Urlaub

  • Guten Morgen,


    ich habe folgendes Problem bei der Lohnabrechnung: Mitarbeiter Steuerkl.III, 2 Kinder. Wenn er über"normale" Stunden ein Bruttogehalt über 2.200 Eur erzielt, fällt lt. Programm Lohnsteuer an, erzielt er den gleichen Bruttobetrag aber mit Urlaub rechnet das Programm keine Lohnsteuer ab.??? Das kann doch nicht sein, oder habe ich einen Denkfehler?? Bin für jede Anregung dankbar!! Schönen Tag, Gruß Silke

  • Wenn der Mitarbeiter Urlaub hat, was hast du denn mehr gemacht, als die Urlaubstage einfach in der bruttolohnerfassung einzugeben? Mehr muss ja gar nicht gemacht werden. Es gibt überhaupt keinen Zusammenhang zwischen Urlaub und Lohn. Urlaubstage eintragen, den Rest lassen wie er ist, dann dürfte sowas gar nicht entstehen.


    Oder was ist am Urlaub besonderes? Der Mitarbeiter bekommt doch genau das Gleiche, wie wenn er arbeiten würde?

  • Danke für Eure Antworten.


    Ich habe Lohnart "500" Urlaubsgeld Einmalbezug 100 % steuer- und sozialversicherungspflichtig eingegeben. An der Lohnart habe ich nichts verändert.