Hallo zusammen,
ich stelle mir gerade die Frage ob es zulässig ist eine Ware günstiger zu verkaufen als diese eingekauft wurde.
Zum Beispiel weil es Restposten sind die nicht verkauft werden konnten oder weil man die Ware als Lockangebote nutzen will oder weil ich einem Kunden mal ein "Zuckerl" zukommen lassen will etc.
Ich bin USt-pflichtig und mache EÜR.
Somit kann ich ja die Vorsteuer (vom Einkauf der Ware) angeben und könnte von dem niedrigeren Verkauf ja nur weniger USt dagegen rechnen. Ist das einfach so zulässig - da ich ja so quasi Vorsteuer zurück bekomme. Oder muss ich da irgend eine Ausgleichsbuchung vornehmen oder muss ich für das Finanzamt gute Gründe haben warum ich etwas zu einem niedrigeren Preis verkauft als eingekauft habe?
Schon mal vielen Dank für eure Hilfe! Ich will ja da nicht unwissentlich was falsch machen und Ärger mit dem Finanzamt bekommen!!