Handwerkerleistung - volle Lohnkosten angeben oder selbst 20 % berechnen und eingeben?

  • Hallo,


    ich quäle mich gerade durch meine Steuererklärung 2011 (mit dem Steuer-Sparbuch 2012) und weiß nicht, ob ich bei "Allgemeine Ausgaben - Handwerkerleistungen" selbst die 20 % absetzungsfähigen Lohnkosten ausrechnen und eintragen muss oder die auf der Rechnung ausgewiesene Gesamtsumme (ohne Material) eintrage und mir die Software die 20 % für die Lohnkosten selbstständig berechnet.


    Desweiteren bin ich etwas irritiert, weil ich Handwerkerleistung auch unter "Allgemeine Ausgaben - Nebenkosten/Hausgeldabrechnungen" eintragen kann. Wo muss ich als Eigenheimbesitzer nun meine Handwerkerleistungen wirklich festhalten?


    Eingetragen habe ich erst mal alles unter "Allgemeine Ausgaben - Handwerkerleistungen" und dabei die auf der Rechnung ausgewiesene Gesamtlohnsumme (hab also den Taschenrechner nicht bemüht.


    Ist dies richtig so? Für Tipps wäre ich sehr dankbar.


    Es grüßt Hippelein

    • Offizieller Beitrag

    Eingetragen habe ich erst mal alles unter "Allgemeine Ausgaben - Handwerkerleistungen" und dabei die auf der Rechnung ausgewiesene Gesamtlohnsumme (hab also den Taschenrechner nicht bemüht.


    Ist dies richtig so?


    So ist es richtig. Die Lohnsumme erscheint dann in Zeile 78 des Hauptvordrucks. Das Programm und auch das FA errechnen davon nun 20 %.


    Siehe dazu auch "Berechnung" im Programm. (Nicht vergessen: Dem FA eine Kopie der Rechnung und den Nachweis der unbaren Zahlung vorlegen.)

    • Offizieller Beitrag

    ich quäle mich gerade durch meine Steuererklärung 2011 (mit dem Steuer-Sparbuch 2012) und weiß nicht, ob ich bei "Allgemeine Ausgaben - Handwerkerleistungen" selbst die 20 % absetzungsfähigen Lohnkosten ausrechnen und eintragen muss oder die auf der Rechnung ausgewiesene Gesamtsumme (ohne Material) eintrage und mir die Software die 20 % für die Lohnkosten selbstständig berechnet.

    Ich verstehe nicht, warum man sich damit herumquält. Nach einer Eintragung ein Klick auf Berechnung (=Steuerberechnung) zeigt einem das Ergebnis doch schwarz auf weiß. ?(

  • Erst mal ein Dank für die schnelle Antwort.

    Ich verstehe nicht, warum man sich damit herumquält.

    Nun denn, ich bin wahrscheinlich ein Exot, da ich einer sehr kleinen Minderheit angehöre, die unerklärlicherweise Missmut bekommt, wenn sie die Steuererklärung auszufüllen hat :) :) :)



    Könnte sein, dass ich dieses Forum in den nächsten Tagen noch öfters bemühen muss - mit Patchworkfamilie, Teilselbstständigkeit (2 Tätigkeiten), Angestelltentätigkeit und Schwerbehinderung gibt es manchmal doch noch ein paar Klippen, die man selbst mit einem umfangreichen Steuerprogramm schwierig umschiffen kann.


    Nur so der Vollständigkeit halber: In welchem Falle trägt man denn Handwerkerleistungen unter "Allgemeine Ausgaben - Nebenkosten/Hausgeldabrechnungen" ein? Diese Option hatte mich ja etwas irritiert.


    Liebe Grüße an Leidensgenossen und Profis-Hilfwillige

  • Moin ...


    In allen Fällen, in denen Du Handwerker " privat " in Anspruch nimmst !


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

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  • Danke


    Mir ist jetzt klar, wo das Mis(t)sverständnis lag. Unter "Nebenkosten/Hausgeldabrechnung" gibt es auch einen Punkt "Handwerkerleistungen". Davon war ich etwas irritiert. Dies betrifft aber nur Mieter bzw. Eigentümer von Eigentumswohnungen, die hier bei der Nebenkosten- bzw Hausgeldabrechnung die Handwerkerlohnkosten herausrechnen lassen und dann absetzen.

  • Das ist soweit richtig ...


    Je nach dem welche Betriebskosten auf Dich zukommen, kannst Du diese hier eintragen:


    Müllbeseitigung
    Straßenreinigung
    Schnee- und Eisbeseitung / Streuen
    Pflege von Außenanlagen
    Hauswart
    Erfassung Wasser


    usw ...


    Gruß Kuddel

  • Hallo zusammen,


    ich kann im WISO (natürlich) auch sowas wie Handwerkerleistungen bei den Nebenkosten angeben. Laut Internetrecherche rechnet man hier 20% an (bis zum Maximalbetrag). Meine Frage wäre: muss ich im WISO den vollen Betrag angeben und die Software rechnet 20% raus oder muss ich schon den 20%-Betrag eingeben?


    Und wo wir dabei sind: fallen Kundendienste in der Nebenkostenabrechnung als Mieter unter Handwerkerleistungen? Oder eben "nur" Schornsteinfeger, Gebäudereinigung etc.?


    Vielen Dank schonmal!