Umsatzsteuerbefreite Berufe können noch nicht richtig voreingestellt werden

    • Offizieller Beitrag

    WISO Mein Büro leitet sich von einer WaWi ab. Es richtet sich aber auch an sehr viele Dienstleistende, Nebenberufler. Dazu gibt es etliche Berufe, die von der Umsatzsteuer auf Dauer befreit sind. Diese sind hier zu wenig berücksichtigt. Daher der Vorschlag einige passende Konten anzubieten, die wie der 'Kleinunternehmer' fest voreingestellt werden können.


    Hier ein paar Stichworte:
    Umsatzsteuerbefreiung nach
    Lieferungen und sonstigen Leistungen in Deutschland:
    - an NATO-Truppen und deren Angehörige
    USt-frei gem. § 4 Nr. 7a UStG
    § 4 Nr. 11 UStG: Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler;
    § 4 Nr. 14 UStG: Arzt und Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Krankengymnast, Hebamme oder ähnliche Heilberufe.
    § 4 Nr. 17 Buchstabe b UStG Beförderung von kranken und verletzten Personen
    Ernährungsberater im Rahmen einer medizinischen Behandlung
    selbstständige Krankenschwester oder Altenpflegerin unter bestimmten Bedingungen
    Krankentransport durch dafür besonders eingerichtete Taxen
    ambulanter Pflegedienst für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung ) unter den Bedingungen des § 4 Nr. 16e UStG
    § 4 Nr. 20a UStG: Aufführungen von Museen, Theatern, Orchestern, Chören, Einzelkünstlern wie Musiker, Sänger, Kabarettist, Pianist
    und Dirigent, jedoch nicht Regisseure.
    § 4 Nr. 21a UStG: private Schulen wie Fernlehrinstitute, Fahrlehrerausbildungsstätten, Heilpraktikerschulen; Kurse zur Erteilung von Nachhilfeunterricht an Schüler und Repetitorien,


    die Studenten auf akademische Prüfungen vorbereiten (§ 4 Nr. 21a UStG); Klavierunterricht
    § 4 Nr. 21b UStG: selbstständige Lehrer und Dozenten an bestimmten Schulen und Bildungseinrichtungen, wie Universität, Fachhochschule, Berufsschule, und in begünstigten Fachgebieten an Volkshochschule und Berufsakademie
    § 4 Nr. 12a UStG: Vermieter oder Verpächter von Grundstücken, aber nicht die längerfristige separate Vermietung von Parkplätzen oder Garagen;
    § 4 Nr. 26 UStG: ehrenamtlicher Mitarbeiter
    bestimmte Musiker und best. Regisseuere in Zukunft.

  • Hallo Samm,
    bei meinem Kontenplan ist das Konto: 8150:
    Sonstige steuerfreie Umsätze (z.B. § 4 Nr. 2-7 UStG) vorhanden. Einige der von dir genanten Vorfälle sind nicht wirklich häufig.In diesen Fällen lässt sich der Kontenplan ja auch erweitern (was am besten nur mit Hilfe eine sachkundigen Buchhalters geschehen sollte)