Gutschrift vom Kunden nach Paragraph § 13b auf Konto wie verbuchen?

  • Hallo,


    ich muß eine Gutschrift von meinem Großhändler (Schrottgewerbe) verbuchen. Diese Gutschriften werden normalerweise bar ausgezahlt und ich nahm sie immer als Ausgabe in die Kasse unter der Zuordnung für Leistungsempfänger, die nach § 13b die Umsatzsteuer schulden.
    Doch nun bekomme ich die Beträge auf das Konto überwiesen und frage mich, wie ich das verbuche? Muß ich mir hier selbst eine Netto Rechnung schreiben?


    Und die zweite Frage:
    Ein Kunde bringt mir Ware, die ich ankaufe, nun möchte ich ihm eine Gutschrift erstellen. Die Funktion Gutschrift zur Rechnung erstellen erscheint mir hier nicht sinnvoll weil ich dem Kunden ja keine Rechnung stelle. Oder schreibe ich einfach eine Rechnung und kehre dann die Menge in den negativen Bereich um?


    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Erstes Problem: ich denke, Sie sollten wohl besser eine Rechnung erhalten, wenn Sie eine Zahlung vornehmen. Für den Vorsteuerabzug wäre das die übliche Vorgehensweise. Eine Gutschrifterstellung ist auch möglich- achten Sie auf die Angabe aller notwendigen Rechnungsmerkmale! Wenn Ihnen dann eine ordentliche Rechnung (oder Gutschrift) vorliegt, handelt es sich um Erlöse nach §13b 19% Umsatzsteuer, 19% Vorsteuer. So heißt auch das Konto.


    Meine Neurteilung des zweiten Sachverhaltes: Hier handelt es sich um einen Ankauf von einer Privatperson und nicht um ein Geschäft zwischen Unternehmern. Sie kaufen die Ware ohne Umsatzsteuer ein und können auch keine Vorsteuer in Abzug bringen. Sie können auch durchaus eine Gutschrift ohne Rechnungszuordnung erstellen (Rechnung mit negativem Vorzeichen), es sollte alternativ auch ausreichen, wenn der Kunde den Erhalt des Geldes mit ordentlicher Benennung auf einem handelsüblichen Quittungsvordruck quittiert.

  • Im ersten Fall bekomme ich Geld für Ware die ich verkaufe. nun habe ich eine Gutschrift, die ich irgendwo verbuchen muß. Der Großhändler ist bei mir als Kunde angelegt, da er mir Geld bezahlt.


    Im zweiten Fall kaufe ich die Ware schon mit MwSt ein, weise sie aber bei Privatpersonen nicht aus auf der Gutschrift.
    Eine Quittung reicht hier nicht aus, da meines Wissens eine Quittung nur bis 150 euro ausgestellt werden darf.

    • Offizieller Beitrag

    Sie können denselbsen Großhändler gleichzeitig als Kunden und als Lieferanten haben. Dann darf er auch in beiden Listen innerhalb der Buchführung aufgeführt sein. Und dann können Sie auch eine Gutschrift erstellen.


    Wie kommen Sie darauf, dass Sie von einem Privatmann umsatzsteuerpflichtige Einkäufe tätigen? Unterliegt dieser "Privatmann" der Umsatzsteuerpflicht und ist zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet - das bezweifel ich nach Ihrer Schilderung klar! Danach haben Sie von einer Privatperson Waren/Güter eingekauft und das ist ein umsatzsteuerfreier Einkauf. Punkt. Ich denke nämlich nicht, dass Ihr Veräußerer eine Umsatzsteuererklärung am Jahresende abgeben möchte, weil er einmalig etwas an Sie verkauft hat ;)


    Auch eine Quittung kann alle erforderlichen Merkmale einer Rechnung enthalten. Die erforderlichen Merkmale sind lockerer zu sehen, soweit kein Vorsteuerabzug begehrt wird, das macht die 150 Euro Grenze unbeachtlich. Sie sollte den Namen und die Anschrift des Veräußerers enthalten, die Beschreibung der Ware und den zu zahlendenden/gezahlten Kaufpreis und eine Unterschrift.

  • Ja ich brauche aber den Großhändler nicht in der Lieferantenliste, da ich nie von ihm etwas kaufe. Darum brauche ich auch keine Gutschriften für ihn erstellen. Er stellt mir Gutschriften aus für meine Ware und ich muß sie irgendwo verbuchen, aber weiß nicht wo.
    Sprich ich habe eine Einnahme zu der es aber keine Rechnung gibt, sondern nur seine Gutschrift. 8|



    Laut meinem Steuerberater ist in Ankäufen die ich tätige immer Steuer enthalten, sie wird nur bei Privatleuten nicht ausgewiesen. Ich frage aber gern nochmal nach, vielleicht bin ich nicht auf dem Neuesten Stand.

    • Offizieller Beitrag

    Er stellt mir Gutschriften aus für meine Ware und ich muß sie irgendwo verbuchen, aber weiß nicht wo.
    Sprich ich habe eine Einnahme zu der es aber keine Rechnung gibt, sondern nur seine Gutschrift


    Kategorie Weitere > § 13b

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    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Laut meinem Steuerberater ist in Ankäufen die ich tätige immer Steuer enthalten, sie wird nur bei Privatleuten nicht ausgewiesen .


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    Ja, da fragen Sie mal besser nochmal nach...