Steuervoranmeldung und Amazon-Gebühren

  • Hallo,


    ich verkaufe seit kurzem bei amazon.
    Jetzt verlangt amazon ja Gebühren.
    Wie bzw wo muss ich diese Gebühren in der Umsatzsteuervoranmeldung verbuchen?
    Ich nutze kein Buchführungsprogramm, nur WISO Steursparbuch. Deshalb helfen mir die anderen Threads zu diesen Thema nicht wirklich und Splittbuchungen kann ich auch nicht machen.


    Bsp:
    Einnahmen: 1000€
    15% Gebühren: 150€
    Ausgezahlter Betrag: 850€


    Als Umsatz zum Steuersatz von 19% setze ich ja die 1000€ an.
    Nur wie gehe ich mit den 150€ um? Ich habe da schon etwas mit dem § 13b gelesen.
    Ich bitte um Hilfe, Danke.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Du umsatzsteuerpflichtige Umsätze tätigst bzw. auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelungdes § 19 UStG verzichtet hast, dann würde ich Dir dringendst raten, das gesonderte EÜR-Modul zu nutzen. Nur aus diesem heraus kannst Du die USt-Voranmeldungen bzw. auch die Umsatzsteuererklärungen auch automatisch erstellen. Aus dieser Mini-Einkunftsermittlung, die im ESt-Modul integriert ist, geht das nicht und Du musst die USt-Erklärung manuell über das Programm erstellen.


    Und bei der EÜR gilt dann natürlich das in den anderen Forenbereichen bereits beschriebene, das Du ja wohl auch gefunden hast.

  • Ja ok, ich hab jetzt alles so weit in das EÜR Modul von WISO Steuersparbuch Eingegeben.
    Kann mir jemand einen Link zu dem Thread schicken wo die Buchung für amazon erläutert ist bzw. hier noch mal schnell erklären wie ich das mit den Gebühren buche?
    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Ist die Rechnung von amazon korrekt?
    Also enthält sie alle für den Vorsteuerabzug notwendigen Voraussetzungen?
    Ist auch IHRE Umsatzsteuer Identifikationsnummer enthalten?


    DANN gehört die Ausgabe in die Kategorie "innergemeinschaftliche Leistungen, für die die Umsatzsteuer in D geschuldet wird" (o.ähnliche Formulierung :ninja: ), Umsatzsteuer und Vorsteuer.

  • Ja das stimmt alles.



    In meinem Fall: gesamte Amazoneinnahmen sind: 686,99
    davon werden 15% Gebühren abgezogen: 103,10
    Ich bekomme überwiesen: 583,89


    Ich habe jetzt in WISO als erstes eine Einnahme gebucht: 686,99
    und diese dann gesplittet:
    583,89 (Erlös 19%; 8400)
    und 103,10 (Erlös bei der Leistungsempfänger Steuer nach §13b schuldet; 8337)


    und dann hab ich eine Ausgabe gebucht:
    103,10 (sonstige Leistungen eines im EU Land ansässigen Unternehmens 19% Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer; 3123)


    Ist das so korrekt??

    • Offizieller Beitrag

    Hat häschen doch anderer Stelle schon detailliert erläutert. ?(


    Vielleicht einfach mal die komfortable Forensuchfunktion nutzen.

    • Offizieller Beitrag

    Die Forensuchfunktion hat für alle Nutzer des Forums dieselben Funktionen. Wir müssten die Threads genau wie Du auch suchen. Und das kann ja wohl nicht Sinn der Sache sein.

  • Alles muss als Erlös gebucht werden, was du vom Kunden erhältst. Also das Entgelt, BMG für die Umsatzsteuer ist dieses ohne die Ust, das kommt dann in die Kennziffer 81 der Voranmeldung.


    Du erstellst ja auch dem Kunden eine Rechnung über den Gesamtbetrag mit Umsatzsteuer, den er dir schuldet.


    Das war ein Leistungsaustausch zwischen dir und dem Kunden, dann gibt es noch einen zwischen dir und Amazon. Hier liegt ein Fall der umgedrehten Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG vor.


    Die Gebühr ist unter Kz 46 als eine im Inland steuerbare Leistung eines im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers einzutragen.
    Korrespondierend dazu die Kz 67 Vorsteuer aus Leistungen i.S.d. 13b