Unterhaltsbeitrag zu den aus Sozialhilfe getragenen Kosten - wo eintragen ?

  • Hallo, liebes Forum.


    Diesmal bin ich - ich glaube, das erste Mal - mit meinem Latein am Ende und bräuchte Eure Hilfe:


    Seit Anfang 2011 darf ich Unterhalt für meinen eigenen Vater zahlen. Ich musste dem Kreis meine Vermögensverhältnisse darlegen, und daraufhin erhielt ich ein Schreiben mit dem Betreff:


    Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII); Unterhaltsbeiträge zu den aus der Sozialhilfe getragenen Kosten der Eingliederungshilfe für Ihren Vater ... gem. § 94 Abs. 1 SGB XII in Verbindung mit §§ 1601 ff BGB.


    Ich hatte schon mal kurz bei meinem zuständigen Finanzamt angerufen, aber die hatten mich da irgendwie falsch verstanden, da ein solcher Fall wohl nicht allzu oft vorkommt. Die wollten von mir nämlich Belege über die Einkommensverhältnisse meines Vaters sowie eine Aufstellung der Kosten der Pflegeeinrichtung (?) haben. Also irgenwie total verkehrt verstanden ... Beides wäre für mich auch schwierig, da ich über 20 Jahe keinen Kontakt mehr mit meinem Vater habe.


    Nun habe ich eben das Problem, dass ich alle möglichen Sonderausgaben / Besondere Belastungen etc. bei WISO eintragen kann, aber für meinen Fall finde ich leider nichts passendes ...


    Wer kann mit bitte helfen ?


    Danke schon mal im voraus !!!


    Jörn

    • Offizieller Beitrag

    Unterstützung bedürftiger Personen i.S. § 33a Abs. 1 + Abs. 4 EStG unter Anrechnung der eigenen Einkünfte und/oder Bezüge der unterhaltenen Person. Hierbei unterstellt, dass keine Heimunterbringung gegeben ist. Ansonsten ggf. auch § 33 EStG denkbar.


    Krankheitsbedingte Heimkosten für einen Angehörigen: Wie sind sie abziehbar, wenn das Sozialamt Sie zur Zahlung verdonnert hat?


    Einfach mal in Deinem Steuerprogramm alle relevanten Daten eingeben bzw. die Such-/Bedienhilfe Deines Steuer-Sparbuchs entsprechend füttern. Auch im Forum kannst Du genug zu diesem Thema über die Forensuchfunktion finden.