Eröffnungsbilanz

  • Hallo,


    per 01.01.2013 muss ich von EÜR auf Bilanz umstellen. Ich habe vorher ein übersichtliches und anwenderfreundliches EÜR nutzen können. Nunmehr musss ich mich mit dem "Klotz" Wiso Buchhaltung anfreunden.


    Krampfhaft versuche ich nunmehr mich auf die Eröffnungsbilanz vorzubereiten und dachte das eintippen der EB Werte aus dem Vorjahr würde als Versuch eine Eröffnungsbilanz präsentieren. Nachdem
    ich jedoch die Bilanz erstellt habe musste ich feststellen, dass über die Funktion EB-Werte garkeine Gegenbuchung erzeugt wurde. Muss ich die Saldenvorträge manuell buchen um hier eine ausgeglichene Eröffnungsbilanz
    zu erhalten? Oder gibt es einen anderen Tipp?


    Weiterhin habe ich gelesen, dass die Bilanz nur noch elektronisch ab 2013 übermittelt werden soll. Trifft dies auch auf die Eröffnungbilanz zu? Und womit findet die elektronische Übertragung statt? Mit Elster?


    Gruß
    Andreas

  • Nachdem ich jedoch die Bilanz erstellt habe musste ich feststellen, dass über die Funktion EB-Werte garkeine Gegenbuchung erzeugt wurde. Muss ich die Saldenvorträge manuell buchen um hier eine ausgeglichene Eröffnungsbilanz zu erhalten? Oder gibt es einen anderen Tipp?


    Gegenkonten für die Eröffnungsbuchungen....
    SKR 03
    Vortragskonten
    S 9000 Saldenvorträge, Sachkonten
    F 9001-07
    Saldenvorträge, Sachkonten
    S 9008 Saldenvorträge, Debitoren
    S 9009 Saldenvorträge, Kreditoren


    MfG Günter


    Hier ist alles wundebar erklärt:
    http://web.buhl.de/upload/Ratgeber_Buchhaltung_1859.pdf

  • Vielen Dank für die Information. Aber das kann ja nicht meine Frage gewesen sein wenn ich schon seit Jahren EÜR mache. (Dort habe ich diese Buchungen bereits so gemacht)
    Meine Frage war ob ich mit der Software eine automatische Gegenbuchung bei EB-Wert erhalten kann oder ob ich manuell buchen muss. Ich wollte jetzt nicht wissen auf welche
    Konten zu buchen ist. Die Möglichkeit EB-Werte anzugeben ist bei der Software etwas sinnfrei, wenn hier keine Gegenbuchung erzeugt wird und meine Eröffnungsbilanz somit
    nicht stimmt.

  • Die Möglichkeit EB-Werte anzugeben ist bei der Software etwas sinnfrei, wenn hier keine Gegenbuchung erzeugt wird und meine Eröffnungsbilanz somit nicht stimmt.


    Das Gegenkonto ist doch das Konto 9000 (automatisch oder manuell), dort müsste zum Schluss die gesamte Eröffnungsbilanz stehen.
    Die Saldendifferenz (wenn dort eine auftaucht) ist das Eigenkapital, und muss dann verbucht werden.


    Wenn du bei null anfängst, würde ich es mir durch einen Fachmann einrichten lassen, so ersparst du dir vielleicht viel Ärger in der Zukunft.


    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Kennen Sie sich aus mit der Überleitungsrechnung von der EÜR zur Bilanz?


    Sie müssen zum 31.12.2012 eine EÜR erstellen. Zusätzlich müssen Sie per 31.12.2012 eine Überleitungsrechnung erstellen.


    Das bedeutet, Sie müssen alle per 31.12.2012 ausstehenden Forderungen aktivieren und alle per 31.12.2012 ausstehenden Verbindlichkeiten passivieren, dazu gehören auch die Lohn- Sozialversicherungs- und Steuerverbindlichkeiten. Sie müssen Kosten abgrenzen und dem richtigen Jahr der wirtschaftlichen Entstehung zuordnen, in 2012 entstandene Kosten gehören in die Überleitungsrechnung. Auch die Verbindlichkeiten und/oder Forderungen sowie mögliche Rückstellungen aus der Abschlusserstellung (Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, ...) werden in diese Überleitungsrechnung eingestellt.


    Die Übergangsrechnung darf und kann gut in Exel erstellt werden und der daraus resultierende Gewinn oder Verlust aus dem Wechsel der Gewinnermittlungsart gehört in die Zeile 67 der Anlage EÜR.


    Aus der Schlussbilanz nach Einstellen von Verbindlichkeiten und Forderungen wird per 01.01.2013 die Eröfffnungsbilanz erstellt. Die Salden der Verbindlichkeitskonten, Forderungskonten, der Anlagekonten und Vermögenskonten (Bank, Kasse, Darlehen,..) werden vorgetragen, die Gegenkonten sind von g.horn schon genannt. Der Fehlbetrag, der aus der Aufsummierung der Salden der aller vorgetragenden Konten entsteht ist das Eigenkapital. Voraussetzung ist, dass alle Werte korrekt vorgetragen worden sind.


    Wenn man in Sachen Buchführung sehr geschickt ist, das Prinzip der Bilanzierung verstanden hat, den Unterschied zwischen EÜR und Bilanz kennt, und dazu noch gute Lektüre zur Hand hat, der kann die Überleitungsrechnung selbst machen. Sein Sie hier bitte sehr kritisch mit sich selbst und überlegen sich genau, ob es nicht sinnvoll ist, mindestens im Jahr der Überleitung die Abschlusserstellung durch einen Steuerberater vornehmen zu lassen. Der zeigt Ihnen danach auch direkt, welche Werte Sie genau per 01.01.2013 vortragen müssen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo AndyF,


    häschen hat ja dankenswerterweise schon einmal ausführlich die wichtigsten Punkte für die Erzeugung der Eröffnungsbilanz aufgeführt. Aus meiner Sicht möchte ich noch kurz einige Anmerkungen zur Funktionsweise des Programms hinzufügen:


    Wenn Sie im Bereich "Buchhaltung > Geschäftsvorfälle > Hauptbuch (vorzugsweise natürlich im ersten Monat des Geschäftsjahres) > Weitere > EB-Werte" klicken, erhalten Sie eine Liste aller Konten. In der Spalte "Neu-EB" tragen Sie die Vortragswerte bei den jeweiligen Konten ein, ggf. mit Vorzeichen. Sind alle relevanten Werte eingetragen, klicken Sie auf "Übernehmen & Schließen". Die WISO Buchhaltung erzeugt nun die Buchungen, jeweils unter Verwendung des angesprochenen Kontos und des zugehörigen Saldenvortragskontos.


    Nun sind drei Dinge zu beachten:
    - Angenommen, Sie hätten nur einen Vortragswert auf der Bank (macht keinen Sinn, ich weiß, es geht nur ums Prinzip), dann benötigen Sie natürlich noch einen Vortragswert im Bereich z.B. Eigenkapital, weil sonst die Bilanz nicht ausgeglichen ist. Diese Buchung kann WISO Buchhaltung natürlich nicht selbst erzeugen, sie ist manuell von Ihnen anzulegen!


    - Damit Sie eine Auswertung nach Bilanz mit den erfassten Buchungen aufrufen können, müssen die Buchungen zunächst per Buchungslauf ins Archiv überführt werden (vorher Datensicherung nicht vergessen).


    - Selbst angelegte Konten escheinen nicht in der Bilanz, solange sie keine sog. Gliederungszuordnung haben. Die Gliederungszuordnung aller Konten können Sie einsehen und ändern unter "Überblick/Stammdaten > Kontenplan". Öffnen Sie ein beliebiges Konto per Doppelklick und dort den Reiter "Gliederungszuordnungen". Prüfen und ggf. ändern Sie hier die angegebenen Zuordnungen. Vereinfacht ausgedrückt definieren diese Zuordnungen, an welcher Stelle einer Bilanz ein Konto erscheint. Bitte beachten Sie: Saldenvortragskonten haben KEINE Gliederungszuordnung, denn sie erscheinen nicht in der Bilanz.


    Vielleicht helfen diese Hinweise bei der weiteren Arbeit.



    Was die sog. e-Bilanz ab 2013 betrifft: Ich gehe davon aus, dass wir, sobald alle Vorgaben bekannt sind, eine entsprechende Schnittstelle für 2013 programmieren werden. Welche Parameter dafür genau gefordert sein werden, wie die Schnittstelle aussehen und wo sie angebunden sein wird, kann ich Ihnen aktuell noch nicht sagen.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

  • Erst mal vielen Dank für die ausführlichen Darstellungen.


    Inzwischen war ich bereits bei einem Steuerberater.... Mich wundert, dass in einem solch einfachen Vorgang soviel Probleme verursacht werden. Steuerberater nutzt SKR04 (ich habe 2012 mit SKR03 gebucht) Daten aus Wiso EÜR können nicht an Steuerberater übermittelt werden, da nur ein GDPdU Export möglich ist usw. usw. Jedenfalls hat sich der Steuerberater seit drei Monaten nicht mehr gemeldet und ich muss im Januar die Überleitungsrechnung und Eröffnungsbilanz abgeben.


    Dies war jetzt der dritte Versuch einen halbwegs vernüftigen Steuerberater zu aktivieren.


    Also werde ich mich dem Problem selber stellen.


    Folgende Fragen würden nunmehr noch offen sein:


    1. Welches Gegenkonto verwende ich bei der manullen Buchung des EK für die EB.
    Edit" Hat sich erledigt Bestandskonten sind ja auch Sachkonten daher kann ich ja einfach 9000 nehmen.
    2. Wie buche ich die Forderungen/Verbindlichkeiten aus der Überleitungsrechnung nach Geldfluss ohne eine Auswirkung auf das Ergebniss?
    (da die Ergebnissauswirkung ja bereits in der EÜR 2012 erfasst wurde)
    Edit"Vllt. sonstige Verbindlichkeiten/ sonstige Forderungen?


    Letzlich bleibt noch eine Frage zu Wiso Buchaltung @ Support
    Wie kann ich eine Software in der Grundausstattung "Buchhaltung" nennen, wenn nicht mal eine Anlagenbuchhaltung vorhanden ist. Ich benötige im Jahr vllt. 600 Buchungssätze und muss mich schon mit solch einem ABSOLUT benutzerunfreundlichen Programm auseinandersetzen. Die Zeit, die ich für das verstehen dieses Programms benötige, brauch ich nicht für die Erstellung meiner gesamten Buchhaltungsunterlagen. Und jetzt muss ich für eine Anlagenbuchhaltung ein noch umfangreicheres Prgramm kaufen. Wie wäre es denn mal mit Wiso EÜR mit Bilanzierungsoption? In Wiso EÜR habe ich alles was ich brauche und kann meine Bankbewegungen sogar Online in automatische Buchungssätze verarbeiten.
    Nun zu meiner Frage:
    Welche Empfehlung/Möglichkeit zur Anlagenbuchhaltung gibt es wenn ich nicht die Prof. Version nutzen möchte?


    Gruß
    Andreas

    3 Mal editiert, zuletzt von AndyF ()


  • Letzlich bleibt noch eine Frage zu Wiso Buchaltung @ Support
    Wie kann ich eine Software in der Grundausstattung "Buchhaltung" nennen, wenn nicht mal eine Anlagenbuchhaltung vorhanden ist. Ich benötige im Jahr vllt. 600 Buchungssätze und muss mich schon mit solch einem ABSOLUT benutzerunfreundlichen Programm auseinandersetzen. Die Zeit, die ich für das verstehen dieses Programms benötige, brauch ich nicht für die Erstellung meiner gesamten Buchhaltungsunterlagen. Und jetzt muss ich für eine Anlagenbuchhaltung ein noch umfangreicheres Prgramm kaufen. Wie wäre es denn mal mit Wiso EÜR mit Bilanzierungsoption? In Wiso EÜR habe ich alles was ich brauche und kann meine Bankbewegungen sogar Online in automatische Buchungssätze verarbeiten.
    Nun zu meiner Frage:
    Welche Empfehlung/Möglichkeit zur Anlagenbuchhaltung gibt es wenn ich nicht die Prof. Version nutzen möchte?


    Naja, klar ist, dass eine Software immer besser sein kann und nie perfekt ist. Das ist wohl ein Naturgesetz.
    Benutzerunfreundlich würde ich nicht sagen, weil das Programm eben viel kann. Dass eine Software dann auch komplizierter wird, ist ja klar. Adobe Photoshop würde ich auch als unheimlich kompliziert betrachten. Aber wenn man mal so manches Video schaut, was Leute damit bewerkstelligen, verfalle ich in Ehrfurcht. ^^ So ist das eben.
    Die Software muss eben den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchhaltung entsprechen, daher kann man nicht einfach hier und da klicken und nach Belieben ändern. Dann muss man WISO Mein Büro nehmen. Da kann man schalten und walten wie man lustig ist. ^^ Nachträglich eine Rechnung oder Buchung ändern? Null Problemo. ^^ In WISO Buchhaltung keine Chance.

  • Jetzt müsste ich mein Frage nochmal ergänzen und hoffe auf eine baldige Antwort.


    Müssen die Positionen aus der Überleitungsrechnung, die ja aus Forderungen und/oder Verbindlichkeiten bestehen, die das Jahr 2012 betreffen bereits in der Eröffnungbilanz 2013 die ich zum Finanzamt gebe als OP stehen?
    Für mich wäre es nur logisch, ich habe aber noch nie eine Überleitungsrechnung mit EB gemacht.


    Und noch eine Frage zum Programm:
    Kann ich mir die Bilanz auch nur für die betroffenen Konten anzeigen lassen oder muss ich alle anderen Konten auch anzeigen lassen?


    Gruß
    Andreas

  • Zu deiner zweiten Frage:


    Du willst also in einer Bilanz nur bestimmte Konten sehen? Auch wenn noch andere bebucht wurden? Verstehe ich das richtig? Theoretisch ginge das, mit einer angepassten Bilanz an sich. Die Gliederung kann an ja sowieso bearbeiten in den Parametern unter "Kontenplan > Kontengliederungen".

  • Nein, ich will nur die Konten mit Umsätzen in der Bilanz sehen. Ich sehe aber alle, auch die mit 0,00 Saldo.


    Habe es aber jetzt auch gefunden:


    Finanzbuchhaltung Parameter bearbeiten/ Konteplan/ Kontengliederung/ Bilanz nach HGB§266/ Vorgaben.


    War sicherlich ein Zufall. :)

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  • Verstehe ich es richtig, dass wenn ich ca. 10 Konten nutze alle 200 mit 0,00 Saldo in der Bilanz stehen bleiben müssen?
    Wechselkonten, Warenkonten Steuerkonten usw usw, die bei mir niemals vorkommen, müssen mit 0,00 ausgewiesen werden?


    Ich habe schon mehere Bilanzen von meinen Kunden gesehen und dort waren keine Konten mit 0,00 Salden. Und die Bilanzen
    kamen immer von Steuerberatern. Gibt es ein Unterschied ob ich eine Bilanz einem KI zur Verfügung stelle oder sie beim Finanzamt abgebe?


    Wie hat man das dann früher gemacht als es noch keine EDV gab?

    2 Mal editiert, zuletzt von AndyF ()

  • Hallo AndyF


    genau wie Dominique Bruch sagt.
    Deshalb ist es empfehlenswert, Auswertungen grundsaetzlich aus der > Kontenanalyse heraus zu starten.
    So kann mann die Auswertung auch von beretis abgeschlossenen Geschaeftsjahren nochmals ausgeben.


    Aus < Abrechnung Abschluss sind die o.g. Paramtereinstellungen leider nicht zugaenglich.

  • Hallo,


    es konnte inzwischen alle Fragen selber lösen.


    Als einziges bleibt der Hinweis von g.horn bzgl. der Konten mit 0,00 Saldo.
    Vllt. könnte ich hierzu nochmal einen Hinweis bekommen ob es wirklich notwendig ist bei der EB alle Konten mit 0,00 Saldo in der EB aufzuführen.
    Insb. die Vor-/Mehrwertsteuerkonten, da ich nicht UstStpflichtig bin. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ich einen EB mit den Konten
    eröffne, die einen Saldo aufweisen. Wieso muss ich ALLE Konten eröffnen, wenn ich auf diesen niemals buche?


    Vielen Dank.

  • Als einziges bleibt der Hinweis von g.horn bzgl. der Konten mit 0,00 Saldo.
    Vllt. könnte ich hierzu nochmal einen Hinweis bekommen ob es wirklich notwendig ist bei der EB alle Konten mit 0,00 Saldo in der EB aufzuführen.


    Nein, nicht alle Konten, sondern nur die Glederungskonten, z.B. es genügt......Anlagevermögen.......0,00 €............usw.


    MfG Günter

  • Ah, vielen Dank!
    Dafür gibt es ja dann die Auswahlmöglichkeit Gliederungspunkte mit 0-Saldo unterdrücken (was ich dann nicht mache) und nicht bebuchte Konten unterdrücken (was ich dann wähle).


    Somit hat die EB keine 12 Seiten sondern nur noch 4 Seiten :)


    Dann wäre nur noch eine kleine Denksportaufgabe:


    Nämlich die wunderbare Portokasse der Deutschen Post.
    Folgende Situation.
    Am 21.12. habe ich die Portokasse mit 10 Euro geladen. Dieser Betrag wurde noch nicht abgebucht. Somit ist im Rahmen EÜR noch nichts gelaufen. Da ich aber auch Porto verbraucht habe
    hat die Portokasse jetzt einen Saldo von 8,60 Euro.


    Somit würde ich sagen, 10,00 Verbindlichkeiten in die Überleitungsrechnung und 8,60 Euro Forderungen??? Oder nur das verbrauchte Porto als Verbindlichkeit 1,40 Euro und nach Zahlung die 8,60 als Forderungen.


    Mein Plan war eigenltich die blöde Portokasse zum Jahreswechsel auf 0 zu setzen, hat aber leider nicht geklappt. Steuerlich sind das zwar Peanuts, aber ich würde es gerne richtig machen.

  • Hallo AndyF


    eine Portokasse ist, wie das Wort selbst beinhaltet, eine "Kasse".
    nimm das Konto 1000 und kopiere es z.B. als 1010 und bennene es als "Portokasse".


    Es ist weder eine Forderung noch eine Verbindlichkeit (letzter beide sind fuer Deb und Kred) sondern ein Guthaben.
    Portoausgaben verringern das Guthaben, Einzahlungen erhoehen diese.

  • Mmh, in diesem Fall ist jedoch die Deutsch Post ein Kred., da die Portokasse mit 10 Euro geladen wurde und diese noch nicht bezahlt wurden.


    Der Aufwand für das Porto, dass ich in 2012 verbraucht habe müsste genau genommen sogar als sonst. Verbindlichkeit abgegrenzt werden, da die Zahlung des Portos erst in 2013 erfolgt.


    Es handelt sich hier nicht um eine Portokasse mit Briefmarken! Ich meine die Online Portokasse der Deutschen Post. Und hier ist die Deutsche Post Kred. wenn das Porto gutgeschrieben ist aber noch nicht bezahlt und Deb. wenn die Portokasse aufgefüllt ist aber noch nicht verbraucht wurde. Wenn es hier steuerliche Freiheiten gibt, die es erlauben die Vorgänge zu ignorieren und das ganze einfach wie eine Kasse zu buchen hätte ich nichts dagegen.


    Ich könnte mir folgende Variante als richtig vorstellen:


    EB/sonst. Verb. 1,40
    Portokasse/EB 8,60


    Und nach Zahlung in 2013


    Porto 8,60 an sonst.Verb. 1,40 an Bank 10,00


    Bei Deiner Variante bekomme ich bei der Buchung für die Zahlung in 2013 Probleme. Ich hätte einen Portokassensaldo von 8,60 und würde 10,00 Euro als Aufwand buchen müssen. In 2013 wäre der Aufwand jedoch nur 8,60 Euro, da 1,40 bereits in 2012 verbraucht wurden. Geil, wegen solcher Beträge so ein Aufwand.

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