Arbeitnehmeranteil Berufsständige Versorgungseinrichtungen 23b - Rechtsanwaltsversorgungswerk

  • Hallo – ich habe folgendes Problem.


    Ich bin jetzt das dritte Jahr in einer Anwaltskanzlei als angestellter Anwalt eingestellt. Den Arbeitgeberanteil für das Rechtsanwaltsversorgungswerk bekomme ich monatlich von meinem Arbeitgeber überwiesen. Sagen wir 100 Euro. Zusammen mit meinem Arbeitnehmeranteil von ebenfalls 100 Euro überweise ich dem Versorgungswerk also monatlich 200 Euro.
    Wie gehe ich jetzt in der Steuererklärung vor. In meinem Lohnsteuerbescheid steht ja nur der vom Arbeitgeber gezahlte Betrag von 1200 Euro in Spalte 22b. Die von mir gezahlten 1200 Euro tauchen z.B. in Spalte 23b nicht auf.
    Ich versuche gerade meine Steuererklärung mit dem WISO Steuersparbuch 2012 zu machen und komme hier einfach nicht weiter. Wenn ich unter „Löhne, Gehälter…“ dann Lohnsteuerbescheinigung den Arbeitgeberanteil laut 22b eintrage erscheint automatisch auch der Arbeitgeberanteil in 23b. Den muss ich dann per Hand wieder herausnehmen.
    Letztes Jahr hatte ich versucht die Summe dort zu lassen, da ich ja de fakto diesen Eigenanteil an meine berufsständige Versorgungseinrichtung zahle. Dieser Eintrag wurde mir vom Finanzamt gnadenlos herausgestrichen bzw. nicht einberechnen mit gravierenden Folgen auf meine Nachzahlung . Auf persönlich Nachfrage wurde gesagt „das ist nun mal so“ er könne da auch nichts machen.
    Wie bzw. wo muss ich im WISO Steuersparbuch 2012 den Arbeitnehmeranteil für das Rechtsanwaltsversorgungswerk eintragen.
    Wird diese Summe steuerlich berücksichtigt oder wie der Steuerbearbeiter sagte nicht. Hat mein Arbeitgeber ev. etwas an meinem Lohnsteuerbescheid falsch ausgefüllt?
    Ich weis gerade wirklich nicht weiter.
    Es währe toll wenn Ihr etwas Licht in das Dunkel bringen könntet.
    DANKE im Voraus !!

    • Offizieller Beitrag

    Wie bzw. wo muss ich im WISO Steuersparbuch 2012 den Arbeitnehmeranteil für das Rechtsanwaltsversorgungswerk eintragen.
    Wird diese Summe steuerlich berücksichtigt oder wie der Steuerbearbeiter sagte nicht. Hat mein Arbeitgeber ev. etwas an meinem Lohnsteuerbescheid falsch ausgefüllt?


    Ich gehe davon aus, dass Dir von Deinem Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt wird/wurde.


    Diese Bescheinigung überträgst Du 1:1 ins Steuerprogramm und zwar den Arbeitnehmer- sowie auch den Arbeitgeberanteil.


    Steuerliche Auswirkungen (positiv gesehen) hat dabei allerdings nur der Arbeitnehmeranteil.

  • "Ich gehe davon aus, dass Dir von Deinem Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt wird/wurde."


    ... Habe ich und dabei ergibt sich folgender Sonderfall. Ich zitiere:


    Zeile 22b: (Arbeitgeberanteil für Berufsständige Versorgungseinrichtungen) 1200 Euro
    Zeile 23b: (Arbeitnemeranteil für Berufsständige Versorgungseinrichtungen) 0,0 Euro


    In der Realität bekomme ich den Arbeitgeberanteil mit meinem Nettolohn ausgezahlt und zahle diesen zusammen mit meinem Arbeitnehmeranteil an die berufsständige Versorgungseinrichtung. (Rechtsanwaltsversorgungswerk)


    "Diese Bescheinigung überträgst Du 1:1 ins Steuerprogramm und zwar den Arbeitnehmer- sowie auch den Arbeitgeberanteil."


    ... dann kann ich meinen tatsächlich gezahlten Arbeitnehmeranteil nicht eintragen, da er sich ja leider nicht auf meiner Lohnsteuerbescheinigung befindet ...


    Steuerliche Auswirkungen (positiv gesehen) hat dabei allerdings nur der Arbeitnehmeranteil.


    ... das hoffe ich - nur leider weiß ich nicht wie ich den Arbeitnehmeranteil geltend machen kann - VORSICHT SONDERFALL - ich zahle als angestellter ANWALT in das Versorgungswerk, nicht an die Rentenversicherung ;(

    • Offizieller Beitrag

    Das alles ist nun mitnichten ein Sonderfall.


    Ich versuche gerade meine Steuererklärung mit dem WISO Steuersparbuch 2012 zu machen und komme hier einfach nicht weiter. Wenn ich unter „Löhne, Gehälter…“ dann Lohnsteuerbescheinigung den Arbeitgeberanteil laut 22b eintrage erscheint automatisch auch der Arbeitgeberanteil in 23b.

    Was ja auch richtig ist.

    Den muss ich dann per Hand wieder herausnehmen.

    Nein.

    Letztes Jahr hatte ich versucht die Summe dort zu lassen, da ich ja de fakto diesen Eigenanteil an meine berufsständige Versorgungseinrichtung zahle. Dieser Eintrag wurde mir vom Finanzamt gnadenlos herausgestrichen bzw. nicht einberechnen mit gravierenden Folgen auf meine Nachzahlung . Auf persönlich Nachfrage wurde gesagt „das ist nun mal so“ er könne da auch nichts machen.

    Wenn man sich das so gefallen ist. "Das haben wir schon immer so gemacht" haben ich noch in keiner Gesetzesgrundlage gefunden.

    ... dann kann ich meinen tatsächlich gezahlten Arbeitnehmeranteil nicht eintragen, da er sich ja leider nicht auf meiner Lohnsteuerbescheinigung befindet ...

    Deshalb wird der ja auch automatisch und programmgesteuert in selbiger Höhe wie der AG-Anteil eingetragen. Ergibt sich ausnahmsweise ein anderes Aufteilungsverhältnis bzw. ein anderer Betrag, dann macht man an der vorgesehenen Stelle ein Kreuzchen und trägt den tatsächlichen Eigenanteil ein.


    Es wird alles zutreffend in die Steuerformulare und Steuerberechnungen übernommen.

  • Was nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung steht, kann nicht einfach in das betreffende Formular eingetragen werden. Da die Angaben der Lohnsteuerbescheinigung vom Finanzamt meist ohnehin programmgesteuert übernommen werden, ist es nicht verwunderlich, dass diese Angaben beim Finanzamt unberücksichtigt blieben. Insofern verstehe ich miwes Antwort nicht!


    Außerden ist es doch richtig, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmeranteil nicht bescheinigt, er hat ja auch keine Kenntnis von der Zahlung. Das Verfahren dürfte analog zu den sogenannten Selbstzahlern der gesetzlichen KV sein - die gezahlten Beiträge (incl. des AG-Anteils) sollten vom Rechtsanwaltsversorgungswerk bescheinigt worden sein. Diese Beiträge gehören in Zeile 5 (Felder 301 bzw. 401) der Anlage Vorsorgeaufwand.


    Viele Grüße
    Rautka

    • Offizieller Beitrag

    Was nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung steht, kann nicht einfach in das betreffende Formular eingetragen werden. Da die Angaben der Lohnsteuerbescheinigung vom Finanzamt meist ohnehin programmgesteuert übernommen werden, ist es nicht verwunderlich, dass diese Angaben beim Finanzamt unberücksichtigt blieben. Insofern verstehe ich miwes Antwort nicht!

    Was anderes habe ich doch auch nicht gesagt. ?(


    Die Lohnsteuerbescheinigung ist zu übernehmen und dann wird der AN-Beitrag automatisch in selbiger Höhe beigestellt.


    Und als Selbstzahler geht es dann tatsächlich im Regelfall wie von Rautka geschildert weiter.


    Aber man "kann" man den Betrag m.E. auch zulässiger Weise durch das Kreuzchen und einsetzen des tatsächlichen AN-Beitrags ändern. Selbstverständlich muss ich den durch geeignete Nachweise belegen bzw. glaubhaft machen. Ein Eintrag hier oder an der von Rautka bezeichneten führt m.E. zu keinem unterschiedlichen steuerlichen Ergebnis und ist daher, unter entsprechender Begründung und Nachweis, durchaus ein Mittel der Wahl.


    Ist doch nicht anders wie bei "vermeintlich" abweichendem Eintrag im weiteren Verlauf der Eingabemaske zu geldwerten Vorteilen etc. .


    Vielleicht hat der TE ja im Vorjahr zusätzlich zu der Anpassung in der Anlage N den von Rautka genannten Eintrag in der Anlage Vorsorgeaufwand getätigt. Dann hätte das FA natürlich zurecht den doppelten Ansatz korrigiert. Ansonsten ist es m.E. egal, wo der Eintrag erfolgt, solange der Betrag eben nur einmal angesetzt wird. Bei einfachem Ansatz hätte das FA m.E. im Vorjahr falsch entschieden. Nur weil der Antrag an der falschen Stelle gestellt worden ist, verfällt ja nicht der Rechtsanspruch auf dessen Abzuhgsfähigkeit. Dann wird der Betrag eben von Amts wegen in die zutreffende Kennziffer übernommen.