Reisekosten bei Beratern, die beim Kunden für längere Zeiträume im Einsatz sind

  • Hallo zusammen,


    ich bin bei einem Beratungsunternehmen eingestellt. Seit Oktober 2010 bin ich bei einem Kunden als Beraterin im Einsatz und fahre jeden Tag mit dem eigenen PKW
    hin und zurück. der Kunde sitzt in derselben Stadt wie mein Arbeitgeber. Der Kunde hat zwei Gebäude. Ich sitze meistens in einem, habe aber manchmal
    Termine und Meetings im anderen Gebäude.


    Fragen:


    1. kann ich die Fahrten zum Kunden als Reisekosten im Wiso eingeben? also dass die Hin- und Rückfahrten abgesetzt werden können?


    2. die ersten 3 Einsatzmonate im Jahr 2010 habe im Rahmen der Pendlerpauschale eingegeben und abgesetzt. Kann ich dann die Verpflegungspauschale noch für die
    ersten 3 Monate 2011 absetzen.


    3. unter "Anlass" im Wiso soll ich "Einsatzwechseltätigkeit" auswählen, oder ist der Anlass in diesem Zusammenhang anderes?


    4. die Verpflegungspauschale gibt es nur für die ersten 3 Monate amselben Einsatzort. Wenn ich aber ab und zu zum anderen Gebäude des Kunden fahren muss, kann
    ich dann jedes Mal die Pauschale für die nächsten 3 Monate absetzen?


    zu meiner Firma fahre ich nur noch und zwar zu Anlässen wie Lagenbesprechungen, interne Sportveranstaltungen, gemainsames Frühstück...


    Mein AG zahlt nur die Kosten für die Fahrten zu Kunden, die nicht in derselben Stadt niederlassen.


    Ich danke euch für eure Hilfe.


    Gruß


    Siri

    • Offizieller Beitrag

    Ganz normal den Programmhinweisen Deines Steuer-Sparbuchs zu den Auswärtstätigkeiten folgen, dann klären sich alle Fragen mit Sicherheit ganz von alleine.


    Eine Einsatzwechseltätigkeit ist etwas anderes.

    • Offizieller Beitrag

    Was gefällt Dir denn an meiner Antwort nicht. Hast Du überhaupt mal ein bisschen im Programm und seinen Hinweisen (Fragezeichen anklicken) bzw. der Such-/Bedienhilfe Deines Programms nachgeschaut? Ich habe den Eindruck, dass Du dies nicht getan hast. Denn es hat schon seinen Sinn, wenn wir auf das Steuerprogramm verweisen.


    Auch solltest Du einmal die Forensuchfunktion eingehend nutzen, u.a. mit Suchbegriffen wie regelmäßige Arbeitsstätte und Auswärtstätigkeit.


    Du stellst Standardfragen, die sowohl durch dein Programm als auch durch die genannten Hilfen detailliert beantwortet werden. Insbesondere der Nutzung der Forensuchfunktion hast Du mit Deinem beitritt zu dem Forum ausdrücklich zugestimmt. Und was sich daraus vielleicht nicht ausdrücklich ergibt, habe ich oben bereits ausgeführt.

    • Offizieller Beitrag

    hat jemand hier vielleicht ähnliche Situation wie ich (s. Posting 1) und kann mir die Fragen beantworten?
    Danke im Voraus für die fachlichen Antworten :)

    Ich weise gern noch mal auf den letzten Post von miwe hin!
    Dort steht alles, wie Du es zu handhaben hast.


    Bitte dazu auch die Foren-Regeln lesen. 8)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Siri (ich glaub, wir kennen uns, sie sind doch die Freundin meiner Schwester aus Ihrem Apfel- Telefon :D )


    Bitte nutzen Sie alle Funktionen Ihres Programms, miwe4 hat bereits die richtigen Suchbegriffe genannt, bitte lesen Sie sich die dazugehörenden Hinweise Ihres Steuersparbuches durch.


    Steuerberatung kann und darf das Forum nicht leisten, bei Fragen und Problemen mit Ihrer Software aber kann und darf hier kompetent und umfassend geholfen werden.


    Ich bin mir sicher, dass auch hier im Forum alle Sachverhalte umfassend erläutert wurden. Dafür gibt es eine komfortable Suchfunktion.