Bestattungskosten

  • Hallo,


    folgende Frage zu Bestattungskosten:


    In 2011 ist mein Vater verstorben. Soweit habe ich schon verstanden das von den Kosten der Nachlass abgezogen wird und ein zumutbarer Eigenanteil zu leisten ist.
    Die Rechnungen des Bestattungsunternehmens sind in 2011 eingegangen und bezahlt wurden.
    Die Rechnungen für Grabstein sind in 2011eingegangen und 2012 bezahlt
    und vom Friedhofsamt in 2012 eingegangen und in 2012 bezahlt.


    Wie werden die Kosten angesetzt:
    - kann ich alles in 2011 (Sterbedatum) ansetzen?
    - wenn Nein muss ich dann 2011 und 2012 einen zumutbaren Eigenanteil leisten?
    - Welcher Nachlaßwert zählt der zum Sterbedatum oder das was nach Zahlung von Miete und weiteren Kosten übriggeblieben ist?


    Vielen Dank für Eure Hilfe


    Andy

    • Offizieller Beitrag

    Von dem zu verwaltendem Nachlass sind die Nachlassverbindlichkeiten (Miete, Schulden u.s.w.) abzusetzen. Es braucht nur der übersteigende Betrag tatsächlich für die Beerdigung verbraucht werden.


    Die Kosten werden in dem Jahr geltend gemacht, in dem die bezahlt wurden.

    • Offizieller Beitrag

    Muss ich dann in beiden Jahren eine zumutbare Eigenleistung abziehen?

    Ja.


    Vor künftigen Fragen bitte auch einmal die komfortable Forensuchfunktion nutzen. Gerade das Thema Beerdigungskosten/Nachlassverbindlichkeiten haben wir hier im Forum bereits mehrfach ausführlich in ähnlicher Fragestellung beantwortet.