Mein volljähriger Sohn ist zum Studium auswärtig untergebracht und hat im Jahr 2011 Ausbildungszuschüsse (Bafög) für die Monate Januar - September erhalten. Das Studium ging aber über das ganze Jahr. Von diesen Zuschüssen hat WISO pro Monat einen Unkostenpauschbetrag von € 20 abgezogen. Der Jahresbetrag beträgt € 180. Das Finanzamt hat in seiner Berechnung nur 9/12 dieses Unkostenpauschbetrages, nämlich € 15/ Monat berücksichtigt.
Ist jetzt die Berechnung des Finanzamtes oder die des WISO - Programms korrekt? Ich habe leider keine Rechtsgrundlage zum Verfahren mit dem Unkostenpauschbetrag gefunden.