Wie buche ich einen Mietwagen und Tankbelege zu diesem?

  • Hallo,


    vielleich kann mir jemand in diesem Forum weiter helfen:


    bis Ende Mai 2012 hatte ich (als Selbstständiger) einen Firmenwagen.
    Für diesen habe ich ein Fahrtenbuch geführt.
    Meine Privatfahrten mit diesem Fahrzeug lagen unter 5 Prozent der jährlichen KM-Leistung und wurden am Jahresende


    als 'unentgeldliche Wertabgabe' gebucht.
    Diese errechnete sich aus den Summen der Konten:
    Versicherungen 6520
    laufende Kosten 6530 (z.B. Tanken)
    Reparaturen 6540
    sonstige Kosten 6570
    Kfz-Steuer 7685


    Das war so alles klar und i.O.
    Nun habe ich das Fahrzeug verkauft.


    Meine französische Freundin hat sich im Juni 2012 einen Fiat Ducato-Transporter gekauft.
    Benötige ich jetzt beruflich ein Fahrzeug, dann miete ich den Ducato bei ihr - Sie ist auch selbstständig und


    kann mir eine Rechnung (ohne Ausweis von MWSt. - Sie ist nicht Mehrwertsteuerpflichtig) schreiben.


    Frage 1:
    - was empfiehlt sich hier zu berechnen?
    - die von mir beruflich gefahrenen KM?
    - und wenn ja, welcher KM-Preis soll zugrunde gelegt werden?
    - wie buche ich solch eine Mietrechnung? Im Kontenrahmen SK4 finde ich dazu kein passendes Konto.


    Bekomme ich das Fahrzeug, dann tanke ich es meist auf. Dies ausnahmslos bei deutschen Tankstellen über meine


    Visa-Karte. Die Visa-Karte nutze ich nur beruflich. Die deutschen Tankbelege enthalten 19% Mehrwertsteuer.


    Frage 2:
    - wie buche ich diese Tankbelege später? Wie bisher: 6530 an 1800 (lfd. Kfz-Kosten an Bank) - ich möchte nicht,


    das das Finanzamt am Jahresende davon ausgeht ich nutze weiterhin einen eigenen Wagen und verlangt eine


    'unentgeldliche Wertabgabe'.
    - wäre es besser für die Tankbelege ein neues Konto z.B. Mietwagen-Tankbelege zu kreieren?


    und Frage 3:
    - wenn ich den Ducato voll tanke, dann verbrauche ich für die berufliche Fahrt ja nicht komplett das zugetankte


    Benzin, sondern nur einen Teil davon. Gebe ich den Wagen ab und benutze ihn dann wieder 4 Tage später, so muß ich


    ggf. wieder tanken. Wie gehe ich hier vor? ich würde gerne weiterhin die Rechnungen der Tankstellen bei mir als


    Aufwand buchen, da diese von mir abzugsfägige Mehrwertsteuer enthalten (welche in den Rechnungen meiner Freundin


    leider nicht vorhanden ist).


    Ich hoffe meine Probleme gehen aus diesem Beschrieb hervor (zumal ich mich in diesem Forum neu angemeldet habe)


    und würde mich über eine Antwort sehr freuen.


    Gruss,


    Peter

  • ich würde gerne weiterhin die Rechnungen der Tankstellen bei mir als
    Aufwand buchen, da diese von mir abzugsfägige Mehrwertsteuer enthalten (welche in den Rechnungen meiner Freundin leider nicht vorhanden ist).


    Richtig verbuchen ist kein Wunschkonzert ?(
    Der Fahrzeugbesitzer schreíbt dir eine Rechnung über "Gef. KM x Kilometersatz"
    Für das Finanzamt musst du betriebliche Veranlassung dieser Fahrten nachweisen.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    - wenn ich den Ducato voll tanke, dann verbrauche ich für die berufliche Fahrt ja nicht komplett das zugetankte Benzin, sondern nur einen Teil davon. Gebe ich den Wagen ab und benutze ihn dann wieder 4 Tage später, so muß ich ggf. wieder tanken. Wie gehe ich hier vor? ich würde gerne weiterhin die Rechnungen der Tankstellen bei mir als Aufwand buchen, da diese von mir abzugsfägige Mehrwertsteuer enthalten (welche in den Rechnungen meiner Freundin leider nicht vorhanden ist).


    Ich möchte hier niemanden ungerechtfertigt beschuldigen, aber genau deshalb hat die Sache einen üblen Beigeschmack. Der Vorwurf der Steuerverkürzung liegt bei dieser Kostenverteilung ziemlich nahe, ich rate deshalb von diesem Vorgehen ab.


    Sofern es sich um eine tatsächliche Begebenheit handelt, Ihre Freundin also tatsächlich Ihr betriebliches Fahrzeug kostenpflichtig an Sie vermietet, dann müssen Sie darauf achten, dass ein Vertrag wie unter fremden Dritten vorliegt, der auch tatsächlich erfüllt wird, sowohl in der Sache als auch in der Höhe. Ihre Freundin generiert mit der Vermietung Ihres Anlagevermögens eine Einnahme, die sie auch zu versteuern hat. Ist sie Kleinunternehmer, kann das zur Überschreibung der vorgegebenen Umsatzgrenzen führen, erbringt Sie aus anderen Gründen umsatzsteuerfreie Umsätze, kann die Vermietung ggf. davon ausgenommen sein.


    Sie sollten genaue Aufzeichnungen darüber führen, wann, wieviel und zu welchem Zweck sie das Kfz nutzen. Abziehbar ist für Sie die Vorsteuer auf die entsprechenden Tankbelege. Aaaaaaber: wenn Sie dem Unternehmen Ihrer Freundin Kraftstoff schenken, das im Jahr den Wert von 35 Euro brutto übersteigt, ist das sowohl Geschenk als auch die dazugehörende Vorsteuer nicht abziehbar. Für Ihre Freundin ist der Empfang des Geschenks in jedem Falle einkommensteuerpflichtig. Wenn Sie stattdessen Ihrer Freundin eine Rechnung über im Tank verbleibenden Kraftstoff schreiben, muss der Preis unter fremden Dritten üblich sein und Sie müssen darauf Umsatzsteuer erheben, die Ihre Freundin als Vorsteuer nicht abziehen kann.


    Nicht mein Fach, ohne Gewähr: ich gehe davon aus, dass die Versicherung über die gewerbliche Vermietung in Kenntnis gesetzt werden muss.


    Grundsätzlich gilt für die Buchung der Fremdfahrzeugkosten im SKR 04 das Konto 6595.

  • Vielen Dank Euch Beiden! Da ich eben nicht vor habe bei meinen Buchungen irgend etwas zu verschleiern, hier noch 2 Zustazfragen:


    1) 'g.horn',


    können Sie mir sagen welchen Kilometersatz ich zugrunde legen kann? Gibt es dafür eine Tabelle bzw. wo finde ich diese? Hängt der Satz ggf. vom Fahrzeugwert ab?
    Da ich über meine bisherigen Fahrten genau Buch geführt habe, kann ich die betriebliche Veranlassung wie auch die gefahrenen Kilometer gut nachweisen.


    2) 'häschen',


    Das Konto 6595 werde ich zum Buchen der Rechnung meiner Freundin nutzen.
    Verwende ich dieses auch zum Buchen der Tankbelege?


    Es würde mich sehr freuen, Sie Beide könnten mir noch einmal weiter helfen. Ich denke mit den 2 noch offenen Fragen kann ich den Vorgang dann abschließen.


    Gruss,


    Peter

  • welchen Kilometersatz ich zugrunde legen kann?


    ...den errechneten, aber nicht du, sondern der Verleiher.
    Entweder x € inkl. Benzin, oder y € ohne Benzin. In diesem Fall kannst du dann Benzinkosten gegen Nachweis selbst absetzen, aber nur im Verhältnis der betrieblich gefahrenen Kilometer.
    Bitte lies den Beitrag von "häschen" genau durch. Ohne An-(Um-)meldung bei der Versicherung durch den Verleiher als Mietwagen fährst du ohne Versicherungsschutz.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Ein Preis unter fremden Dritten üblich bedeutet, dass die Kosten gedeckt sein sollen und ein Überschuss entsteht.


    Das bedeutet, wie g.horn auch schrieb; der Verleiher muss nach Fahrtenbuch und Aufzeichnungen die tatsächlichen Kosten pro Kilometer inklusive Afa ermitteln und an Ihnen in Rechnung stellen. Sie darf in keinem Falle einen Verlust aus der Verleihung generieren!

    Zitat

    Entweder x € inkl. Benzin, oder y € ohne Benzin. In diesem Fall kannst du dann Benzinkosten gegen Nachweis selbst absetzen, aber nur im Verhältnis der betrieblich gefahrenen Kilometer

    .


    Konto 6595 wird für alle Kosten des Fremdfahrzeugs genutzt, also auch für die Tankbelege.