Ausländischer Arbeitgeber - Anlage N-AUS 2011, Berechnung Progessionsvorbehalt, etc.

  • Hallo,


    ich bin unsicher bez. meiner ausländischen Einkünfte. Folgendes ist meine Situation (Zahlen fiktiv):


    - vom 01.01.2011 - 30.09.2011 habe ich in Irland gelebt, dort bei einem irischen Arbeitgeber gearbeitet und auch in Irland Steuern gezahlt. Verdienst €25.000 brutto.
    - vom 01.10.2011 - 31.12.2011 habe ich dann in Deutschland gelebt, bei einem detuschen Arbeitgeber gearbeitet und auch hier Steuern gezahlt. Verdienst €10.000 brutto.


    Folgendes trage ich ein:


    Mantelbogen:


    - 97 ("Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland"): 01.10. bis 31.12.
    - 99 ("Ausländische Einkünfte, die außerhalb der in den Zeilen 97 und / oder 98 genannten Zeiträume bezogen wurden und nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben"): €25.000


    Anlage N:


    - 6 ("Bruttoarbeitslohn"): €10.000
    - 21 ("Steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen"): €26.594 (s. unten)


    Anlage N-AUS:


    - 20 ("Kalendertage im Ausland"): 273
    - 27 ("Die Tätigkeit erfolgte für einen ausländischen Arbeitgeber, mit dem ein Dienstverhältnis besteht / bestand.")


    Ab hier beginnt die Verwirrung:


    - 35 ("Bruttoarbeitslohn lt. Zeile 6 der Anlage N") - €10.000 (ich muss hier die €10.000 in Deutschland bezogenes Einkommen eintragen?)
    - 36 ("Bruttoarbeitslohn, von dem kein inländischer Steuerabzug vorgenommen worden ist"): €25.000
    - 38 ("Zwischensumme"): ergibt €25.000
    - 39 ("abzüglich darin enthaltener nach deutschem Recht steuerfreier Arbeitslohn") - nach dtsch. Recht steuerfrei ist mein Gehalt aus Irland - soll ich hier also wieder die €25.000 eintragen?! Oder was ist gemeint? ich bin unsicher, trage aber mal €0 ein, sonst scheint mir die Gesamtsumme unsinnig zu werden...
    - 41 ("Summe in- und ausländischer Arbeitslohn"): ergibt €35.000
    - 44 ("Verbleibender Arbeitslohn"): ergibt €35.000 - Das Interview in WISO bezeichnet diesen Eintrag verwirrenderweise als "verbleibender AUSLÄNDISCHER Arbeitslohn", was mir aber falsch erscheint


    - 45 ("Vertraglich vereinbarte Arbeitstage im Kalenderjahr") - sind dies die Arbeitstage aus beiden Arbeitsverträgen (Irland und Deutschland), also über das ganze Jahr? In dem Fall käme ich auf 229 (Wochentage abzüglich Feiertage und Urlaub)
    - 46 ("davon entfallen auf die Tätigkeit, für die der ausländische Staat das Besteuerungsrecht hat"): 174 (Wochentage abzüglich Feiertage und Urlaub, Januar - September)
    - 47 ("verbleibender ausländischer Arbeitslohn"): ergibt laut Formel €26.594 (aufgerundet)


    Da es meines Wissens keinen direkt zuordenbaren Arbeitslohn gibt:


    - 51 ("Gesamtsumme des steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslohns"): €26.594


    Nun meine Fragen:
    1.) habe ich alles richtig eingetragen?
    2.) Wenn ich meine ausländischen Einkünfte in den Mantelbogen Z.99 eintrage (s. oben), berechnet WISO diese für die Berechnung der Einkünfte unter Progressionsvorbehalt doppelt: dort taucht dann folgende Rechnung auf:


    Steuerfreier Arbeitslohn: €26.594
    Ausländische Einkünfte bei zeitweiser unbeschränkter Steuerpflicht: €25.000
    Insgesamt: €51.594


    Das erscheint mir falsch - handelt es sich hier um einen Fehler im Programm?


    Vielen Dank für die Hilfe!


    Knud

  • Moin ...


    Ohne Dir nahe treten zu wollen, bin ich mir ziemlich sicher, dass das hier eine Sache für einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein ist.


    Bei der Menge an Fragen und Unsicherheiten wird Dir hier kaum jemand alles beantworten - dürfen - !


    Letztendlich dient es auch der Richtigkeit Deiner Steuererklärung und der damit verbundenen Erstattung ( ? )


    Warte mal weitere Antworten ab !


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • Ein Steuerberater wäre natürlich immer hilfreich. Ich hatte allerdings die Hoffnung, dass ein relativ einfacher Fall wie meiner (9 Monate im Ausland nach DBA gearbeitet, 3 Monate in Deutschland gearbeitet), auch ohne professionelle Hilfe auskommt. Vielleicht ist ja ein anderer Nutzer in einer ähnlichen Situation und weiß bescheid.


    Die Frage sieht wahrscheinlich komplizierter aus, als sie ist - ich habe eben nur sehr detailliert aufgelistet, was genau ich in welche Formulare eingetragen habe. Damit die Antwort leichter fällt. :)


    Außerdem wollte ich eben darauf hinweisen, dass nach meinem Verständnis das "Wiso Steuer: 2012" Programm (ich benutze die Mac Version) den Progressionsvorbehalt in diesem Fall falsch berechnet. Dadurch bin ich ja überhaupt erst ins Grübeln gekommen.


    Grüße
    Knud

    • Offizieller Beitrag

    Dann nutze doch einfach mal die Forensuchfunktion, bei diesem, auch Deiner Meinung nach, einfachen Fall. Diese Standardfälle gab es hier schon mehrfach.


    An Deinen Eingaben habe ich nach einfachem Überblick so meine Zweifel. M.E. hast Du da mehrfache Eingaben getätigt und dürftest das auch anhand der Steuerberechnung schon sehen.

  • Ich greife dieses Thema noch einmal auf, da ich mit dem gleichen Problem konfrontiert bin. Die Informationen zu den einzelnen Punkten sind in der Software leider nicht ganz eindeutig, daher würde mich interessieren, welche Werte für N-AUS (35-47) genau gemeint sind.

  • Hallo,


    ich bin leider in der gleiche Situation.
    Bitte Knud und Terrorgiraffe (oder anderen), könnt ihr mitteilen, wie habt ihr das ganze gemacht? Anlage N-AUS (Zeile 35-50).
    Ich bin mir auch nicht sicher, ob man auch Zeile 99 im Mantelbogen ausfüllen muss.
    Kann jemand bitte helfen?