Wg Gutschein - Rechnung über 0 Euro kann nicht auf vollständig bezahlt gesetzt werden

    • Offizieller Beitrag

    x) verkauft einen Gutschein an y)

    Der Handel mit Gutscheinen durch vergünstigten Ankauf und Ausgabe mit Preisaufschlag bzw. der Handel per Provision ist doch ein ganz anderer Sachverhalt als der vom TE geschilderte.

    y) gibt den Gutschein für eine Leistung (bezahlt) an z)

    Dann ist die dem ganzen zugrunde liegende Leistung doch die Leistung im Leistungsaustausch und umsatzsteuerpflichtig und der Gutschein ist "nur" Zahlungsmittel.

    z) bezahlt mit dem Gutschein seine Miete an a)

    Wie oben auch, ist die Vermietungsleistung die Leistung im Leistungsaustausch und der Gutschein nur Zahlungsmittel.

    a) kauft am Schluss bei x und bezahlt mit dem Gutschein, oder lässt sich evtl. sogar das Geld wieder auszahlen.

    Ersteres wieder Zahlungsmittel und der Kauf ist die Leistung im Leistungsaustausch, Letzteres ist dann doch nur Geld (Guthaben) gegen Geld (Rückzahlung): Und sofern umsatzsteuerlich schon irgend etwas gelaufen ist, gibt es da ja den § 17 UStG. Und wie oben schon gesagt, immer abzugrenzen der Handel mit Gutscheinen mittels Preisaufschlag oder Provision.

    Und was sagt der Finanzminister dazu? Wann ist der Staat pleite?

    Der holt sich sein Geld schon. Wie Du siehst, gibt es für alles eine Begründung und eine Lösung.

  • Eine m.E. sehr gute Zusammenfassung der Rechtslage gibt es vom Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.


    Prima alles klar.
    Trotzdem ?( hier sind Möglichkeiten zum Steuerbetrug in großem Maße geschaffen worden
    Deshalb soll es ja auch geändert werden.
    MfG Günter


    NB
    War mal wieder lehrreich.
    EOD

    • Offizieller Beitrag

    Trotzdem ?( hier sind Möglichkeiten zum Steuerbetrug in großem Maße geschaffen worden

    Wo? Ich sehe keine. 8)


    Für alles gibt es eine Lösung und eine Begründung; siehe meine Links und meine Begründung(en). Wer betrügen möchte, der macht es auf andere Weise und nicht mit der Weitergabe eines Gutscheins. Was meinst Du, was ein Prüfer macht, wenn er ausgegebene Gutscheine über meinethalben jährlich 100.000€ feststellt und, vergleichend über eines Mehrjahreszeitraum, nur angerechnete bzw. verrechnete Gutscheine im Wert von jährlich 50.000€. Der nimmt sich doch glatt ein paar Stunden oder Tage mehr Zeit und verdient sich sein Gehalt. Und wenn es im Ergebnis durch Zuschätzungen erfolgt. Denn letztlich haben die doch alle eine begrenzte Gültigkeit und wandern irgendwann zum Aussteller zurück. Und spätestens dann schließt sich der Kreis. Wieviele Gutscheine verfallen denn tatsächlich? Doch wohl der weitaus geringste Teil.