Frage zu Wasserkosten

  • Hallo zusammen,


    unser MfH hat einen gewerblichen Mieter, 4 Wohnungsmieter und wir wohnen auch drin. Wir haben nur einen Wasserzähler. Die Umlage für die Wohnungsmieter und uns selbst erfolgt nach der Personenzahl.


    Der gewerbliche Mieter hat einen eigenen Zwischenzähler. Wo im Programm gebe ich ein, dass die Wasserkosten bei ihm gem. seinem eigenen Verbrauch berechnet werden soll und nicht nach den Gesamtkosten?


    Genau so mit meinen Mietern, die vertraglich keine Versicherung und Grundsteuern bezahlen müssen. Wie kann ich das umstellen?


    Danke

  • Wie kann ich das umstellen?


    Du musst und kannst für jede Wohnung /Einheit angeben, wie anteilig und ob überhaupt die Umlagen gerechnet werden sollen.
    Bitte mal genau die Anleitungen lesen.
    MfG Günter

  • Danke, aber ich erhalte ständig eine Fehlermeldung, das klappt nicht.


    Unter: Zuordnung der Umlageschlüsselzu den Umlagekonten wähle ich z. B. die Grundsteuer. Weiter unten kreuze ich "abweichende Verteilung.." an und gebe als Datum den 1.1.11 ein, da mein Mieter schon lange vorher keine Grundsteuer zahlte. Als "Umlageschlüssel 1" nehme ich "Wohnfläche" und "Anteil 1" bleibt bei 0,00%.


    Es kommt die Fehlermeldung "Der Anteil von Umlageschlüssel 1 muss größer als 0 sein".


    Wenn ich probeweise bei Umlageschlüssel 2 dann auch Wohnfläche auswähle und auch 0,00% nehme, kommt die Fehlermeldung "Umlageschlüssel 1 und Umlageschlüssel 2 dürfen nicht gleich sein".


    Was mache ich nur falsch?


    Die Abrechnungsfirma vom letzten Jahr hatte das Problem so gelöst, dass sie meinem Mieter die Grundsteuer zunächst berechnet und danach wieder gutgeschrieben hatte. Gibt es notfalls diese Möglichkeit hier auch?

  • Die Abrechnungsfirma vom letzten Jahr hatte das Problem so gelöst, dass sie meinem Mieter die Grundsteuer zunächst berechnet und danach wieder gutgeschrieben hatte. Gibt es notfalls diese Möglichkeit hier auch?


    ...nicht notfalls. Das ist die einzige richtige Möglichkeit.
    Wenn ein Mieter eine Position nicht bezahlt, so muss der Vermieter diese Kosten übernehmen und nicht per Umlage auf die restlichen Mieter verteilen ?(
    Diese Abrechnung erfordert eben nur ein wenig Fachwissen, machbar ist sie allemal.


    Da das alles aber auch mit deinen anderen Fragen zusammenhängt (EkSt.-Erklärung), würde ich an deiner Stellen das auch vom Fachmann (Steuerberater) machen lassen.
    MfG Günter

  • Zitat

    Wenn ein Mieter eine Position nicht bezahlt, so muss der Vermieter diese
    Kosten übernehmen und nicht per Umlage auf die restlichen Mieter
    verteilen

    Sicher, genau deshalb suche ich ja die ganze Zeit nach dieser Funktion, um genau das zu verhindern. Du hattest geschrieben:


    Zitat

    Du musst und kannst für jede Wohnung /Einheit angeben, wie anteilig und ob überhaupt die Umlagen gerechnet werden sollen.

    genau nach dem "ob" bin ich hinterher und das hat bisher leider nicht geklappt. Da muss es doch eine andere Möglichkeit geben.


    Ich ging davon aus, dass der Hausverwalter diese Möglichkeit ohne den Gutschriftsweg zu gehen, anbietet, eben mit Auswahlmöglichkeit, wem diese Kosten dann auferlegt werden sollen (übrige Mieter oder Eigentümer).


    Mein Problem liegt nicht unbedingt im rechtlichen Bereich sondern in der Bedienung des Programms. Mein Fachmann kann mir auch nicht sagen, wo ich diese Einstellung vornehmen kann. Ich muss mich nur etwas näher damit beschäftigen, dann sehe ich da keine Probleme.


    Danke trotzdem für deine Meinung.

  • Ich muss mich nur etwas näher damit beschäftigen, dann sehe ich da keine Probleme.


    Genau.... :) ....müsste ich in diesem speziellen Fall auch.
    Achtung, vom Mieter nicht getragene Kosten kann der Vermieter in der EkSt.-Erklärung als Werbungskosten angeben.


    MfG Günter

  • ;) Weiß ich


    Und wenn du zufällig daruf kommst, dann schreibe mir bitte, ja?


    Lieben Gruß

  • Und wenn du zufällig daruf kommst, dann schreibe mir bitte, ja?


    Nach kurzem Nachdenken......


    Problem Grundsteuer
    Alles genau so erfassen als wenn Mieter zahlen würde. (Teilbetrag Verrechnungskonto)
    Am Ende des Jahres nimmst du den Einzelbetrag (Nicht zahlender Mieter) und machst eine Einnahme-Rückzahlung.
    Als Konto gibts du Nebenkosten-Vorauszahlungen an und ordnest die Buvhung der betreffenden Wohnung zu.
    Als Gegenkonto dann wieder Verrechnungskonto.


    MfG Günter

  • Danke, ich werde es probieren und melde mich bei Erfolg oder Misserfolg :)


    Fragen hören nie auf. Ich bekomme das mit dem Wasserzähler nicht hin. Das Programm rechnet immer vom Verbrauchswert des Hauptzählers und nicht von der Differenz zum Ladenmieter.


    Nochmal kurz zusammen gefasst: Nur ein Haupt-Wasserzähler im Keller. Der Ladenmieter hat einen Zwischenzähler, dessen Verbrauch auch am Hauptzähler erfasst wird.


    Am Jahresende müssen also auf die Wohnungsmieter die Differenz zwischen Hauptwasserzähler und dem Ladenzähler umgelegt und nach Personenzahl abgerechnet werden. Beim Ladenmieter soll nur der tatsächliche Verbrauch als ein Betrag umgelegt werden.


    Wie richte ich das programmtechnisch ein?


    Ich könnte hergehen und selbst die Differenz ausrechnen. Diesen Wert an die Wohnungsmieter per Kopfanteil umlegen. Die Kosten vom Laden dann als einen Betrag manuell eingeben. Welchen Umlageschlüssel mit welchem Anteil muss ich dann für den Ladenmieter nehmen?


    Danke nochmal.

  • Nochmal kurz zusammen gefasst: Nur ein Haupt-Wasserzähler im Keller. Der Ladenmieter hat einen Zwischenzähler, dessen Verbrauch auch am Hauptzähler erfasst wird.
    Am Jahresende müssen also auf die Wohnungsmieter die Differenz zwischen Hauptwasserzähler und dem Ladenzähler umgelegt und nach Personenzahl abgerechnet werden. Beim Ladenmieter soll nur der tatsächliche Verbrauch als ein Betrag umgelegt werden.
    Wie richte ich das programmtechnisch ein?


    Wie soll das funktionieren??
    Wenn nach Zähler, dann müssen alle Parteien einen Zähler haben.
    Erstens ist das Gesetz, zweitens geht sonst programmtechnisch nichts.


    Die Anwort gibts du doch schon...
    Ich könnte hergehen und selbst die Differenz ausrechnen. Diesen Wert an die Wohnungsmieter per Kopfanteil umlegen. Die Kosten vom Laden dann als einen Betrag manuell eingeben. Welchen Umlageschlüssel mit welchem Anteil muss ich dann für den Ladenmieter nehmen?
    Den Laden per direkter Zuordnung nach Betrag zuordnen.


    MfG Günter



    Komplizierte Voraussetzungen verlangen bei einem Standardprogramm eben auch komplizierte Lösungen.

  • Zitat

    Komplizierte Voraussetzungen verlangen bei einem Standardprogramm eben auch komplizierte Lösungen.

    :thumbsup: Das war gut...

  • Das klappt.


    Allerdings hat mein Ladenmieter jetzt sowohl einen festen Betrag als auch anteilig die Gesamtwasserkosten in der Abrechnung drin. Diese anteiligen Wasserkosten müssen raus. Gibt es einen Weg? Muss ich den Weg wie bei der Grundsteuer gehen?


    Noch eine Frage: Wie würdet ihr die Kanalgebühren beim Ladenmieter berechnen, anteilig wie die Wohnungsmieter auch oder proprtional zu seinen tatsächlichen Wasserkosten?

  • Allerdings hat mein Ladenmieter jetzt sowohl einen festen Betrag als auch anteilig die Gesamtwasserkosten in der Abrechnung drin. Diese anteiligen Wasserkosten müssen raus. Gibt es einen Weg


    Du hast doch Umlageschlüssel "Personen/Tage"
    Dann einfach 0 Personen beim Ladenmieter eintragen.
    MfG Günter

  • Bezüglich dem Problem Grundsteuer und Wasser habe ich vom Support heute folgende Anleitung bekommen. Die Kosten, die die beiden von den Umlagen (hier Versicherung und Grundsteuer) befreiten Wohnungen betreffen aber auch die Kosten, die durch Leerstände angefallen sind, gehen damit automatisch auf die Kappe des Eigentümers, so wie es sein soll. Ich habe es nachgerechnet, klappt wunderbar.


    Zitat

    Um diese Einstellungen vorzunehmen, legen Sie bitte unter "Daten erfassen > Gebäude > Umlageschlüssel" jeweils einen eigenen Schlüssel für die Versicherung und die Grundsteuer an. Da die restlichen Kosten auf Sie
    als Eigentümer umgelegt werden sollen, erfassen Sie in diesem Umlageschlüssel den Basiswert unter "Zusatzinformationen zur Schlüsselverwendung". Zum Beispiel wenn Sie díe Kosten nach Wohnfläche umlegen möchten, erfassen Sie in diesem Basiswert, die Gesamtfläche mit den 2 Wohnungen, die nicht zahlen. Unter
    "Daten erfassen > Wohnungen /Einheiten > Anteile der Wohnung an den Umlageschlüssel" erfassen die Wohnfläche des neu angelegten Schlüssels nur in den Wohnungen, die selbst zahlen. Weisen Sie dann
    unter "Daten erfassen > Gebäude > Umlagekonten (Kostenarten) und Festlegungen der Verteilung" in den Umlagekonten, auf welche Sie in den Einnahmen und Ausgaben buchen, die richtigen Umlageschlüssel zu.


    Das Thema mit dem Wasser funktioniert so wie du es schreibst, wenn ich bei PxT "0" eingebe. Allerdings zieht das Programm den Wasseranteil vom Ladenmieter nicht von den Gesamtkosten ab, so dass meine Wohnungsmieter dann seinen Anteil mit berechnet bekommen. Zudem klappt das nicht, wenn ich die Kanalgebühren meinem Ladenmieter regulär, wie auch bei den Wohnungsmietern, zuordnen möchte. Dann erscheint dort logischer Weise auch "0,00".


    Dazu hat mir er Support folgendes geschrieben, was ich noch nicht ausprobiert habe. Ich werde davon berichten, sobald es geklappt hat:


    Zitat

    Gehen Sie hierbei ebenfalls wie unter 1 beschrieben vor und legen Sie einen eigenen Schlüssel PxT an. Hier brauchen Sie jedoch keinen Basiswert, sondern hinterlegen unter "Daten erfassen > Wohnungen/Einheiten >
    Anteile der Wohnung an den Umlageschlüssel in jeder Wohnung bis auf das Ladenlokal die Personenzahl. Im Ladenlokal bleibt der Wert 0 stehen. Nun den Umlageschlüssel dem richtigen Umlagekonto zuweisen und den Betrag für alle Wohnungen (ohne Ladenlokal) in den Einnahmen und Ausgaben buchen. Die Kosten für das Ladenlokal bitte separat nach dem Betrag einbuchen.

    Hatten wir das nicht auch so besprochen? Irgendwie klappte es nicht. Ich fange hier jetzt mal von Anfang an, genau nach der Anleitung. Ich melde mich.


    Und danke g.horn für deine Hilfen.


    Mal 'ne andere Frage: Wie oft kann man ein Ticket "einlösen", ist das ab einer bestimmten Anzahl kostenpflichtig ?

  • Hatten wir das nicht auch so besprochen?


    Zusammenfassung:
    Du kannst nach Belieben Konten und Umlageschlüssel anlegen......
    Konto Wasser Laden und Personen/Tage Wohnungen=0
    Konto Wasser Wohnungen und Umlageschlüssel Personen/Tage Wohnungen=x


    MfG Günter

  • Vielleicht ganz einfach aber ich komme nicht drauf. Wie ordne ich den anteiligen Wasserkostenbetrag als "Betrag" bei meinem Ladenmieter zu? In der Hilfe steht, dass einem beim Eingeben dieser Ausgabe in "Einnahmen/Ausgaben" eine Mieterliste angeboten wird, aus dem man wählen kann, wem diese Kosten zuzuordnen sind. Ich finde allerdings keine Mieterliste.


    Ich gebe folgendes bei den Einnahmen/Ausgaben an:


    Art der Buchung: Ausgabe
    Buchungskonto: Wasserversorgung


    Kann mir jemand helfen?


    Hat sich erledigt, habe neue Umlage erfasst mit Umlageschlüssel "Betrag". Allerdings taucht dieser Betrag nicht in der Abrechnung auf obwohl ich es als Ausgabe und meinem Mieter zugeordnet, eingegeben habe. Alle sonstigen Kosten sind aufgezählt. Hat jemand eine Idee?


    Hat sich auch erledigt.


    Für heute sollte Schluss mit meinem Monolog sein :P Gute Nacht erstmal..

    3 Mal editiert, zuletzt von mega-sunshine ()