Wg Gutschein - Rechnung über 0 Euro kann nicht auf vollständig bezahlt gesetzt werden

  • Hallo ich habe ein Problem und zwar habe ich eine Bestellung über den Onlineshop die vollständig mit einem Gutschein bezahlt wurde. Damit ergibt sich in Mein Büro eine Rechnung in Höhe von 0€.


    nun würde ich diese gerne auf vollständig bezahlt setzen, kann dies aber nicht tun, da dies scheinbar nicht möglich ist, wenn der Betrag 0€ ist. Der Betrag muss größer 0€ sein.
    Hat jemand vielleicht eine Lösung für dieses Problem?

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    Muss er die Rechnung nicht sogar zwingend über den vollen Betrag ausstellen? Der Kauf eines Gutscheins löst ja im allgemeinen keinen steuerbaren Vorgang aus, sondern ist nur ein Tausch Geldwert gegen Geldwert.

  • Naja das Problem ist ja, dass er den Gutschein im Webshop eingelöst hat. So wird die Rechnung schon mit 0€ nach Mein Büro importiert.


    Der korrekte Rechnungsbetrag ist ja dann auch 0€.


    Ich verstehe nicht, wieso ich die Rechnung nicht einfach auf vollständig bezahlt setzen kann. Ich kann ja auch keine Buchung mit 0€ anlegen...


    Meint Ihr ich soll den Gutschein aus der Rechnung raus nehmen und dann die REchnung sozusagen stornieren bzw. eine Gutschrift buchen???

    • Offizieller Beitrag

    Naja das Problem ist ja, dass er den Gutschein im Webshop eingelöst hat. So wird die Rechnung schon mit 0€ nach Mein Büro importiert.

    Und wie wurde der Gutschein gebucht? Irgendwo muss doch der Erlös und ggf. die Umsatzsteuer stecken. ?(


    Na, mal sehen, was SAMM so dazu sagt.

  • der gutschein wurde ja vorher von einem kunden im shop gekauft...


    d.h. der hat ja zum zeitpunkt des gutscheinkaufs schon die ust bezahlt und zu diesem kauf wurde sie auch verbucht.


    jetzt wurde der gutschein ja nur eingelöst...

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    d.h. der hat ja zum zeitpunkt des gutscheinkaufs schon die ust bezahlt und zu diesem kauf wurde sie auch verbucht.

    Aber warum? Du hast doch noch gar keine Lieferung/Leistung erbracht. Wie gesagt, Tausch Geld gegen Geld.

  • Hallo,
    zur Erklärung: in vielen Shopsystemen lassen sich Gutscheine als Artikel einstellen. Diese werden dann von Kunden gekauft und z.B. verschenkt.
    Wenn der Beschenkte nun in Höhe des Gutscheines im Onlineshop einkauft, wird das Gutscheinguthaben vom Kaufpreis abgezogen.
    Die steuerliche Bewertungvon Gutscheinen ist allerdings etwas verwirrend, da sich Deutschland und die EU uneins sind.
    Angenommen, die Gutscheine des Shops müssen ohne Mwst. sein. Wie verbuche ich einen solchen Kauf in MB. Rechnung ohne Mwst, aber welches Erlöskonto... und wie wird die Rechnung ausgestellt, wenn ein Betrag ohne Mwst. zum Abzug kommt. Kann MB das überhaupt rechnen und durchführen?
    Logischer Weise müsste eigentlich eine Art Gutscheinkonto (ähnlich dem Verrechnungskonto) angelegt werden. Aber wie genau könnte dieser Geschäftsvorfall in MB wiedergegeben werden?

    • Offizieller Beitrag

    Ich nutze MB nicht und kann nur meine Bedenken hinsichtlich der steuerlichen Behandlung äußern. Deshalb mein Hinweis auf SAMM.

  • Also, mal rein von der Steuerseite gesehen löst ein Gutscheinverkauf KEINE MwSt aus, da es sich hierbei nur um einen Tausch von Geld gegen die Währung Gutschein handelt.


    Beim bezahlen ist hintennach Korrekterweise eine Rechnung über den vollen Betrag mit MwSt zu erstellen und die Bezahlung erfolgt dann mit dem Gutschein + evtl einer Restzahlung mit Geld.


    Buchhaltungstechnisch könnte mann es dann so machen:


    Bankkonto / Paypal / Kasser / was auch immer -> 1361 Gutscheinkonto 50.-
    und bei einlösung des Gutscheines
    1361 Gutscheinkonto 50.- -> Rechnung xy


    das Konto 1361 müsste mann sich dann anlegen.


    gruß Chris

  • aber wenn ich den gutschein als normalen artikel verkaufe (also inkl. mwst.) bezahlt der kunde doch schon beim kauf des gutscheins die mwst.


    dann ist es doch auch korrekt wenn die mwst. beim einlösen des gutscheins nicht mehr anfällt?!



    ich meine ich habe es ja gemacht wie in dem anderen beitrag beschrieben... habe den artikel gutschein angelegt, den dann von der rechnung abgezogen, nur leider kann ich die rechnung jetzt nicht auf den status bezahlt setzen.... wenn ich einfach rechnungen mit 0€ auf bezahlt setzen könnte wäre es doch gar kein problem mit der vorgehensweise wie ich sie angewendet habe, oder?

    • Offizieller Beitrag

    aber wenn ich den gutschein als normalen artikel verkaufe (also inkl. mwst.) bezahlt der kunde doch schon beim kauf des gutscheins die mwst.

    Aber nicht in dem von Dir bezeichneten Fall. Der Gutschein ist eben keine normale Ware.


    Einmal kurz googlen reicht:


    Umsatzsteuer: Wann Gutscheine umsatzsteuerpflichtig sind


    Das gilt bei der Umsatzsteuer für Ihre Gutscheine


    Vielleicht doch einmal einen Steuerberater zu Rate ziehen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich unterstütze die Bedenken von miwe hier voll und ganz- meine sogar, dass es buchhalterisch unsauber ist, die Zahlung per Gutschein außerhalb der Rechnungstellung zu verrechnen.

    • Offizieller Beitrag

    Das wurde mMn schon ganz oben erläutert:


    Ein in MB erstellter Gutschein (Gutschrift) wäre einfach zu verrechnen- und so würde ich es machen, ganz egal, ob auf den Gutscheinerwerb bereits Umsatzsteuer erhoben wurde (die dann in der Gutschrift ebenfalls ausgewiesen wird) oder nicht.


    Buchhalterische Krux an der internen Verrechnung: man verstößt gegen das Saldierungsverbot von Einnahmen und Ausgaben, wenn man nur die Differenz zwischen Einnahme und Ausgabe bucht (hier EUR 0,00).

  • Hallo,
    ich dem Fall des Themenstarters wird der Gutschein von seinem Onlineshop ausgegeben. MB weiß erst einmal nichts davon.
    Nun trudelt nach vielleicht 4 Monaten eine Bestellung durch den Shop ein, die mit Hilfe der Gutschrift bezahlt wird.
    Wie wird dies nun verbucht?
    Wenn dies häufiger vorkommt, würde es da nicht Sinn machen, das Verrechnungskonto dafür zu nehmen und falls ein Gutschein "gekauft" wird, diese Zahlung in 1360 zu buchen? Bei der Bestellung dann ganz normal eine Rechnung in voller Höhe erstellen und per 1360 bezahlen. Im Verrechnungskonto können ja wie im Bankkonto Ein-und Ausgaben getätigt werden.
    Elegant wäre es, wenn man das Konto 1360 kopieren könnte und die Kopie 1361 als Gutscheinkonto weiterführt, was aber nicht funktioniert, da die Kopie nicht im Menü Kasse/Bank auftaucht.
    Ein weiteres Problem:
    MB holt die Bestellungen vom Webshop ab, ein Gutschein in Höhe von 50,-- Euro. Ein Artikel, der mit 1360 verbunden ist, lässt sich nicht anlegen, da bei der Artikelanlage nur Erlöskonten aufgeführt sind, was ja nicht richtig ist, da ein Gutschein ja quasi ein Zahlungsmittel ist.
    Ich sehe so keine Möglichkeiten "Gutscheinbestellungen" in MB vernünftig zu handhaben...Eine Möglichkeit wäre es vielleicht, die Bestellung eines Gutscheins gar nicht als Bestellung zu buchen, sondern nur die Zahlung als Transfer auf das Verrechnungskonto. Erst die Bestellung, bei der der Gutschein zur Verrechnung kommt, wird in MB als Rechung eingegeben, deren Bezahlung dann z.T. über das Verrechnungskonto läuft. Bei vielen Gutscheinen könnte das aber auch sehr leicht unübersichtlich werden....
    Oder hab ich was übersehen?

  • @ mausko: danke genau da liegt das problem.


    mir ist es eigentlich nie aufgefallen weil die leute eigentlich immer mehr eingekauft haben als der gutschein wert war. damit gab es auch immer einen zahlungseingang und ich konnte die rechnung als vollständig bezahlt verbuchen.

    • Offizieller Beitrag

    "MB weiß nichts davon" bedeutet bei strenger Betrachtung in etwa das selbst, wie: der Geldeingang wird ohne Beleg gebucht.:grumble:


    Ich sehe einen allzu vereinfachten Umgang mit dem Verkauf von Gutscheinen als problematisch an, wobei ich ja fast der Meinung bin, das Problem liegt beim Umweg "onlineshop".


    Ich weiß. ich trete hier vielfach als der klugscheißende Spielverderber auf, ich möchte dabei allerdings nur auf die ziemlich beachtliche rechtliche Betrachtung aufmerksam machen.


    Nicht nur innerhalb des Programms gibt es Vorgaben, wie mit Einnahmen umzugehen ist, dabei sind hier zwei unterschiedliche Steuerarten beachtlich.


    • Umsatzsteuer (dazu hat miwe weiter oben gute links gesetzt), die beim Gutscheinkauf erstmal nicht und beim Wareneinkauf jedoch sehr wohl Relevanz hat,
    • Einkommensteuer, die in jedem Fall Relevanz hat, egal, ob es sich um eine umsatzsteuerpflichtige oder -freie Leistung handelt.


    Eine Einnahme auf ein Verrechnungskonto zu buchen ist somit natürlich ein absolutes Nein-Nein, weil der Ertrag aus dem Gutscheinverkauf selbstverständlich eine steuerbare Einnahme darstellt, ergo sich auf den Gewinn auszuwirken hat. Das ist notwendig, schon weil es möglich ist, dass Gutscheine nach einem Jahreswechsel oder z.B. garnicht eingelöst werden. Deshalb gilt das zugeflossene Geld zunächst, wie der Name bereits sagt als erfolgswirksamer Zufluss.


    Korrekt muss man ein besonderes Konto über "Erlöse aus dem Verkauf von Gutscheinen" führen, dass sich bei dem Tausch "Gutschein gegen Ware" mindert während sich das Konto "Erlöse aus dem Verkauf von Waren" erhöht.


    Rechtssicherer Umgang in MB (und auch ohne MB) ist meiner Ansicht folgender:


    • Gutscheinkauf bewirkt die Erstellung einer entsprechenden Rechnung (buchen mit Beleg!), bleibt umsatzsteuerfrei (gem. links von miwe04- s.o.)
    • ein entsprechendes Erlöskonto ist zuzuweisen
    • bei Einlösen des Gutscheines ist eine Gutschrift zur o.a. Rechnung zu erstellen
    • der Kauf der Ware ist entsprechend in Rechnung zu stellen, umsatzsteuerpflichtig dem Erlöskonto zuzuweisen
    • Die Gutschrift wird mit der Rechnung verrechnet


    :gamer:

  • Ich weiß. ich trete hier vielfach als der klugscheißende Spielverderber auf, ich möchte dabei allerdings nur auf die ziemlich beachtliche rechtliche Betrachtung aufmerksam machen.


    Ne, ne, ist schon ok, mach weiter so. Ja-Sager gibt*s genug.
    Aus Alternativen kann man nur lernen.
    MfG Günter