Hallo,
folgende Frage zu Bestattungskosten:
In 2011 ist mein Vater verstorben. Soweit habe ich schon verstanden das von den Kosten der Nachlass abgezogen wird und ein zumutbarer Eigenanteil zu leisten ist.
Die Rechnungen des Bestattungsunternehmens sind in 2011 eingegangen und bezahlt wurden.
Die Rechnungen für Grabstein sind in 2011eingegangen und 2012 bezahlt
und vom Friedhofsamt in 2012 eingegangen und in 2012 bezahlt.
Wie werden die Kosten angesetzt:
- kann ich alles in 2011 (Sterbedatum) ansetzen?
- wenn Nein muss ich dann 2011 und 2012 einen zumutbaren Eigenanteil leisten?
- Welcher Nachlaßwert zählt der zum Sterbedatum oder das was nach Zahlung von Miete und weiteren Kosten übriggeblieben ist?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Andy