Fahrtkosten zur Arbeitsstätte mit dem Auto und öffentlichen Verkehrsmitteln

  • Guten Tag,


    vielleicht kann mir jemand bei diesem Thema weiter helfen?! Ich benutze an ca. 50 Tagen im Jahr (1x/Woche) mein Auto um zur Arbeitsstätte zu fahren (Entfernung einfach 120 km). Den Rest der Arbeitstage fahre ich mit öffentl. Verkehrsmitteln (Bus/Bahn). Dafür habe ich eine Bahncard 100 mit Kosten von 4.200 € / Jahr. Gebe ich im WISO Steuerprogramm das Auto an und die Bahncard zusätzlich, komme ich nur auf die Pauschale von insg. 4.500 €. Mit sind aber tatsächlich Kosten entstanden von exakt 6.000 €, wenn ich die Bahncard und die Kosten mit den Autofahrten zusammen rechne. Egal wie ich es drehe, entweder gibt das Programm nur die Pauschale her oder rechnet nur die 120 km an allen Tagen nit dem Atuo. Somit käme ich weit +über 8.000 €, was ja nicht stimmt und auach anhand meiner KM Zahl von Auto nicht stimmen kann.


    Wie gebe ich das am besten ein ind das WISO Steuerprogramm????


    Vielen Dank für die Hilfe!


    ;(

  • Gibt/gab es da nicht eine Änderung bei der Entfernungskostenpauschale in der Form, dass man für ein Jahr nur noch eine Beförderungsart angeben kann? Also entweder PKW oder öffentliche Verkehrsmittel. Keine Kombinationen mehr innerhalb eines Steuerjahres. Oder gilt das erst ab 2012?

    • Offizieller Beitrag

    Einfach mal die Erläuterungen zur Entfernungspauschale im Steuer-Sparbuch lesen.


    Es gilt die Entfernungspauschale und Du bekommst die Entfernungspauschale nach öffentlichen Verkehrsmitteln, also begrenzt auf 4.500€ ,oder die im Kalenderjahr insgesamt höheren Kosten für die Nutzung des privaten Kfz.


    Die Entfernungspauschale mit öffentlichen Verkehrsmitteln betrüge bei 230 Arbeitstagen für Dich 8.280€ (bei 180 Arbeitstagen 6.480€), die gilt ja schließlich auch jeden Tag, und wird begrenzt auf 4.500€. Die Entfernungspauschale für nachgewiesene Fahrten mit dem Kfz im Kalenderjahr liegt nur bei 1.800€, demnach weit unter der Entfernungspauschale für öffentliche Verkehrsmittel.


    Bei einer taggenauen Zurechnung der Bahncard müsste bei einer beruflichen Nutzung an vier von sieben Wochentagen auch noch eine Begrenzung der Kosten auf 4/7 in Betracht gezogen werden. U.U. auch noch gekürzt um anteilige Urlaubs- und Krankheitstage. Ich glaube nicht, dass das im Ergebnis besser für Dich aussehen würde.