LKW/PKW Kauf

  • Hallo,
    Ich hab schon lang gesucht und probiert aber konnte nichts passendes finden ?( .
    Meine Probleme:
    1. Ich habe mir einen LKW für 15000€ netto gekauft und die Hälfte Bar Angezahlt und den Rest von meinem Firmenkonto Überwiesen. Wie bekomme ich das zusammen auf eine Position gebucht dass auch im Anlagenverzeichnis der LKW bei den Anschaffungskosten den richtigen Betrag hat?
    2. 2010 habe ich einen Investionsabzugsbetrag von 40% auf 10000€ getätigt (damals noch nicht mit MB). Wie schreibe ich den jetzt richtig ab?


    Vielen Dank Woodstock_77 ^^

    • Offizieller Beitrag

    Hallo woodstock 77,

    1. Ich habe mir einen LKW für 15.000 € netto gekauft und die Hälfte Bar angezahlt und den Rest von meinem Firmenkonto Überwiesen.
    Wie bekomme ich das zusammen auf eine Position gebucht, dass auch im Anlagenverzeichnis der LKW bei den Anschaffungskosten den richtigen Betrag hat?

    Ich wunder mich, dass dir noch gar keiner helfen konnte, ich kann's erst recht nicht. > Menu > Erste Hilfe: Steuern und Buchführung Stichwort Anlagevermögen. Meines Verständnissses nach wird der LKW zu Punkt 1. mit 15.000 € netto im Anlageverzeichnis eingetragen. Der andere Wert unter > Finanzen > Ausgabe mit Vorsteuerschlüssel und Zuordnung zur Kategorie Einkauf von Anlagevermögen.


    Den Investionsabzugsbetrag etc überlasse ich anderen Helden. LKW Kauf buchen

  • Meines Verständnissses nach wird der LKW zu Punkt 1. mit 15.000 € netto im Anlageverzeichnis eingetragen. Der andere Wert unter > Finanzen > Ausgabe mit Vorsteuerschlüssel und Zuordnung zur Kategorie Einkauf von Anlagevermögen.


    Hallo und Danke erst mal,


    wenn ich aber einen Betrag auf mein Anlagegut zuordne wird der Wert des Anlagegutes erhöht und wenn ich den Betrag keinem Anlagegut zuordne habe ich keine Zuordnung (Die Mwst. möchte ich auch schon gern wiederhaben).


    Danke ?(

    • Offizieller Beitrag

    Sorry. Hier der korrekte Ablauf:


    Du verknüpfst nicht den Zahlungseingang mit dem zugehörigen Anlagegut, sondern der Zahlungseingang wird mit der zugehörigen Eingangsrechnung verknüpft!


    Unter > Zahlungen > Bank > Neue Ausgabe wählst Du die > Kategorie > Bezahlung Eingangsrechnung > Eingangsrechnung suchen...


    Zuvor wird die Eingangsrechnung der > Kategorie > Weitere >Vermögen (für Anlage) zugeordnet.

  • Sorry,


    unter Eingangsrechnung ... da seh ich nur viele Module zu kaufen aber sonst nix.


    Gibt es noch einen anderen weg? Ich kann doch nicht der einzige sein der so ein Problem hat.


    Und mit der Antwort vom Support: "Die
    entsprechende Ausgabe erfassen Sie im Bereich "Finanzen > Zahlungen
    Bank/Kasse > Neue Ausgabe". Tragen Sie den entsprechenden Betrag ein
    und wählen Sie im Anschluss die entsprechende Kategorie aus.
    " kann ich auch nicht viel anfangen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe mir einen LKW für 15.000 € netto gekauft und die Hälfte Bar Angezahlt

    wenn ich aber einen Betrag auf mein Anlagegut zuordne wird der Wert des Anlagegutes erhöht und wenn ich den Betrag keinem Anlagegut zuordne habe ich keine Zuordnung (Die Mwst. möchte ich auch schon gern wiederhaben).

    Ohne Eingangsrechnungsmodul:
    Die Anschaffungskosten bleiben offensichtlich lediglich in Übersichtsliste beim ersten Wert stehen. Dann gib' 7.500 € als Anschaffungswert ein ....

    Wie bekomme ich das zusammen auf eine Position gebucht, dass auch im Anlagenverzeichnis der LKW bei den Anschaffungskosten den richtigen Betrag hat?

    ...über > Finanzen > Kasse > Kategorie Einkauf zum Anlagevermögen und Anlagegut Nr. und erhöhe
    zum selben Datum den Wert des Anlagegutes nochmal um 7.500 € über das Firmenkonto
    Klicke im Anlageverzeichnis direkt die Details der Zugänge zum Bearbeiten an. Überprüfe das ganze nochmal, aber anwendungstechnisch sehe ich es so als korrekt lösbar an. :)

  • Besten Dank
    Ich hab´s so gebucht und es sieht in der Umsatzsteuervoranmeldung und der EÜR meiner meinung ganz gut aus. Bis auf das im Anlageverzeichnis bei den Anschaffungskosten ja nur die hälfte steht. Aber Egal (hoffe ich ;) )


    Jetzt habe ich aber noch das Problem mit der Abschreibung.
    Ich habe 4000 € ja schon als Investionsabzugsbetrag geltend gemacht. Schreibe ich jetzt die restlichen 11000 € weiter über 9 Jahre ab???


  • Besten Dank
    Ich hab´s so gebucht und es sieht in der Umsatzsteuervoranmeldung und der EÜR meiner meinung ganz gut aus. Bis auf das im Anlageverzeichnis bei den Anschaffungskosten ja nur die hälfte steht. Aber Egal (hoffe ich ;) )


    Jetzt habe ich aber noch das Problem mit der Abschreibung.
    Ich habe 4000 € ja schon als Investionsabzugsbetrag geltend gemacht. Schreibe ich jetzt die restlichen 11000 € weiter über 9 Jahre ab???


    Hallo,
    ich fürchte, dem FA ist es nicht egal, dass die Werte im Anlageverzeichnis nicht stimmen.
    Ich habe das mal in den Demodaten durchgespielt:
    Im Anlageverzeichnis lege ich den LKW mit 15000,-- netto an. Abschreibungsdauer 9 Jahre.
    In der Kasse "neue Ausgabe" 8925,-- Kategorie Einkauf von Anlagevermögen- Anlagegut zuordnen- den oben angelegten LKW auswählen und auf Anlagewert erhöhen
    Das gleich Prozedere in der mit der Bank...
    In das Anlageverzeichnis gehen und die durch die beiden Zahlungen erhöhten Werte im Fenster weitere Zu- und Abgänge des Anlagevermögens herauslöschen.
    Nun stimmt schon einmal der Wert im Anlageverzeichnis. Negative Auswirkungen durch das Löschen der Zugänge im Anlageverzeichnis konnte ich nicht feststellen.(auch nicht in der EÜR und im Buchungsjournal) Das solltest Du nochmal genau überprüfen.
    Die Buchung des Investitinsabzugsbetrages stellt sich schwieriger dar, der ja schon 2010 den Gewinn reduziert hat. Wenn Du in 2012 eine Sonderabschreibung in das Anlageverzeichnis manuell einträgst, stimmen zwar dann die Abschreibungsbeträge, nur werden dann die 4000,-- als gewinnmindernd in die EÜR geschrieben. Hierzu könnte sich Häschen sicher qualifizierter äußern...

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Die Buchung des Investitinsabzugsbetrages stellt sich schwieriger dar, der ja schon 2010 den Gewinn reduziert hat. Wenn Du in 2012 eine Sonderabschreibung in das Anlageverzeichnis manuell einträgst, stimmen zwar dann die Abschreibungsbeträge, nur werden dann die 4000,-- als gewinnmindernd in die EÜR geschrieben. Hierzu könnte sich Häschen sicher qualifizierter äußern...



    Nein, das ist richtig so, nur nicht ganz vollständig. Zusätzlich zur Sonderabschreibung muss der Investitionsabzugsbetrag gewinnerhöhend aufgelöst werden.


    Also: + 4.000,00 Euro durch Auflösung des Investitionsabzugsbetrags


    - 4.000,00 Euro durch Inanspruchnahme der Sonderabschreibung.


    Das Buchen dieser Sachverhalte (Bildung und Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen) erfolgt innerhalb der Statistikkonten im 99er Bereich, die uns in MB nicht zur Verfügung stehen- vielleicht wäre das ein Sachverhalt, den man zur Verbesserung aufgreifen könnte, ich weiß aber bisher nicht, wie das innerhalb einer EÜR die Nachfrage besteht. Die gesamte Funktion des Investitionsabzugsbetrags, Bildung, Auflösung, Kontrolle, erfordert m.E. einen eigenen Programmteil, der ähnlich umfangreich sein kann, wie der der Anlagenbuchführung.


    Vorgehen hier:


    Bei Betrachtung der EÜR erkennt man: erst werden die Einnahmen ermittelt, dann die Ausgaben. Auf Seite 3 erfolgt dann die Rechnung Einnahmen-Ausgaben (+Hinzurechnungen-Abzüge) = Steuerrechtlicher Gewinn.


    Während also die Sonderabschreibung auf Seite 2 Zeile 31 Feld 134 als "normale" Ausgabe steht, sind die Felder für die Bildung (Zeile 66 Feld 187) von Investitionsabzugsbetrag und deren Auflösung (Zeile 63 Feld 188) auf Seite 3 unter Hinzurechnungen und Kürzungen. Zusätzlich sind Abzug und Rückgängigmachung in einem gesonderten Blatt zu erläutern. Hier gibt es bislang keine Vorlagen durch die Finanzverwaltungen, weshalb ich dafür eine Exel Vorlage nutzen würde.




    Kleiner Hasenexkurs zur Erläuterung:


    Der Investitionsabzugsbetrag stellt im Grunde eine Art steuerlicher Rücklage dar, die auch in der EÜR verwendet werden darf, aber als sogenannter "außerbilanzieller" Posten gilt. Obwohl hier eine EÜR erstellt wird, in der üblicherweise auf den Zeitpunkt des Geldflusses abgestellt wird, ist diese Bildung zulässig, es gelten damit besondere Regeln.


    Der Investitionsabzugsbetrag gehört im Jahr der Bildung nicht zu den tatsächlichen Ausgaben- er wird ja nicht verausgabt, sondern nur zurückgelegt für spätere Verausgabung. Deshalb gehört er auch nicht in die EÜR, in der durch einfach Rechnung "Einnahmen-Ausgaben=Gewinn" der eigentliche Gewinn ermittelt wird. Man darf aber steuerlich einen bestimmten Betrag zurücklegen und damit unversteuert belassen, also werden von eigentlichen Gewinn die (hier) 4.000 Euro abgezogen und man errechnet einen "steuerlichen Gewinn".


    Im Jahr des Erwerbs bestimmter Anlagegüter darf eine Sonderabschreibung in Anspruch genommen werden und wird es auch üblicherweise. Abschreibungen gehören zu den Ausgaben und sind auch in den Ausgaben zu verzeichnen. Wieder rechnen wir: "Einnahmen-Ausgaben=Gewinn"- die Sonderabschreibung mindert also den Gewinn.
    Der zuvor zurückgestellte und bislang unversteuerte Investitionsabzugsbetrag ist also bei Anschaffung wieder aufzulösen, muss also den Gewinn erhöhen. Da es sich hier aber nicht um eine Einnahme im tatsächlichen Sinne handelt, der Gewinn aber entsprechend erhöht werden muss, erfolgt auch hier die Hinzurechnung zum eigentlichen Gewinn außerhalb der EÜR, man erhält einen höheren "steuerlichen Gewinn". Somit wird der Abzugsbetrag also außerhalb der EÜR der Steuer unterworfen, die Abschreibung wiederum mindert dieselbe innerhalb der EÜR.


    Deshalb erfolgen hier auch nur statistische (der Fachmann sagt auch fiktive) Buchungen außerhalb der GuV/der EÜR.



    Ich hoffe, das war verständlich.

  • Danke erst mal an alle die sich für mich den Kopf zerbrochen und Zeit investiert haben.


    Hallo Mausko,


    ich hab alles so gemacht:
    LKW im Anlagenverzeichnis mit 15000 anlegen - Kasse und Konto die Bruttobeträge zubuchen - im Anlagenverzeichnis wieder löschen.
    Sieht in der EÜR und in der Umsatzsteuervoranmeldung gut aus.


    Hallo häschen,


    ich glaub es hat klick gemacht und ich hab's verstanden.
    Habe in den Abschreibungsdetails 4000 € Sonderabschreibung mit drin, die dann auch in der EÜR Zeile 31 auftauchen. - dann manuell in der EÜR in Zeile 63 wieder 4000 € eingetragen. - Nun muss ich nur noch einen Zweizeiler zur Steuererklärung an's FA mitschicken.


    OK?


    In den Abschreibungsdetails läuft die Abschreibung jetzt aber nicht mehr linear (siehe Anhang) ist das richtig?


    • Offizieller Beitrag

    Das Programm hat hier scheinbar zusätzlich eine Abschreibung nach §7g (5) EStG geltend gemacht. Das kann korrekt sein, muss es aber nicht. Ich fürchte hier einen Fehler- bitte sein Sie so nett und geben mir zum besseren Nachvollziehen in meinem Programm noch folgende Information:


    Wann genau wurde das Kfz angeschafft?


    Ich erkläre das, wenn ich es selbst genau durchdrungen habe.

    • Offizieller Beitrag

    Okay.... oder eben nicht.


    Das Programm berechnet die Abschreibung falsch und korrigiert- warum auch immer, im 6. Jahr.... jedenfalls ist der Fehler nicht, wie zuerst angenommen, dass das Programm eine weitere Abschreibung nach §7(5)EStG vornimmt.


    Ich werde den Fehler zur Bearbeitung anregen, bitte passen Sie solange Ihre Tabelle manuell wie folgt an:

    Grund: die Abschreibungen dürfen nur von der um die Sonderabschreibung gekürzten Bemessungsgrundlage vorgenommen werden, also von 11.000,00 Euro (davon 1/9tel jährlich, im ersten Jahr mal 5/12tel).

  • Danke noch mal,


    Ich hoffe (erwarte) daß, das Problem von Buhl gelöst wird. Denn ich habe keine Lust wenn ich etwas für meinen LKW dazubuchen muß, die Abschreibung immer wieder von Hand nachrechenen zu müssen.


    Ich glaube ohne dieses Forum wäre Mein Büro für mich nicht zu gebrauchen...