Verteilerschlüssel - Definition "Anzahl Räume" vs. Zimmer

  • Hallo,


    seit kurzem "darf" ich mich um eine Immobilie der Familie kümmern, die für mich auf den ersten Blick etwas chaotisch scheint.


    Die Verteilerschlüssel für Nebenkosten ist bei 9 Einheiten 9 mal verschieden, bspw. werden Wasserkosten einmal nach Anzahl Zimmer/Personen oder Anzahl Räume/Personen aber auch nur nach Personen oder auch nach qm Wfl. abgerechnet .....


    Meine Frage:


    1. In der Theorie habe ich mal gelernt, daß es einen Unterschied zwischen Räumen und Zimmern gibt...wie ist in der Software der Begriff "Anzahl Räume" gemeint?


    2. Die Software sieht bei der Abrechnung nach Personen nur den Schlüssel Personen x Tage vor. Gibt es die Möglichkeit auch nur Personen einzugeben?


    Schon jetzt Danke für Rückmeldungen!


    LG Julia

  • 1. In der Theorie habe ich mal gelernt, daß es einen Unterschied zwischen Räumen und Zimmern gibt...wie ist in der Software der Begriff "Anzahl Räume" gemeint?
    2. Die Software sieht bei der Abrechnung nach Personen nur den Schlüssel Personen x Tage vor. Gibt es die Möglichkeit auch nur Personen einzugeben?


    Es gibt den Umlageschlüssel "Räume", woein bei ein Zimmer auch ein Raum ist.
    Als Zimmer wird ein Raum bezeichnet, der einen von Wänden, Boden und Decke umschlossener Teil einer Wohnung oder eines Gebäudes, insbesondere eines Wohngebäudes bildet, mindestens circa 10 m² groß ist und ein Fenster besitzt. Nicht als Zimmer bezeichnet werden in der Regel die Räume, die ausdrücklich nicht Wohnzwecken dienen, wie der Abstellraum, Garagen, Stallungen oder Nebenräume wie Hausflure, Liftschächte und ähnliches


    Und es gibt den Umlageschlüssel "Personen/Tage"
    "Personen" allein gibt es nicht und macht auch keinen Sinn. (Mieterwechsl) ?(
    MfG Günter

    NB
    Die Verteilerschlüssel für Nebenkosten ist bei 9 Einheiten 9 mal verschieden, bspw. werden Wasserkosten einmal nach Anzahl Zimmer/Personen oder Anzahl Räume/Personen aber auch nur nach Personen oder auch nach qm Wfl. abgerechnet


    Das geht mathematisch aber gar nicht, und ist auch ungesetzlich ?(

  • Hallo G.Horn,


    danke für die schnelle Rückmeldung!


    Zu Räume:


    Wie ist in dieser Definition dann das Bad mit Fenstern und 4 qm zu bewerten? halbes Zimmer?


    zu Abrechnungsschlüssel:


    Ich weiß, daß das eigentlich nicht geht. Aber die Immobilie wurde mit diesen Mietern und diesen Schlüsseln einst so erworben.... und Änderung der Schlüssel geht nur mit Zustimmung der Mieter..... ?( .....nicht ganz einfach :)


    Danke dennoch!

  • Ich weiß, daß das eigentlich nicht geht. Aber die Immobilie wurde mit diesen Mietern und diesen Schlüsseln einst so erworben.... und Änderung der Schlüssel geht nur mit Zustimmung der Mieter..... .....nicht ganz einfach :)


    Das geht ganz einfach.......
    weil du nachweisen kannst, daß diese Abrechnungsweise ungesetzlich ist :!:
    Du bist nicht verpflichtet ungesetzliche Handlungen des Vorbesitzers weiterzuführen.
    MfG Günter