Gebrauchtwagen Abschreibung

  • - Wie verbuche ich korrekt eine Gebrauchtwagen Abschreibung in MB?


    - Über welche Zeit kann/darf ich einen Gebrauchtwagen abschreiben? Bei Neuwagen sind es ja 6 Jahre. Wie ist es bei Gebrauchten?


    Danke !! :)

  • Bei Gebrauchtwagen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer (mit vernünftigen Ansätzen) selbst zu schätzen. Einen Jahreswagen würde ich z.B. über 5 Jahre abschreiben, einen mehr als 8 Jahre alten Wagen sofort im Jahr der Anschaffung. Dabei muss man aber auch die bisherige km-Leistung, den Zustand des Wagens und die geplanten Nutzung berücksichtigen. Es ist eine Einzelfallentscheidung, die man entsprechend dokumentieren sollte, falls man mal in Erklärungsnot gerät.

  • Danke für die schnelle Antwort.


    Also der Wagen ist jetzt knapp 3 Jahre alt und hat 15.000km gelaufen. Ich hatte jetzt vor Ihn über 3 Jahre abzuschreiben. Passt das soweit?


    Dann bleibt noch die Frage: Wie mache ich das über MB? :)

    • Offizieller Beitrag

    Also der Wagen ist jetzt knapp 3 Jahre alt und hat 15.000km gelaufen. Ich hatte jetzt vor Ihn über 3 Jahre abzuschreiben. Passt das soweit?

    Da hätte ich zumindest große Bedenken.


    Ausnahme: hohe jährliche Fahrleistung


    Ich würde zu fünf Jahren ND tendieren.

  • Danke für die schnelle Antwort.


    Also der Wagen ist jetzt knapp 3 Jahre alt und hat 15.000km gelaufen. Ich hatte jetzt vor Ihn über 3 Jahre abzuschreiben. Passt das soweit?


    Dann bleibt noch die Frage: Wie mache ich das über MB? :)


    Moin,
    ob das so passt mit der Abschreibungsdauer, würde ich das Finanzamt oder den Steuerberater befragen. Die Abschreibungsdauer richtet sich auch bei Gebrauchtwagen nach der noch zu erwartenden Nutzungsdauer.
    So nun zur 2. Frage:
    Gib mal unter Hilfe Kontexthilfe Steuern und Buchführung Abschreibung ein: hier findest Du die Möglichkeiten des Kaufs und der Abschreibung von Anlagegütern. Ist einfach und MB bucht am Jahresende die AfA.

    • Offizieller Beitrag

    Da hätte ich zumindest große Bedenken.


    Ausnahme: hohe jährliche Fahrleistung


    Ich würde zu fünf Jahren ND tendieren.


    Ich teile diese Bedenken.
    Afa Tabellen sind generell nur als Orientierung die betrachten. Grundsätzlich ist der Abschreibung die tatsächliche Nutzungsdauer zugrunde zu legen.


    Dabei allein wichtig: wie intensiv wird das Anlagegut im Betrieb tatsächlich genutzt.
    Orientierung kann beim Kfz die jährliche Kilometerleistung sein.
    Ich würde bei JETZT 15.000 km auf dem Tacho auch eher davon ausgehen, dass der Wagen noch eher 5 als 3 Jahre genutzt werden wird.


    Auch bei alten Gebrauchten teile ich NICHT die Ansicht, dass hier immer ein Sofortabzug infrage kommt.
    Dafür muss das Fahrzeug schon ziemlich alt sein und objektive Gesichtspunkte den Sofortabzug begründen.
    M.E. ausgeschlossen ist der schon dann, wenn ich im Januar 2011 ein Kfz erwerbe, den Abschluss für 2011 erst im Mai 2012 fertige, und das Fahrzeug noch problemlos läuft. Nutzungsdauer ist dann schonmal mindestens 2 Jahre- aus rein objektiven Gegebenheiten.


    Bedenke stets: ist das Auto auf einen Euro abgeschrieben, ist bei späterem Verkauf jeder darüber hinausgehende Euro zu versteuern- hier ist abzuwägen, ob eine Verschiebung der Steuerlast hinsichtlich Progression und ggf. zu erwartender Mehreinnahmen sinnvoll ist. Legale steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten sind immer Sache für einen Steuerberater!

  • Danke für die vielen Antworten!


    Nach kurzer Rücksprache mit unserer Steuerberaterin schreiben wir den PKW über 5 Jahre ab.


    Ich bin jetzt in MB wie folgt vorgegangen:


    Buchung erstellt -> Einkauf von Anlagevermögen, Als Preis 31990€ eingegeben -> Vorsteuer kann geltend gemacht werden -> Buchung zugeordnet -> 5 Jahre Abschreibung gewählt


    Jetzt wird mir im Verrechnungskonto aber der komplette Betrag von 31990€ als Ausgabe angegeben. Ist das so korrekt? Muss nicht im Saldo nur der Betrag erscheinen, den ich dieses Jahr abschreibe?


    Auch wenn ich meine Ausgaben einsehe wird mir der komplette Betrag von 31990€ diesen Monat angezeigt. Ist das so richtig?


    Dann bleibt noch die Frage offen, wie ich die 1%-Regelung in meine Buchhaltung einfließen lasse. Verbuche ich einfach jeden Monat den entsprechenden Gewinn (1% vom Brutto Listenpreis) manuell? Oder gibt es da eine elegantere Lösung?


    Für jede Hilfe bin ich sehr Dankbar :)

    • Offizieller Beitrag

    > Menu > Erste Hilfe Steuern und Buchführung > Stichwort Einkauf von Anlagevermögen

    • > Ausgabe > Kategorie: Einkauf von Anlagevermögen Vorsteuer 19 % Bruttobetrag einsetzen zum Geltentmachen des Abzuges der Vorsteuer
    • Unter > Stammdaten > Anlageverzeichnis den Nettowert eingeben und über 5 Jahre abschreiben.
  • Ok super. Dann hab ich das schonmal richtig.


    Wie sieht es denn mit der 1%-Regelung aus? Wie verbuche ich die? Immer manuell (jeden Monat oder für das komplette Jahr?), oder gibt es da eine Möglichkeit diese immer automatisch zu verbuchen?


    Danke schonmal!!

    • Offizieller Beitrag

    Nein, das Programm kann die pauschalierte Privatentnahme nicht selbst buchen und sie muss in dem Turnus erfolgen, in dem Sie zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind: wenn monatlich, dann einmal im Monat, wenn kalendervierteljährlich, dann einmal im Kalendervierteljahr, wenn jährlich, dann...

    • Offizieller Beitrag

    Das steht ganz genau an der zuvor von Samm beschriebenen Stelle in der Anleitung "erste Hilfe Steuern und Buchführung"

  • Danke für die Rückmeldung.


    Ich muss aber noch einmal nachfragen um sicher zu gehen.


    Handelt es sich bei dem "Gewinn", der durch die 1%-Regel entsteht um folgendes?


    Anlagenverzeichnis: So buchen Sie Zu- und Abgänge
    1. Zugänge (= "Zuschreibungen")



    Das ist das Einzige, was ich in der Anleitung dazu finde
    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Nein, der Gewinn hat nichts mit dem Zugang zu einem Anlagegut zu tun- die Lösung steht genau dort, wo Samm es beschrieben hat!