Meine Mitarbeiterin ist am 13.08.2012 in Mutterschutz gegangen. Habe nun den Anteil zum Mutterschaftsgeld errechnet.
Nun war es so, dass sie monatlich immer 400 Euro verdient hatte, der Stundenlohn war 10 Euro, so dass bei 40 Stunden im Monat sie auf volle 400 Euro kam. Durch die Berechnung zum Mutterschaftsgeld liegt der eigentliche Stundenlohn bei 13,33 Euro, wenn mann die 400 Euro durch 30 Arbeitstage rechnet.
Muss ich bei der Abrechnung für die Zeit vom 1.8.-12.8. nun die 13,33 Euro zugrunde legen oder die 10 Euro? Lohn&Gehalt rechnet ja nach Stunden ab und nicht nach Tagen. Deswegen stehe ich momentan total auf dem Schlauch und wäre für schnelle Hilfe (wg. Abgabe an Knappschaft) dankbar.
Gruß, Crawalos