ich das verbuchen? Lege ich meinen Ankäufer als Kunden an, so habe ich keine Ausgangsrechnung, die ich ihm zuordnen kann. Aber als Lieferant gilt er auch nicht, da er mir ja Geld bezahlt.


    Bin für jeden Tip dankbar.


    Hallo,
    ein paar Fragen zum Verständnis:
    1. was genau bedeutet Gutschrift/Kassenabrechnung? Fließt hier Bargeld oder ist der Kunde gleichzeitig auch Lieferant und bekommst Du für Deinen Metallverkauf eine Gutschrift des Lieferanten, die Du bei einen Einkauf bei ihm einlöst?
    2. wieso genau ohne Umsatzsteuer? Kleinunternehmer ?

  • Im Metallhandel ist es üblich, daß die Mehrwertsteuer nicht mehr ausgezahlt wird. Sie wird vom Großhändler direkt an das Finanzamt überwiesen. Obwohl wir keine Kleinunternehmer sind. Eine gute Erfindung, um Steuerbetrügern das Leben zu erschweren.
    Wir liefern unser Metall/Schrott an den Großhändler und bekommen die Summe ausgezahlt, entweder bar oder als Überweisung, meist jedoch bar. Als Beleg bekommen wir eine "Kassenabrechnung", also wie eine Rechnung nur daß die Summe Guthaben darstellt. Da wir dem Großhändler ja keine Rechnung stellen können, weil wir nicht wissen, wieviel wir an Gewicht haben bzw. nicht den genauen Preis für die Tonnage kennen.


    Also wir bringen Ware zum Kunden -> dieser gibt uns Geld für das Material -> und er stellt uns eine Gutschrift aus. Diese Gutschrift ist der Netto Betrag.

    • Offizieller Beitrag

    Demnach gilt das Reverse-Charge (nach § 13b UStG) erweitert angewandt auf Lieferungen von Industrieschrott, Altmetallen etc.

    • Da du ja ohne eine Rechnung auszustellen Geld erhälst, muss die Einnahme verbucht unter > Finanzen > Bank Kasse > Kategorie > Weitere.. > (1717) Erhaltene Anzahlungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet.In der USTVA erscheint es in Zeile 40 Kennziffer 60 Übrige steuerpflichtige Umsätze für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet.
    • Würdest du wie sonst üblich eine Rechnung ausstellen können, würdest du eine Nettorechnung ausstellen unter > Rechnung > Erweitert > Sonstiges MWST auf 0 % stellen und als > abweichendes Erlöskonto > Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die USt nach §13b schuldet auswählen.

    Entscheidend ist für dich, dass dieses Konto bebucht wird. Die Gutschriftsbelege zu diesen Erlösen abheften.


    Gutschrift versteht sich hier in dem Sinne als Erlöse. Diese Erlöse erscheinen nicht in deiner internen Statistik als Umsatz (1.).
    Umsatz wird nur in der Statistik generiert, wenn Ausgangsrechnungen wie unter (2.) erstellt werden.

  • Demnach gilt das Reverse-Charge (nach § 13b UStG) erweitert angewandt auf Lieferungen von Industrieschrott, Altmetallen etc.
    Da du ja ohne eine Rechnung auszustellen Geld erhälst, musst die Einnahme zumindest verbuchen unter > Finanzen > Bank Kasse > Kategorie > Weitere.. > (1717) Erhaltene Anzahlungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet.
    In der USTVA erscheint es in Zeile 40 Kennziffer 60 Übrige steuerpflichtige Umsätze für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet.

    Das Problem ist erkannt, genauso ist es! Der § 13b, aber bei mir gibt es keine Kategorie Weitere... :huh:

    Würdest du wie sonst üblich eine Rechnung ausstellen können, würdest du eine Nettorechnung ausstellen unter > Rechnung > Erweitert > Sonstiges MWST auf 0 % stellen und als > abweichendes Erlöskonto > Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die USt nach §13b schuldet auswählen.

    Entscheidend ist für dich, dass dieses Konto bebucht wird. Die Gutschriftsbelege zu diesen Erlösen abheften.

    Muß ich denn solch eine Nettorechnung ausstellen? 8|

    • Offizieller Beitrag

    Das Problem ist erkannt, genauso ist es! Der § 13b, aber bei mir gibt es keine Kategorie Weitere...

    Muß ich denn solch eine Nettorechnung ausstellen? Nein! Ich habe nur den Musterfall geschildert, wenn Du dem Geschäftspartner eine Nettorechnung ausstellst. Deiner Beschreibung nach stellt er das Geschäft dir fertig hin: Im Fall der Gutschrift ist die Steuernummer bzw. die USt-ID-Nummer deines Unternehmers darauf nötig.

    • Du wirst dann auf Steuervariante 3 umstellen müssen.
    • Siehe das Bild SICHTBARKEIT DES KONTOS einstellen:
      > Stammdaten > Finanzbuchhaltung > Kontenplan
      bearbeiten.
      Suche Konto
      1717 Erlöse Anzahlungen für die der Leistungempfänger die Umsatzsteuer nach 13 b UStG schuldet.
      Anzeige bei Verbuchungsart 3 auf > Kontenliste Standard stellen.

    Somit siehst du zukünftig sofort unter > Finanzen > Kasse das Konto in der Kategorie und musst nicht mehr über Weitere... auswählen.


    P.S.:
    Das Konto 1717 ist speziell nur in dem Fall für §13b gedacht, wo - statt Nettorechnungen auszustellen - erhaltene Barbelege zugeordnet werden müssen.

    Als Beleg bekommen wir eine "Kassenabrechnung", also wie eine Rechnung nur daß die Summe Guthaben darstelltist es so auch gut belegt. In jedem Verwendungszweck trägst du die Kenngrößen des Großhändler Beleges ein: Datum, Nummer, Firma.


    Achten Sie darauf, dass der Großhändler weiss, dass du Unternehmer bist und du weisst das er Unternehmer ist.
    [url='http://www.mse-gruppe.de/fileadmin/downloads/Dokumente/enwis%29/Handlungskatalog_Reverse_Charge.pdf']http://www.mse-gruppe.de/filea…atalog_Reverse_Charge.pdf

  • Wow, das war eine große Hilfe - vielen vielen Dank! Da wäre ich allein nicht drauf gekommen.
    Das ist eine Riesen Erleichterung, denn ich dachte ich müßte hier Netto Rechnungen schreiben. Aber so ist es schnell eingegeben.


    Nochmal Danke für die schnelle Hilfe...bis zum nächsten Problem...