Unterstützung bedürftiger Personen, nicht anerkannt, WISO sagt aber "ja"!

  • Hallo,


    haben nun endlich unseren Steuerbescheid für 2011 erhalten, leider wurde vom Finanzamt die Unterstützung für unseren studierenden Sohn nicht anerkannt, angeblich wegen zu hoher Bezüge btw. Einkünfte. Was mich wundert: Ich habe alles korrekt im WISO Sparbuch eingegeben und hier wird mir gesagt, dass unsere Unterstützung von knapp 1500€ problemlos angerechnet werden müsste.


    Jetzt meine Frage: Ich will auf jeden Fall Einspruch einlegen, weil es hier um immerhin knapp 500€ zu wenig Rückzahlung geht, kann ich mich bei dem Einspruch auch auf das WISO Programm berufen? Macht das Sinn?


    Ich glaube ehrlich gesagt, dass der zuständige Sachbearbeiter sich nur verguckt hat:


    Zum Sachverhalt: Unser Sohn hat 2011 von Jan-März noch gearbeitet und damit Lohn bekommen, seit April studiert er und bekommt "nur" noch BAföG. Dementsprechend unterstützen wir ihn auch erst seit April, wenn man also nur seine Bezüge von April bis Dezember betrachtet die Freibeträge usw. um die anteiligen Monate kürzt liegen seine Bezüge sehrwohl unter der Grenze, so dass unsere Unterstützung voll angerechnet werden müsste.


    Berechnung für den Zeitraum Apr-Dez:
    8004€ pro Jahr als Unterstützung ansetzbar -> 9/12*8004€ = 6003€
    Einkünfte über 624€ p.a. -> 9/12*624€= 468€
    9*335€= 3015€ BAföG, hier wird nur der Zuschuss ohne das Darlehen mit einbezogen


    d.h. der von uns maximal ansetzbare Wert von 6003 vermindert sich um 2547€ (3015€ - 468€ p.a. "Freibetrag") somit dürften von uns 3456€ angesetzt werden, wobei wir mit unseren 1500€ noch weit drunter sind.


    Daher gehe ich davon aus, dass der Sachbearbeiter einfach nicht darauf geachtet hat, dass der Unterstützungszeitraum sich nicht auf das ganze Jahr erstreckt.


    Ich habe das im WISO ausgetestet: Stelle ich den Unterstützungszeitraum auf Jan-Dez, zeigt mir das Programm korrekterweise an, dass 0€ angesetzt werden können, da zuviele Bezüge/Einkommen vorhanden sind. Lasse ich den Zeitraum Apr-Dez bestehen und schiebe das Einkommen aus den ersten 3 Monaten in den Zeitraum, kommen folglich auch nur 0€ raus.


    Habe dazu auch einige "Quellen" im Netz studiert, die u.a. darauf hinweisen, dass bei nicht ganzjähriger Unterstützung wie beim Kindergeld verfahren wird. Hierinteressiert auch nur das Einkommen (Freibeträge entsprechend gekürzt) für den Zeitraum in dem Kindergeldansrpuch besteht!

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt meine Frage: Ich will auf jeden Fall Einspruch einlegen, weil es hier um immerhin knapp 500€ zu wenig Rückzahlung geht, kann ich mich bei dem Einspruch auch auf das WISO Programm berufen? Macht das Sinn?

    Steht denn in den Erläuterungen dazu etwas?
    Vielleicht mal den Sachbearbeiter anrufen, bevor man mit Kanonen auf Spatzen zielt? 8)

    • Offizieller Beitrag

    Daher gehe ich davon aus, dass der Sachbearbeiter einfach nicht darauf geachtet hat, dass der Unterstützungszeitraum sich nicht auf das ganze Jahr erstreckt.


    Was steht denn in den umfangreichen Erläuterungen zum Einkommensteuerbescheid diesbezüglich?


    Schon mal daran gedacht, einfach zum Telefonhörer zu greifen und bei dem Bearbeiter nachzufragen?

    • Offizieller Beitrag

    Wobei ich Deine Einlassungen vom Juni in diesem Zusammenhang schon interesant finde:


    Wie kommt man bei 9 Monaten á 100€ auf 1.500€? Rundungsdifferenzen? ?(


    Vielleicht hatte der Bearbeiter ja auch ganz andere Gründe für die Ablehnung, z.B. mangelhafte Nachweise/Glaubhaftmachung. Von der Richtigkeit der in der Steuererklärung gemachten Angabengehe ich an dieser Stelle mal aus. Also sind wir wieder bei den Erläuterungen zum Einkommensteuerbescheid.

  • Hallo,


    also in den Erläuterungen steht nur:


    "Ihre Unterhaltsleistungen wurden wegen der Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person nicht berücksichtigt"


    Das ist alles!


    Wegen dem Telefonieren: Geht das bei Euch echt so problemlos? Bei uns ist es immer ein ewiges hin- und her den richtigen Sachbearbeiter zu erreichen und dann ist da telefonisch meistens weniger zu machen. Allerdings muss ich zugeben, dass mein letzter telefonischer Kontakt ein paar Jahre her ist, aber die schlechten Erfahrungen damals haben mich seitdem abgehalten!



    miwe4:


    Naja Unterhaltsleistungen müssen weder monatlich fest, noch der immer gleiche Betrag sein (sogar Wohnung, Nahrungsmittel, Kleidung etc. wären möglich!)! ^^ Man musste ja erstmal schauen, wie der Junge so klarkommt, da gab's halt mal nen Monat mehr oder weniger. Haben aber auch für unsere bessere Übersicht jetzt für 2012 nen festen Dauerauftrag eingerichtet! :thumbsup:


    /Edit:
    miwe4: Hab Deine Bemerkung gerade erst gesehen, das im Juni bezog sich auf unseren jüngeren Sohn, der sich in einer Berufsausbildung befindet!

    • Offizieller Beitrag

    Es kann auch sein, dass Ihr Sachbearbeiter das als Darlehen gezahlte BAFÖG eingerechnet hat- wo der Fehler liegt, weiß nur der Herrgott allein- Ihre Berechnung jedoch ist richtig.


    Außerdem: ja, auch beruflich haben wir weit weniger schriftlichen denn telefonischen Kontakt mit dem FA- es gibt Monate, in denen beinahe jeder Steuerbescheid auf diesem Wege von uns beanstandet wird.