Eröffnungsbilanz

    • Offizieller Beitrag

    Ja, hier wird das Porto als Verbindlichkeit in der Überleitungsrechnung eingestellt und fällt gewinnmindernd in das Jahr 2012. Sie buchen diese Abgrenzung nicht innerhalb der laufenden Buchführung und auch nicht per 31.12..


    Sind Sie sicher, dass Sie wissen, was Sie tun (sh. mein Beitrag weiter oben)? Nur weil der StB noch nicht fertig ist... 8|


    Es handelt sich hier um eine von mir oben beschriebene klassische Abgrenzung innerhalb der Überleitungsrechnung. Dabei muss (und soll) keine Buchung erfolgen- Überleitungsrechnungen erfolgen in der juristischen Sekunde nach dem 31.12.2012 und vor dem 01.01.2013.
    Dieses Vorgehen ist das Einzige, das zu anderen EB - Werte führt, als aus der SB per 31.12. des Vorjahres zu entnehmen ist.


    Die EÜR des Vorjahres bleibt unangetastet und weist den laufenden Gewinn nach §4(3) EStG aus.
    Dann folgt die Überleitungsrechnung, die wahlweise den Gewinn mindert oder erhöht.
    Beide Ergebnisse kommen in das Jahr 2012, werden aber nicht vorher aufsummiert.



    Ein Steuerberater kann übrigens vollkommen problemlos einen Antrag auf Verlängerung der Frist stellen, Sie sollte da ruhig einen neuerlichen Termin machen und genau sagen, was Sie möchten. Derzeit brennt in allen StBKanzleien die Hütte aufgrund der Erstellung der Abschlüsse 2011, da hat ein 2012er Abschluss nicht unbedingt Priorität. Machen Sie da lieber Dampf, anstatt sich selbst eines Themas anzunehmen, bei dem aus Unwissenheit teure Fehler entstehen können.

  • Hi Häschen,


    Deine Ausführungen bestätigen meine Vermutung!


    Es wäre nur sehr hilfreich, wenn wir die richtigen Begrifflichkeiten wählen würden.


    Wir sprechen immer von Verbindlichkeiten/ Forderungen und sollten aber sonstige Verb. /Ford und Verb/Ford aus L.L unterscheiden.


    Aus meiner Überleitungsrechnung ergeben sich folgende "überschaubare" Positionen.


    Provisionsforderungen = sonst. Forderungen
    Zuschuss Firmenwagen = sonst. Forderungen


    Verbindlichkeiten Kraftstoff = Verb. aus L.L.
    Verbindlichkeiten Porto = Verb. aus L.L.
    Verbindlichkeiten Miete PC = sonst. Verb.
    Verbindlickeiten Diensthaftpflicht = sonst. Verb.
    Verbindlickeiten Werbekosten = Verb. aus L.L.


    Liege ich hier soweit richtig?


    Die übrigen Positionen mit Ausnahme der Portokasse sind eigentlich absolut schlüssig. Deshalb würde ich gerne eine Bestätigung zu meinem Ansatz der Portokasse haben.


    Wie Du bereits richtig erwähnt hast muss ich die 10 Euro Aufladung der Portokasse in die Überleitungsrechnung als Verb. aus L.L. erfassen. Ich könnte dann bei Zahlung der 10 Euro den OP einfach ohne Ergebniswirkung ausgleichen. Da ich jedoch in der Zukunft nicht nur bei Zahlungsfluss buchen kann muss ich eine Portokasse errichten, auf der ich dann bei Verbrauch des Portos buchen kann. Der aktuelle Saldo der Portokasse ist 8,60 Euro. Wenn ich jetzt ein Konto 1010 Portokasse mit 8,60 Euro Bestand in die EB schreibe, werde ich immer eine Differenz von 8,60 Euro haben, da ich den Aufwand ansonsten doppelt buchen würde. Wenn ich den Verbrauch des Portos buchen will um die Portokasse richtig zu führen fehlt mir für die 8,60 Euro das Gegenkonto. Hier komme ich im Augenblick einfach nicht weiter. ME geht es doch nur über ein neutrales Zwischenkonto. Es wäre eigentl. ein Forderungskonto, das kann aber nicht gehen, da Protokasse und Ford beides Aktive Bestandskonten wären und somit eine Mehrung der Portokasse ebenso eine Mehrung der Forderung als Auswirkung hätte.

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    • Offizieller Beitrag

    Grundsätzliches: Wenn Sie ein neutrales Zwischenkonto brauchen, sollten Sie ein Verrechnungskonto wählen.


    Alternativ stellen Sie in der Überleitungsrechnung eine Buchung ein: 8,60S "Porto" an 8,60H Kred "Dt. Post AG". Damit haben Sie eine Verbindlichkeit eingestellt.


    Die übernehmen Sie in Ihre EB und buchen DANN 8,60S Kred "Dt. Post AG" an 8,60H "Portokasse 1010".


    Wie gefällt Ihnen diese Version? Im Grunde können Sie das Kreditorenkonto als Portokasse bezeichnen, denn entweder haben Sie dort einen Habensaldo (wie es sich gehört) oder zuweilen mal einen SollSaldo (was auch nicht so schlimm ist).



    Wenn Sie zwingend hübsche Abgrenzungen der Verbindlichkeiten nach "Sonstige und aLuL" brauchen, dann ist Ihre Unterscheidung schon schick... allgemein werden die Verbindlichkeiten, die in den Opos-Konten deklariert werden "aLuL" bezeichnet und Nachbuchungen für die noch keine Rechnungen geschrieben wurden (merke: eine Verbindlichkeit entsteht bereits mit der Leistungserbringung) nennt der Fachmann dann "sonstige". Es gab auch mal die Devise, ausschließlich den betriebsüblichen Verkehr aus LuL (z.B. Warenein- und -ausgang) und alles andere als "sonstige".


    Dem strengen Wortlaut folgend liegt jeder Verbindlichkeit eine Lieferung oder Leistung zugrunde- auch Ihrer Miete.


    Was will der Hase sagen: hier kann man nicht so viel falsch machen!

  • Gott sei dem Hase Dank!!!


    Erstmal danke, da ich dachte "schick" sei zwingend notwendig. Vom logischen habe ich auch so wie Du gedacht.


    Die Idee mit der Portokasse hat aber den Hacken, dass dann meine Verbindlichkeiten Post AG ausgeglichen sind und ich einen negativen Saldo in der Portokasse habe und im Januar die Abbuchung der Portozahlung kommt.


    Ich würde es wie folgt machen wollen.


    Überleitungsrechnung Porto an Verbindlichkeiten Post AG 10,00


    Bei Erstellung der EB würde ich die Portokasse als Bestandskonto anlegen Protokasse an EB 8,60 und sonst. Verrechnungskonto (1792) an EB 8,60 Euro (hier ist die Frage, ob ich ein Verrechnungskonto mit Saldo in die EB schreiben darf)


    Nach Übernahme EB buche ich dann bei Abbuchung der 10,00 Verbindlickeiten Post AG an Bank und bei Portoverbrauch 1792 an Portokasse.