ich bin Angestellter und verdiene in meiner Nebentätigkeit mit Erlaubnis des AG nochmals ca. dieselbe Summe im Jahr. Ausserdem bin ich da MwST-pflichtig.
Frage: kann ich meinen privaten PKW, den ich auch zu Fahrten zum Arbeitsplatz nutze und steuerlich die km-Kosten einsetze in meine Nebentätigkeit als Firmenwagen übernehmen und so die Vorsteuer für die Benzinkosten zurückholen. Dannkann ich die Fahrzeugkosten in der EÜR somit einsetzen? Selbstverständlich würde ich auch die 1% Methode berücksichtigen und damit mein steuerpflichtiges Einkommen erhöhen.
Danke für einen Tip A.Mond