Nebenkostenabrechnung eintragen sowie leere Wohnung

  • Hallo zusammen,


    mal ne dumme Frage. Sitze an der Steuererklärung für letztes Jahr. Habe Wohnungen vermietet. Die Mieter haben letztes Jahr Nebenkostenabrechnungen bekommen. Eine Mietpartei hat zuviel bezahlt und was erstattet bekommen und die andere musste nachzahlen.


    Wo trage ich diese Beträge ein? Habe bisher nur unter "Miete und sonstige Einnahmen..." die monatlichen Abschläge aufgeführt.


    Dann habe ich noch eine Frage, habe eine Wohnung bis zum 30.06. vermietet gehabt danach stand sie leer. Wo trage ich die "leerstehende" Zeit ein? Muss ich das mit als eigengenutzte Fläche angeben? Kann da kein spezielles Datum angeben. Wohnung wird auch bis auf weiteres leerstehen, da eine Weitervermietung nicht geplant ist.


    Wieder mal besten Dank im voraus!


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Wo trage ich diese Beträge ein? Habe bisher nur unter "Miete und sonstige Einnahmen..." die monatlichen Abschläge aufgeführt.

    Vereinnahmte Umlagen sind vereinnahmte Umlagen.

    Wo trage ich die "leerstehende" Zeit ein? Muss ich das mit als eigengenutzte Fläche angeben? Kann da kein spezielles Datum angeben. Wohnung wird auch bis auf weiteres leerstehen, da eine Weitervermietung nicht geplant ist.

    Wegen letztem Satz mangels Vermietungsabsicht = Eigennutzung.

  • Zitat von »Unwissender«
    Wo trage ich die "leerstehende" Zeit ein? Muss ich das mit als eigengenutzte Fläche angeben? Kann da kein spezielles Datum angeben. Wohnung wird auch bis auf weiteres leerstehen, da eine Weitervermietung nicht geplant ist.

    Beherzige den Rat von Miwe,


    da Du für diese Wohnung dann auch keine Kosten mehr absetzen kannst !


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • Ok, vielen Dank. Also die Mieten gebe ich natürlich an die ich bekommen habe, und muss zeitgleich die Räume als Eigennutzung eintragen?


    Ich mein, bis 30.06. wurde sie ja vermietet, aber die Eigennutzung die ich dann für das Jahr angebe zählt ja vom Programm her für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.. Rechnen die das beim Amt selber um?


    Versteh nur das mit den vereinnahmten Umlagen nicht... Also Partei A zahlt 100€ NK Abschlag im Monat, macht im Jahr 1200,--€ die kommen unter "Einnahmen aus Umlagen/Nebenkosten...". Die bekommen jetzt von mir als Vermieter 200,--€ zurück da zuviel gezahlt. Zieh ich die 200€ direkt ab und trage es dort ein (z.B. nur 1000,--€ NK bekommen), oder müssen die woanders eingetragen werden? Und andersrum dann für Nachforderungen meinerseits an den Mieter?

    • Offizieller Beitrag

    Ich mein, bis 30.06. wurde sie ja vermietet, aber die Eigennutzung die ich dann für das Jahr angebe zählt ja vom Programm her für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.. Rechnen die das beim Amt selber um?

    Du musst das genau so erklären, dass die auf die Zeiten des Leestands der Wohnung entfallenden Aufwendungen außer Ansatz bleiben. Wie Du das huinbekommst, das bleibt Dir überlassen. Erklären musst Du alles vollständig und ordnungsgemäß.

    Versteh nur das mit den vereinnahmten Umlagen nicht... Also Partei A zahlt 100€ NK Abschlag im Monat, macht im Jahr 1200,--€ die kommen unter "Einnahmen aus Umlagen/Nebenkosten...". Die bekommen jetzt von mir als Vermieter 200,--€ zurück da zuviel gezahlt. Zieh ich die 200€ direkt ab und trage es dort ein (z.B. nur 1000,--€ NK bekommen), oder müssen die woanders eingetragen werden? Und andersrum dann für Nachforderungen meinerseits an den Mieter?

    Hast Du Dir die Eingabemaske eigentlich überhaupt einmal genau angeschaut?

  • Besten Dank miwe4!


    Ja, habe es gesehen wollte nur auf Nummer sicher gehen.


    Hab alles eingetragen als wäre es seit Jahresbeginn in Eigennutzung, Mieteinnahmen natürlich auch angegeben. Werde den Punkt in einem Extraschreiben ans FA erläutern.


    Mal was anderes, hab ne Handwerkerrechnung mit Datum 31.12.2011. Bezahlt wurde diese logischerweise erst im Januar 2012. Wo pack ich die rein? In 2011 oder 2012. Wie ich das verstanden habe erst 2012 da ja der "Geldfluss" ausschlaggebend ist.

    • Offizieller Beitrag

    Hab alles eingetragen als wäre es seit Jahresbeginn in Eigennutzung, Mieteinnahmen natürlich auch angegeben.

    Die auf die Zeit der Vermietung entfallenden Aufwendungen sind abziehbar!

    Werde den Punkt in einem Extraschreiben ans FA erläutern.

    Das in jedem Fall.

    Handwerkerrechnung mit Datum 31.12.2011. Bezahlt wurde diese logischerweise erst im Januar 2012. Wo pack ich die rein? In 2011 oder 2012. Wie ich das verstanden habe erst 2012 da ja der "Geldfluss" ausschlaggebend ist.

    Richtig, 2012.