MB und die Bilanzierung

  • So hallo zusammen,


    nachdem ich gerade wieder einen älteren Beitrag im Forum gefunden habe, nach dem Wiso MB nicht zur Bilanzierung geeignet ist.


    Auf der Verpackung von Wiso MB 2011 steht jedoch definitiv "Doppelte Buchführung" als Produkteigenschaft.


    gemäß gabler (http://wirtschaftslexikon.gabl…doppelte-buchhaltung.html) ist darunter definitiv die bilanzierung zu verstehen.


    was stimmt nun, kann es ordentlich bilanzieren und auch das ergebniss ausgeben oder nicht?


    Gruß Chris

  • Hallo,
    man kann auch doppelte Buchführung betreiben und keine Bilanz erstellen, genau dies macht MB. Mit Hilfe der doppelten Buchführung wird eine EÜR erstellt. Für eine Bilanz sind noch mehr Buchungen notwendig, die MB nicht kann. Fachwissen vorrausgesetzt kann aber MB die Grundlagen zur Bilanzierung liefern. Doppelte Buchführung gibt es seit mindestens 1493 in Europa.
    Mein Wunsch wäre es, dass es mal für MB ein Bilanzmodul als aufpreispflichtiges Extra gibt....

  • Über die manuellen Buchungen (Finanzen > Manuelle Buchungen) kannst du auch von Konto A auf Konto B buchen, das ist ja doppelte Buchführung. Wobei die Funktion eher dazu gedacht ist, wenn du manuell irgendwas korrigieren willst.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    an dieser Stelle möchte ich gerne in leicht abgewandelter Form die Antwort seitens unserer Entwickler zitieren:


    "Doppelte Buchführung und Bilanzierung sind keine zwingend zusammenhängenden Begriffe oder besser gesagt Arbeitsweisen. Doppelte Buchführung erfordert, dass jeder Geschäftsvorfall immer [per Soll an Haben] auf zwei Konten erfasst werden muss. Mehr übrigens nicht. Es handelt sich dabei um eine Art der Selbstkontrolle, die dadurch erwirkt wird, dass der Saldo beider Konten immer 0,00 sein muss (und in Erweiterung auch der Saldo ALLER genutzten Konten).


    Einige Buchungen dieser Art kennt und nutzt auch z.B. WISO Mein Geld - nämlich bei der Buchung Mittelverwendung (Verwendungszweck) an Mittelherkunft (Bankkonto). Grundsätzlich bildet eine Bilanz auch genau diese beiden Seite ab: im Soll die Mittelverwendung (=was wurde mit dem zur Verfügung stehenden Geld angestellt? Anlagegüter, Bankkontoguthaben, Waren, ...), im Haben die Mittelherkunft (=wie wurde das Geld in das Unternehmen eingebracht? Eigenkapital, Darlehen und andere Verbindlichkeiten,...).


    MB nutzt die doppelte Buchführung bei allen mir bekannten Buchungen, muss deshalb aber nicht bilanzieren können. WISO Mein Büro kann auch von bilanzierungspflichtigen Unternehme(r)n genutzt werden, sofern die Abschlusserstellung einem Steuerberater übertragen wird.


    Unter Beachtung kleiner Unterschiede (Privatentnahmen unmöglich, strenge Unterscheidung zwischen Sachverhalten, die die Person "Gesellschafter" und die Person "Firma UG" betreffen, klare Benennung des Gesellschafters als Angestellter, Meidung von "nicht betriebsrelevant" und andere Kleinigkeiten) halte ich MB sogar für Körperschaften (vor allem UGen) geeignet für die monatliche Buchung und Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen.


    Zur Bilanzierung ist also MB deshalb nicht geeignet, weil es bewusst auf die EÜR zugeschnitten ist- nämlich in der Zuordnung der Konten und im Umgang mit Forderungen und Verbindlichkeiten (die ja offiziell nicht vorhanden sein dürfen). Doppelt buchen kann WISO Mein Büro dennoch."


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

  • Forderungen und Verbindlichkeiten (die ja offiziell nicht vorhanden sein dürfen)


    Gibt es auch ein Lösung der Buchführung, in der Verbindlichkeiten nicht vorhanden sind dürfen :thumbup:
    Es gibt natürlich auch bei allen Unternehmen, die EÜR machen, Forderungen und Verbindlichkeiten, nur werden diese in der EÜR nicht berücksichtigt. Bei MB lassen diese sich aber sehr schön und einfach auch darstellen. (so muss es ja auch sein).
    Daher halte ich es für nach wie vor denkbar, dass mal ein Modul "Bilanz" für MB kommen könnte.


    Es gibt übrigens für alle, die gerne mal Vor- und Nachteile von Bilanz und EÜR sehen wollen und auch den Wechsel von der einen zur anderen Gewinnermittlung erwägen oder durchführen müssen, eine ganz verständliche Gegebenüberstellung.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Gibt es auch ein Lösung der Buchführung, in der Verbindlichkeiten nicht vorhanden sind dürfen :thumbup:

    wie meinen? [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_lol.gif]


    Zitat

    Es gibt natürlich auch bei allen Unternehmen, die EÜR machen, Forderungen und Verbindlichkeiten, nur werden diese in der EÜR nicht berücksichtigt.


    Natürlich, von Deinem Standpunkt aus gesehen hast Du da vollkommen Recht- da hat sich die Entwicklungsabteilung wohl ein wenig kompliziert ausgedrückt. [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_biggrin.gif
    Die Entwicklung bezog sich in der Formulierung (ich bin mir ziemlich sicher) auf die Abschlussart EÜR- also die Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

    Der Einnahmen-Überschuss-Rechner in seiner Person als Unternehmer/Unternehmen hat selbstverständlich zivil- und handelsrechtlich Forderungen und Verbindlichkeiten, die er sich auch in seinen Unterlagen notieren darf, so oft und so ausführlich er möchte. Auch dann, wenn er es in dem selben Erfassungsprogramm notiert, mit dem er auch seine Buchführung erstellt.
    Er darf aber nie und unter keinen Umständen seinen Notizen steuerliche Auswirkungen angedeihen lassen, diese also in seine Einnahmen-Überschuss-Rechnung einfließen lassen.
    Und wie Du schreibst, setzt MB diesen Unterschied der Abbildung ohne steuerliche Relevanz sehr gut um.




    Jaja, diese Steuerfuzzis da in der Entwicklung sind schon manchmal echte Nerds, die reden immer daher, als sei jeder in der Umgebung vom Fach! Furchtbar sowas! <img src=" [url='undefined'] [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_box.gif]

  • Es gibt natürlich auch bei allen Unternehmen, die EÜR machen, Forderungen und Verbindlichkeiten, nur werden diese in der EÜR nicht berücksichtigt. Bei MB lassen diese sich aber sehr schön und einfach auch darstellen. (so muss es ja auch sein).


    Moin [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_lol.gif]


    Ich glaube, Deine Ausführung hatte ich mit einem Satz ausgedrückt....[Blockierte Grafik: http://www.smiliesuche.de/smileys/maus/maus-smilies-0002.gif]

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaube, Deine Ausführung hatte ich mit einem Satz ausgedrückt....[Blockierte Grafik: http://www.smiliesuche.de/smileys/maus/maus-smilies-0002.gif]

    Ach... [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_fies.gif] in diesem?




    Zitat

    Gibt es auch ein Lösung der Buchführung, in der Verbindlichkeiten nicht vorhanden sind dürfen :thumbup:

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