Kosten für Kabel-TV bei vermieteter Wohnung

  • Hallo,


    meine Frage bezieht sich auf die Erstellung der Einkommenssteuererklärung bei einer vermieteten Wohnung.
    Beim WISO Steuer-Sparbuch 2012 kann man im Bereich "Immobilien>vermietete Objekte>...>Werbungskosten"
    getätigte Zahlungen angeben, welche als Ausgaben den Einnahmen durch die Nebenkosten entgegenstehen.
    In unserem Fall ist es so, dass die Gebühren für den Kabel-TV-Anschluss in einem Mehrfamilienhaus über das von uns
    an den Hausverwalter gezahlte Hausgeld beglichen werden. Es sind also von uns getätigte Ausgaben für den Mieter.
    Diese Kosten geben wir selbstverständlich über die Nebenkosten an den Mieter weiter. Die Nebenkostenzahlungen werden
    (im Programm) auch als Einnahmen verbucht. Allerdings finde ich keine Möglichkeit, die Gebühren auch als Ausgaben
    im Programm zu erfassen. Somit scheint es für die Steuerberechnung so, als hätten wir einen Gewinn,
    der in Realität aber nicht vorliegt.


    Meine Frage gliedert sich nun in zwei Teile:
    1. Sind solche Kosten als Werbungskosten absetzbar oder nicht?
    2. Wo kann ich diese Ausgaben im WISO-Programm erfassen?


    Trotz längerer Suche habe ich bisher in keinem Forum einen Hinweis auf dieses Problem gefunden - ich hoffe, dass ich nichts übersehen habe...


    Vielen Dank im voraus für (hoffentlich) eingehende Antworten.
    O. Schäffer

  • Danke miwe4,



    für deine schnelle und vermutlich leicht sarkastische Antwort. ;)
    Das heißt also, dass für solche Kosten kein eigenes Feld im Programm existiert (anders als für viele andere Posten meiner Hausgeldabrechnung), sondern die Kabel-TV-Kosten einfach als "sonstige Kosten" eingetragen werden? Dort kann ich vermutlich auch solche Dinge wie Kosten für Schädlingsbekämpfung eintragen, vermute ich.


    Um noch auf deine Frage zu antworten: Mir gefällt diese Zeile schon ganz gut, ;) nur war mir nicht klar, dass dies die richtige Zeile ist, bzw im Programm eben keine Eingabemaske für genau diesen Posten existiert (anders als für vieles Anderes...).


    Grüße,
    O. Schäffer


    PS: Entschuldige bitte den Doppel-Post, aber ich mir war nicht klar, in welches Forum die Frage korrekterweise gehörte, da ich mir bei der Abzugsfähigkeit des Postens unsicher war.

    • Offizieller Beitrag

    Mir gefällt diese Zeile schon ganz gut, ;) nur war mir nicht klar, dass dies die richtige Zeile ist, bzw im Programm eben keine Eingabemaske für genau diesen Posten existiert (anders als für vieles Anderes...).

    Wollte der Gesetzgeber für jede mögliche erdenkliche Ausgabe eine eigene Zeile in der Anlage V kreieren, dann hätten wir wohl ein Formular, das man ausschließlich noch als PDF und über PDF-Suche nutzen könnte. Alles in den Zeilenbeschreibungen/Ableitungen nicht genannte packt man halt unter sonstiges. Da man eh alles belegen bzw. begründen sollte, wird sich der Bearbeiter dies bei Interesse schon genauer anschauen.

    • Offizieller Beitrag

    Entschuldige bitte den Doppel-Post, aber ich mir war nicht klar, in welches Forum die Frage korrekterweise gehörte, da ich mir bei der Abzugsfähigkeit des Postens unsicher war.

    In solchen Fällen bitte nicht noch einmal posten, sondern darauf vertrauen, daß wir Moderatoren den Beitrag ggf. verschieben. :stick: