Meldung "Fehlende Angaben zu Kinderzulagen "

  • Hallo,


    habe drei korrepondierende Fragen (Anmerkungen):


    1. Seit dem ich beim Riestervertrag 2 Kinder eingetragen habe, kommt die Meldung, dass Angaben zu den Kinderzulagen fehlen würden, ohne einen Hinweis an welcher Stelle die fehlen sollen. Habe die Erklärung dann mit diesem Fehler abgeschickt (angeblich gibt es jetzt keine Kinderzulage?), da ich hier einen Fehler im MAC-Programm vermute. Letztes Jahr ging das unter Windows noch ohne Fehlermeldung. Also ein Fehler am MAC?


    2. In diesem Zusammenhang noch der Hinweis, dass ich das Kindergeld auf "meiner Lohnsteuerkarte" eingetragen habe, obwohl es bei meiner Lohnsteuerkarte nicht vermerkt wird (es kommt nicht vom Arbeitgeber, sondern von der Kindergeldkasse). Es gibt keine andere Stelle wo man das Kindergeld eintragen kann. Also Fehler in der WISO-MAC-Maske?


    3. In den Hilfen gibt es konträre Hinweise, ob das Kindergeld an den Riesterzulagenberechtigen ausgezahlt werden muss oder nicht (bei gemeinsamen Kindern, verheiratet, eine Erklärung). Bei uns wird das Geld auf den Namen des Vaters gezahlt, die Mutter bekommt aber die Riester Kinderzulage. Da das Konto gemeinsam geführt wird, wäre es bei der Kindergeldkasse nur ein bürokratischer Aufwand (neue ID) dies zu ändern. Frage: Muss das Kindergeld zwingend an den Prämienberechtigten ausgezahlt werden? Bei Windows ist mir das nicht aufgefallen.


    Gruß
    WISO-am-MAC

    • Offizieller Beitrag

    Zu 1.: Heute kam ein Update, welches hier einen Fehler beseitigt, der diese Anzeige produzierte.


    Zu 2.: Kindergeld auf der LSt-Karte eingetragen? Sicher? Meinst Du nicht doch zufällig den Kinderfreibetrag?


    Zu 3.: Nun ja, in der Regel erhält ja die Kindsmutter das KG, sodass diese dann auch die Zulage erhält. Vielleicht mal mit dem Riester-Anbieter klären.

  • Herzlichen Dank für die schnelle Antwort.


    zu 2: unter "Lohnsteuerbescheinigung" steht "33. Ausgezahltes Kindergeld" in der WISO-MAC-Maske (leider ohne ID für ein Zitat). Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung ist das Kindergeld jedoch nicht eingetragen. Dennoch musste ich das Kindergeld dort eintragen, da es keine andere Stelle dafür gibt. Auch da wäre m.E. eine redaktionelle Korrektur richtig.


    zu 3: auch hier wäre eine Vereinheitlichung der Hilfen angezeigt: Ob das Kindergeld an den Vater oder die Mutter bei gemeinsamer Veranlagung ausgezaht wird muss unerheblich sein. Bei getrennt lebenden Eltren mag das eine Rolle spielen.


    Gruß
    WISO-am-MAC

    • Offizieller Beitrag

    Hallo WISO-am-Mac,


    zu 2: unter "Lohnsteuerbescheinigung" steht "33. Ausgezahltes Kindergeld" in der WISO-MAC-Maske (leider ohne ID für ein Zitat). Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung ist das Kindergeld jedoch nicht eingetragen. Dennoch musste ich das Kindergeld dort eintragen, da es keine andere Stelle dafür gibt. Auch da wäre m.E. eine redaktionelle Korrektur richtig.


    Das Kindergeld wird von der Software automatisch berechnet, wenn entsprechende Angaben zu den Kindern (Dialog "Persönliches > Kinder") gemacht werden.


    Bitte übertragen Sie ausschließlich die auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen Beträge in die Software. Alles andere führt entweder zu falschen Angaben oder zu einer falschen Berechnung.


    zu 3: auch hier wäre eine Vereinheitlichung der Hilfen angezeigt: Ob das Kindergeld an den Vater oder die Mutter bei gemeinsamer Veranlagung ausgezaht wird muss unerheblich sein. Bei getrennt lebenden Eltren mag das eine Rolle spielen.


    Widersprüchliche Informationen zur Auszahlung des Kindergelds können in der Hilfe zur Privaten Altersvorsorge nicht festgestellt werden. Bitte beachten Sie hierzu den folgenden Auszug aus der Programmhilfe:


    "[...] 2.2 Kinderzulage
    Der Anspruch auf Kinderzulage entsteht in voller Höhe


    Erfüllen Eltern die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG, d.h. sind sie verheiratet, erhält grundsätzlich die Mutter die Kinderzulage. Die Eltern können gemeinsam für das jeweilige Beitragsjahr beantragen, dass der Vater die Zulage erhält. In beiden Fällen kommt es nicht darauf an, welchem Elternteil das Kindergeld ausgezahlt wurde. Der Antrag kann
    für jedes einzelne Kind gestellt werden. [...]"


    Alle nachfolgenden aufgeführten Punkte beziehen sich auf andere Konstellationen oder Personen.

  • Hallo Herr Marsch,


    habe nun doch nochmal nachgeschaut:


    zu 2: mit "falsche Berechungen" meinen sie sicher die WISO-Software aber nicht die Berechnung des Finanzamtes (denn die sollte merken, wenn das Kindergeld doppelt einbezogen ist).


    zu 3: in der Infothek steht ergänzend "Die Zahlung muss an den Zulagenberechtigten erfolgt sein.", ohne dass der Personenkreis dort eingeschränkt ist. In der von ihnen zitierten Hilfe steht dann "In beiden Fällen kommt es nicht darauf an, welchem Elternteil das Kindergeld ausgezahlt wurde." Die von ihnen zitierte Stelle ist wohl richtig. Herzlichen Dank für die Klärung!


    Gruß WISO-am-MAC

    • Offizieller Beitrag

    Hallo WISO-am-Mac,


    zu 2: mit "falsche Berechungen" meinen sie sicher die WISO-Software aber nicht die Berechnung des Finanzamtes (denn die sollte merken, wenn das Kindergeld doppelt einbezogen ist).


    korrekt. Doppelte oder falsche Angaben in der Software führen oftmals zu einem falschen Berechnungsergebnis.


    zu 3: in der Infothek steht ergänzend "Die Zahlung muss an den Zulagenberechtigten erfolgt sein.", ohne dass der Personenkreis dort eingeschränkt ist. In der von ihnen zitierten Hilfe steht dann "In beiden Fällen kommt es nicht darauf an, welchem Elternteil das Kindergeld ausgezahlt wurde." Die von ihnen zitierte Stelle ist wohl richtig. Herzlichen Dank für die Klärung!


    Vielen Dank für den Hinweis. Ich werde die Formulierung in der Infothek prüfen lassen.