temporäre Rücklage auf Verrechnungskonto umbuchen?

  • Hallo,


    ich möchte vereinnahmte Umsatzsteuer auf einem Tagesgeldkonto bis zum Tag der Fälligkeit "zwischenparken". Da das Konto in "Mein Büro" nicht als Online-Konto angelegt ist spiele ich mit dem Gedanken diesen Betrag jeweils über das Verrechnungskonto fließen zu lassen. Sprich, bei Vereinnahmung Verrechnungskonto belasten und bei Abfuhr an das FA entlasten.


    Ist das in Mein Büro so ohne weiteres machbar? Wenn ja, wie gestalte ich die Umbuchung?


    Danke für Hilfe!


    Andy

    • Offizieller Beitrag

    Ja, das können Sie so machen. Ich würde ein gesondertes Verrechnungskonto zu diesem Zweck einrichten, auf dem ausschließlich diese Gelder geparkt werden. Da es Vermögen in der EÜR grundsätzlich nicht geben muss, können sie das ohne Probleme so parken. Bewahren Sie die Unterlagen zum Tagesgeldkonto immer auf, damit Sie im Prüfungsfalle die Herkunft der geparkten und später eingelegten Gelder belegen können.


    Zusätzliche Anmerkung: ist das Tagesgeldkonto nicht sowieso ein privates Konto? Wenn ja, dann würde ich es auch weiterhin als privates Konto beibehalten. Nur so behalten Sie die Wahlmöglichkeit darüber, die Abgeltungssteuer oder Ihren persönlichen Steuersatz nutzen zu können. Ist natürlich nur bei Einzelunternehmern möglich.