Hallo,
ich bin unsicher bez. meiner ausländischen Einkünfte. Folgendes ist meine Situation (Zahlen fiktiv):
- vom 01.01.2011 - 30.09.2011 habe ich in Irland gelebt, dort bei einem irischen Arbeitgeber gearbeitet und auch in Irland Steuern gezahlt. Verdienst €25.000 brutto.
- vom 01.10.2011 - 31.12.2011 habe ich dann in Deutschland gelebt, bei einem detuschen Arbeitgeber gearbeitet und auch hier Steuern gezahlt. Verdienst €10.000 brutto.
Folgendes trage ich ein:
Mantelbogen:
- 97 ("Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland"): 01.10. bis 31.12.
- 99 ("Ausländische Einkünfte, die außerhalb der in den Zeilen 97 und / oder 98 genannten Zeiträume bezogen wurden und nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben"): €25.000
Anlage N:
- 6 ("Bruttoarbeitslohn"): €10.000
- 21 ("Steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen"): €26.594 (s. unten)
Anlage N-AUS:
- 20 ("Kalendertage im Ausland"): 273
- 27 ("Die Tätigkeit erfolgte für einen ausländischen Arbeitgeber, mit dem ein Dienstverhältnis besteht / bestand.")
Ab hier beginnt die Verwirrung:
- 35 ("Bruttoarbeitslohn lt. Zeile 6 der Anlage N") - €10.000 (ich muss hier die €10.000 in Deutschland bezogenes Einkommen eintragen?)
- 36 ("Bruttoarbeitslohn, von dem kein inländischer Steuerabzug vorgenommen worden ist"): €25.000
- 38 ("Zwischensumme"): ergibt €25.000
- 39 ("abzüglich darin enthaltener nach deutschem Recht steuerfreier Arbeitslohn") - nach dtsch. Recht steuerfrei ist mein Gehalt aus Irland - soll ich hier also wieder die €25.000 eintragen?! Oder was ist gemeint? ich bin unsicher, trage aber mal €0 ein, sonst scheint mir die Gesamtsumme unsinnig zu werden...
- 41 ("Summe in- und ausländischer Arbeitslohn"): ergibt €35.000
- 44 ("Verbleibender Arbeitslohn"): ergibt €35.000 - Das Interview in WISO bezeichnet diesen Eintrag verwirrenderweise als "verbleibender AUSLÄNDISCHER Arbeitslohn", was mir aber falsch erscheint
- 45 ("Vertraglich vereinbarte Arbeitstage im Kalenderjahr") - sind dies die Arbeitstage aus beiden Arbeitsverträgen (Irland und Deutschland), also über das ganze Jahr? In dem Fall käme ich auf 229 (Wochentage abzüglich Feiertage und Urlaub)
- 46 ("davon entfallen auf die Tätigkeit, für die der ausländische Staat das Besteuerungsrecht hat"): 174 (Wochentage abzüglich Feiertage und Urlaub, Januar - September)
- 47 ("verbleibender ausländischer Arbeitslohn"): ergibt laut Formel €26.594 (aufgerundet)
Da es meines Wissens keinen direkt zuordenbaren Arbeitslohn gibt:
- 51 ("Gesamtsumme des steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslohns"): €26.594
Nun meine Fragen:
1.) habe ich alles richtig eingetragen?
2.) Wenn ich meine ausländischen Einkünfte in den Mantelbogen Z.99 eintrage (s. oben), berechnet WISO diese für die Berechnung der Einkünfte unter Progressionsvorbehalt doppelt: dort taucht dann folgende Rechnung auf:
Steuerfreier Arbeitslohn: €26.594
Ausländische Einkünfte bei zeitweiser unbeschränkter Steuerpflicht: €25.000
Insgesamt: €51.594
Das erscheint mir falsch - handelt es sich hier um einen Fehler im Programm?
Vielen Dank für die Hilfe!
Knud