Andere Erlöse als über Rechnung in die Umsatzstatistiken mit einbinden

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    Erlöse, die nicht über eine Rechnung aufgenommen werden, gehen nicht in die Geschäftsentwicklung mit ein. Bitte darüber nachdenken wie sollen die berücksichtigt werden? Z. B. Einnahmen aus Gutschriften

    • Offizieller Beitrag

    Hallo SAMM,


    hier die Antwort unserer Entwickler:


    "Die erste Auswertung "Verkauf" bezieht sich tatsächlich nur auf die erfolgte Rechnungsstellung, dies ist auch so beabsichtigt. Im letzten Reiter befindet sich die Auswertung "Einnahmen/Ausgaben", hier sind dann auch andere Erlöse mit eingerechnet."


    Das ist, denke ich, nachvollziehbar.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

  • Hallo Herr Diehl,


    so ganz nachvollziehbar ist das nicht: in vielen Geschäften gibt es schließlich den Barverkauf über die Kasse. Hier wird natürlich überlicherweise keine Rechnung erstellt, sondern der Verkauf erfolgt gegen Kassenbon und Quittung. Dies sind doch auch echte Verkäufe...

    • Offizieller Beitrag

    sondern der Verkauf erfolgt gegen Kassenbon und Quittung. Dies sind doch auch echte Verkäufe...


    Das ist z.B. auch ein echtes Thema meinerseits. Zweiter Nummernkreis für die täglichen Bargeschäfte mit dem Quittungsblock. Anders wird es nie richig wasserdicht gegenüber dem Denken eines Betriebsprüfer. Auch ungelöst, weil zu wenig Dienstleistungsbedürfnisse von BUHL aufgegriffen werden. Deswegen verwerfe ich ständig die Idee Kleingeschäfte unter 150 € separat führen zu wollen. Obwohl das Gang und Geben ist.


    Irgendwie erwarte ich von BUHL mehr Engagement.

  • Zweiter Nummernkreis für die täglichen Bargeschäfte mit dem Quittungsblock. Anders wird es nie richig wasserdicht gegenüber dem Denken eines Betriebsprüfer.


    Hallo Samm,
    der 2. Nummernkreis ergibt sich bei dann bei mir aus den handelsüblichen Quittungsblocks, die durchgängig nummeriert sind. Die Kassenbuchungen in MB müssen dann allerdings auch syncron geführt werden.

  • Ich kann eines nicht verstehen: Warum wird immer mehr dafür gesorgt und gefordert dieses mal übersichtliche Programm unnötig immer unübersichtlicher zu machen? Welches FA hat denn Interresse an eurem PC bzw. diesem Prgramm? Wichtig sind richtig abgelegte Rechnungen und ein richtig ausgefülltes Elster. Wie und womit der Kleinunterehmer die Abgaben berechnet ist dem FA vollkommen egal. Zumindest bei der Einnahme /Überschußrechnung. Ich finde Buhl liefert für diesen Preis ein sehr gutes Programm.

  • Hallo,
    auch ein EÜR muss eine nachvollziehbare Buchhaltung führen(egal ob EÜR oder Bilanz) und muss dem Steuerprüfer Daten in für ihn lesbarer Ausführung geben können. Daher hat der Prüfer u.U. durchaus Interesse an dem Programm und somit auch für Deinen PC.
    Nummerkreise für Rechnungen/ Bareinnahmen(Quittungen) gelten für den EÜR genauso wie für den Bilanzierer. Das Programm wird damit keineswegs unübersichtlicher, sondern nur besser.
    Die Art der der Buchführung dürfte dem FA nur dann egal sein, wenn sie logisch und nachvollziehbar ist. Hierfindest Du, was bei einer EÜR sein muss.

  • Hat er nicht, Die Belege liegen alle in Paapierform vor. Wer sagt denn, das ein PC für die Einahme / Überschuss sein muß? Rein formal reicht jedes Stück Papier für die Aufzeichnungen hin. Ob das Praktisch ist, steht auf einem anderem Blatt. Soviel von mir für diese überkandilten Ansprüche an diesem tollen Prgramm. Weniger ist mehr.

  • Hallo,
    Du brauchst zwingend einen PC für die Ust-Voranmeldung und auch für die EÜR....
    Vielleicht verstehst Du es ja so:
    Wer A sagt muss auch B sagen...
    MB stellt sogar den Betriebsprüferexport zur Verfügung. In der Anleitung heißt es dazu:
    "So bereiten Sie sich auf eine elektronische Steuerprüfung vor
    Wenn Sie Ihre Buchführung mithilfe des Computers erledigen oder steuerlich relevante Daten elektronisch erzeugen und bearbeiten, müssen Sie Ihre elektronischen Unterlagen bis zu zehn Jahre lang archivieren. Damit Sie bei einer eventuellen Betriebsprüfung die "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) " erfüllen und dem Prüfer auf Knopfdruck die geforderten Informationen aushändigen können, stellt Ihnen "WISO Mein Büro" im Menü "Finanzen" die Funktion "GDPdU-Ausgabedateien erzeugen" zur Verfügung:
    Mit deren Hilfe bestimmen Sie den Zeitraum der Datenauswertung,
    erzeugen die "FiBu-Datensätze" zu Ihren Rechnungen, Zahlungsvorgängen und Abschreibungen,
    erstellen auf Anforderung des Prüfers zusätzlich Listen über Ihre Rechnungen, Zahlungsvorgänge und das Anlagenverzeichnis und
    generieren bei Bedarf sogar die Dateien für die Steuerprüfer-Software "IDEA":"

    Wenn du mit Deiner so geführten Buchhaltung eine Prüfung durchstehst, herzlichen Glückwunsch oder besser "Guten Flug".
    Und nochmal, wenn alle Verkäufe (per Rechnung oder Quittung) oder wenn die Nummernkreise auch für Barverkäufe aufgeführt werden, hat das weder etwas mit "kompliziert machen" und schon gar nicht mit "überkandilten" ?(
    Vielleicht ist es Dir noch nicht aufgefallen, dass dies alles Vorschläge sind, dass Programm besser zu machen und prüfungssicher zu machen.

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt auch noch FA`s die "Papier annehmen.

    So einen Satz kannste vergessen. Leg Dich mal fest Bitte!!

  • Mein Vater ist Freiberufler und macht seine EÜR tatsächlich noch handschriftlich auf einem/mehreren Blättern Papier. Er hatte das vorher mit dem Finanzamt abgesprochen (früher hat's ein Steuerberater für ihn gemacht). Die Bearbeiter beim FA waren bestens zufrieden mit seiner Aufstellung.


    Nun wird er sich natürlich überlegen müssen, wie er die elektronische Übermittlung in Zukunft macht. Aber wie gesagt: bisher war das absolut kein Problem.

  • Mein Vater ist Freiberufler und macht seine EÜR tatsächlich noch handschriftlich auf einem/mehreren Blättern Papier. Er hatte das vorher mit dem Finanzamt abgesprochen (früher hat's ein Steuerberater für ihn gemacht). Die Bearbeiter beim FA waren bestens zufrieden mit seiner Aufstellung.


    Nun wird er sich natürlich überlegen müssen, wie er die elektronische Übermittlung in Zukunft macht. Aber wie gesagt: bisher war das absolut kein Problem.


    Dies ist natürlich schön, dass es das noch gibt, aber es wird wohl immer seltener werden. Dies hat auch damit zu tun, dass die EÜR maschinenlesbar sein soll, um Plausibilität der Erklärung zu überprüfen. Bis 17500,-- Umsatz gilt das alles nicht...
    Nur wenn es bei einer Prüfung zu Unstimmigkeiten kommt, wird der Prüfer eine Erklärung verlangen, sind die Buchungen mit einer Software durchgeführt worden, wird wohl nichts übrigbleiben als MB-Steuerprüferexport durchzuführen.
    Und wir sollten uns doch alle einig sein, dass es dann optimal ist, wenn MB richtig gebucht hat...
    Allerdings sind wir ziemlich vom Thema entfernt. :censored: Eigentlich ging es nur darum ob nicht auch Verkäufe, die nicht durch die Erstellung einer Rechnung erzielt werden, mit in der Übersicht auftauchen sollten....

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    vielleicht noch einmal kurz zur Absicht der Auswertung "Geschäftsentwicklung > Verkauf". Es handelt sich hier also um einen Überblick der bisherigen Geschäftstätigkeit, und damit verbunden natürlich auch ein Ausblick auf die Zukunft. Das ist auch der Grund, warum in dieser Statistik eine Rechnung bereits dann auftaucht, wenn sie erstellt wird, nicht erst bei Bezahlung! Man könnte sagen, die Entwicklung des Unternehmens wird zwar nicht direkt am Auftragseingang abgearbeitet, aber zumindest an den Rechnungen in einem Zeitraum. Damit kann der Nutzer beispielsweise erkennen, welches Monate mit besonderer Auslastung sind, in welchen Monaten wenig Aufkommen ist und wie sich dieses Verhältnis (Bspw. auch durch Marketingmaßnahmen) ändert. Dabei geht man davon aus, dass Einnahmen im Prinzip auch aus anderen Quellen als der eigentlichen Geschäftstätigkeit erwachsen können, die dann natürlich in die vorgenannte Statistik der Geschäftsentwicklung nicht einfließen sollen. Eine Statistik, in der alle möglichen Einnahmearten enthalten sind, bietet die Auswertung unter dem Reiter "Auswertungen > Allgemeine Geschätsentwicklung > Einnahmen/Ausgaben".


    Als "Kompromiss" könnte ich mir noch folgende Lösung vorstellen: Bei Einnahmen, für die in WISO Mein Büro keine Rechnung existiert, nutzt man unterschiedliche Erlöskategorien: Eine, mit der Einnahmen aus der eigentlichen Geschäftstätigkeit gebucht werden, also z.B. Einnahmen aus Bargeschäften. Diese Einnahmen müssten dann folgerichtig auch auch in der Statistik der Geschäftsentwicklung auftauchen. Und eine andere Einnahmenkategorie für betriebsfremde Einnahme, die dann zwar bei der Auswertung "Einnahmen/Ausgaben" auftaucht, aber nicht in der Geschäftsentwicklung. Da können aber nur Sie als User aus der Praxis beurteilen, ob das sinnvoll wäre oder nicht. Sofern hier positive Rückmeldungen kommen, werde ich gerne einen entsprechenden Verbesserungsvorschlag aufnehmen.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel