Umsatzsteuersonderprüfung und selbst Fehler in der Buchhaltung entdeckt

  • Hallo Community,


    ich habe schon im Forum gesucht, aber keine passenden Antworten auf meine Frage gefunden.


    Das Problem:


    Ich habe vom Finanzamt eine Prüfungsanordnung für eine Umsatzsteuersonderprüfung für das 2. Quartal 2012 bekommen.
    Natürlich rutschte mir als Kleinunternehmer mit ca. 90% Differenzbesteuerung erstmal das Herz in die Hose, sodass ich meine Buchhaltung nochmals überprüfte, wo es denn Unschlüssigkeiten für das Finanzamt geben könnte.



    Seit vergangenem März bin ich umsatzsteuerpflichtig und habe bis März diesen Jahres mein Kassenbuch und Rechnungen immer bei einem Buchführungsbüro abgegeben.
    Leider hat das dort nicht ganz so geklappt wie vereinbart und die Mitarbeiterin in besagtem Büro hat immer nur eine Fristverlängerung beim FA eingereicht, aber nie eine richtige Umsatzsteuervoranmeldung.
    Nun stand Anfang des Jahres die Steuererklärung an und die habe ich selbst in die Hand genommen, Alles schön fertig gemacht und abgesendet.
    Seit 2. Quartal 2012 mache ich wie gesagt auch brav meine Umsatzsteuervoranmeldung.


    Bei der Überprüfung fiel es mir im wahrsten Sinne des Wortes wie Schuppen von den Augen:
    Ich habe meine differenzbesteuerten Erlöse als Erlöse ohne UST verbucht, dabei muss ich sie als Erlöse 19% UST verbuchen.
    Ich fühle mich jetzt wie ein Esel, weil die Buchung mit 19% UST sowas von logisch ist und ich nicht daran gedacht habe ...
    Dumm ist jetzt, dass die Steuererklärung für 2011 mit diesem Fehler abgegeben wurde und die Vorsteueranmeldung für das 2. und 3. Quartal 2012 ebenfalls damit laufen.


    Wie kann ich mich jetzt gegenüber dem Finanzamt und der Prüferin verhalten?
    Die Frau vom Buchhaltungsbüro meinte, ich soll bei der Rrüfung darauf hinweisen, dass ich den Fehler entdeckt habe.
    Ich würde aber lieber gerne schon vorher mit dem FA sprechen und die Vorsteueranmeldung für das 3. Quartal neu machen wollen.
    Jetzt habe ich im Netz aber gelesen, dass es als Vorsatz vom Finanzamt gewertet wird, wenn man sich nach Ankündigung der Prüfung wegen eines Problems meldet.


    Weiss jemand Rat? Ich habe schon einige schlaflose Nächte hinter mir :( ...

    • Offizieller Beitrag

    Bitte berichte jetzt mal wie so was verläuft und bei dir es weitergehst. Wir sind froh über jede Auskunft.


    Denn damals tatest du noch als als wären deine Schuppen vor den Augen sonst ein Fehler beim Elsterversand. Und hast nichts mitgeteilt.


    Ehrlichkeit zählt immer besser. Denn der Prüfer spürt schon, wie sein Kaninchen vor ihm sich rührt.


    Zitat

    Jetzt habe ich im Netz aber gelesen, dass es als Vorsatz vom Finanzamt gewertet wird, wenn man sich nach Ankündigung der Prüfung wegen eines Problems meldet.

    Vorsatz kann ich da nicht erkennen. Eselei ist ja auch sehr verbreitet. Beziehe dich auf Letztes und bleib dabei.
    anrufen und reden, kannst du ja ruhig dennoch. Nützt nur nicht viel. Irgendjemanden müssen die sich ja rauspicken dürfen. Meist die Esel zuerst. :)

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke, Sie sollten sich direkt an einen Steuerberater wenden und die Probleme schildern, der weiß hier am Besten Bescheid.


    Das ist auch notwendig, wie ich meine, denn beim Lesen Ihres Beitrags sehe ich eine Menge Verständnisprobleme in Sachen Umsatzsteuer. So können Sie kein

    Zitat

    Kleinunternehmer mit ca. 90% Differenzbesteuerung

    sein und müssen außerdem auch dringend erklärt bekommen, wie man nun eine Differenzbesteuerung tatsächlich durchführt, denn da

    Zitat

    Erlöse 19% UST

    ist genau so falsch wie das

    Zitat

    differenzbesteuerten Erlöse als Erlöse ohne UST


    Es muss der Teil, der dem Einkaufswert entspricht ohne Umsatzsteuer gebucht werden und der darüber hinausgehende Betrag wird zu 19% besteuert (eben die Differenz).


    Samm: Vorsatz sehe ich auch nicht zwingend, wohl aber den Tatbestand der Steuerverkürzung- dafür ist Vorsatz nicht erforderlich. Ich würde das Problem somit nicht herunterspielen, denke aber auch, dass der TE hier relativ glimpflich davonkommen sollte, wenn er nun alles richtig macht. Deshalb empfehle ich nachdrücklich, einen Steuerberater zu Hilfe zu nehmen.
    Die Vertretung durch einen Steuerberater signalisiert dem FA, dass in Zukunft alles korrekt ablaufen wird, zunächst werden sich die Folgen im Rahmen halten, weil es sich "nur" um die Umsatzsteuervoranmeldung gehandelt hat. Suchen Sie Hilfe bei einem Fachmann- hier zu sparen kann am Ende ziemlich teuer werden!

  • Alles schön fertig gemacht und abgesendet.
    Seit 2. Quartal 2012 mache ich wie gesagt auch brav meine Umsatzsteuervoranmeldung.


    Was nutzt das alles, wenn man kein Fachwissen hat.
    Unsere Steuergesetze sind nicht einfach, und wenn hier erfahrene Moderatoren und sonstige Fachleute den Rat geben. professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, so sollte man das unbedingt befolgen. Schon an der Formulierung mancher Fragen kann man erkennen, ob jemand ein Problem allein schafft oder nicht.
    MfG Günter

  • Also von Anfang an:


    Ich habe seit 2 Jahren einen An- und Verkauf.
    Im ersten Geschäftsjahr von März 2010 bis März 2011 war ich aufgrund der Kleinunternehmerregelung UST-befreit.
    Ab März 2011 muss ich die UST abführen, da ich die entsprechende Schwelle knapp überschreite.
    Dafür ging ich zu besagtem Buchführungsbüro.
    Ich habe vorher immer gebucht:
    Einen Teil auf Erlöse Differenzbesteuerung
    Die Differenz auf Erlöse ohne Umsatzsteuer
    Das wurde mir so vom Steuerberater meines alten Chefs empfohlen und wurde auch so vom Finanzamt in 2010 anerkannt.
    Seit März 2011 müsste ich jetzt aber buchen:
    Einen Teil auf Erlöse Differenzbersteuerung
    Die Differenz auf Erlöse 19% UST, sodass dann vom Gewinn die UST abgezogen wird.
    So habe ich es nun mehrfach im Internet gelesen.
    Mir ist das echt nicht aufgefallen, weil ich meine Belege jeden Monat zum Buchführungsbüro gebracht habe und davon ausging, dass man dort nochmal prüft, was ich mache.
    Wie gesagt, im März diesen Jahres habe ich meine Zusammenarbeit mit diesem Büro beendet, weil sie nur immer Fristverlängerungen ans FA gesendet haben.
    Die Mitarbeiterin war oft krank, oder im Urlaub oder das Kind war krank, deshalb zog sich das immer länger hin ....
    Da ich auch Neuware mit UST verkaufe habe ich einen Posten USt in der Steuererklärung gehabt und nicht bemerkt, dass dieser Posten eigentlich viel zu klein ist.
    Die Erleuchtung kam mir jetzt erst, als ich mir die Sache nochmal in Ruhe angesehen habe.
    Ich bin gelernter Kaufmann und kenne eigentlich die Buchungsabläufe ... trotzdem hab ich Esel es verbockt :(
    Es war nichts mit Absicht, eher war Unwissenheit und blindes Vertrauen, das enttäuscht wurde, im Spiel.
    Einen Termin bei einem "richtigen" Steuerberater werde ich mir definitv besorgen.


    Wie es weitergeht, werde ich im Interesse anderer Foren-Besucher hier schildern.

  • Jetzt habe ich mit 2 Steuerberatern telefoniert.


    Beide sagen das Selbe:


    Die Buchung lautet richtig


    Einkauf Differenzbesteuerung wird gebucht auf 3201 Wareneingang Differenzbesteuerung
    Verkauf Betrag des Wareneingangsbuches wird gebucht auf 8201 Erlöse Differenzbesteuerung
    Betrag des Gewinnes wird gebucht auf 8400 Erlöse 19% UST


    Beide sind der Meinung, dass ich warten soll, bis die Prüferin kommt und dann meinen Fehler eingestehen soll.
    Das FA berechnet dann für den fehlerhaften Zeiraum die UST und ich muss ggf. nachzahlen.
    Natürlich muss ich ab sofort Alles richtig buchen und das dem Finanzamt auch zeigen, damit eine Wiederholung ausgeschlossen ist.


    Nun ist mir ein bisschen Schrecken vor der Sonderprüfung genommen, trotzdem bleibt ein mulmiges Gefühl.
    Ich schreibe wieder, wenn die Prüfung durch ist.


    Danke bis hierhin erstmal für die Tipps!

    • Offizieller Beitrag

    Nun ist mir ein bisschen Schrecken vor der Sonderprüfung genommen, trotzdem bleibt ein mulmiges Gefühl.

    Du kannst mir glauben, da kommt ein Mensch aus Fleisch und Blut.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Ab März 2011 muss ich die UST abführen, da ich die entsprechende Schwelle knapp überschreite


    Ein Wechsel von der Kleinunternehmerschaft zur Umsatzbesteuerung findet immer zum Jahreswechsel und niemals mitten im Jahr statt.
    Die Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung wird zuweilen erst zum 01.03. eines Jahres ausgesprochen- die anderen Umsätze müssen dann in der Umsatzsteuerjahreserklärung erklärt werden- hierbei wird die Umsatzsteuer aus den vereinnahmten Umsätzen herausgerechnet.


    Ein Buchführungsbüro ist nicht das gleiche, wie ein Steuerberater, außerdem sind billig und günstig zwei verschiedene Begriffe! Aber das sollten Sie hiermit gelernt haben! Alles weitere habe ich schon gesagt.

    • Offizieller Beitrag

    Ein Wechsel von der Kleinunternehmerschaft zur Umsatzbesteuerung findet immer zum Jahreswechsel und niemals mitten im Jahr statt.

    Ich wollte dem UStSoPrüfer auch noch etwas zum erzählen lassen und den TE nicht ganz verschrecken. ;)

    Die Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung wird zuweilen erst zum 01.03. eines Jahres ausgesprochen- die anderen Umsätze müssen dann in der Umsatzsteuerjahreserklärung erklärt werden- hierbei wird die Umsatzsteuer aus den vereinnahmten Umsätzen herausgerechnet.

    Na ja, genau genommen ergibt sich die Steuerpflicht insoweit aus dem Gesetz. Und da die USt eine Selbsterklärung ist, muss man selber darauf achten, wann die Grenzen für etwaige Regelungen bzw. Sonderregelungen überschritten werden. Das FA macht einen lediglich netter Weise darauf aufmerksam, dass der Fall der Fälle eingetreten ist und auf etwaige steuerliche Konsequenzen zu achten ist. Vergisst das FA diese Erinnerung, ist man nichtsdestotrotz dazu verpflichtet, die zutreffenden rechtlichen Folgerungen zu ziehen. Deshalb ist die USt ja für Unternehmer so ein gefährliches Pflaster und wir raten oftmals dazu, einen Steuerberater hinzuziehen. Da Steuerprüfungen meistens sehr spät kommen, kann eine Steuerprüfung insoweit für Unternehmer existenzgefährdend sein. Im Fall hier sollte der TE also froh sein, dass die SoPrfg. so früh kommt und sich der "Schaden" wohl in einem überschaubaren Rahmen befindet.


    Zum Zeitpunkt der Erklärung bei solchen Aufforderungen/Hinweisen am Bsp. 1.3.d.J. hätte ich jetzt gesagt, in der ersten abzugebenden VA sei es zu erklären. Aber da streiten sich die Gelehrten und einigen sich regelmäßig zu Gunsten des Mehrergebnisses des Prüfers.


    Zusatz:
    Auf eine Folgeprüfung in 2014/2015 kann man sich nach so einem Vorfall übrigens auch meistens einstellen. Frei nach dem Motto "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser."

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Das FA macht einen lediglich netter Weise darauf aufmerksam, dass der Fall der Fälle eingetreten ist und auf etwaige steuerliche Konsequenzen zu achten ist.


    Also meiner Erfahrung nach macht das FA eigentlich nur darauf aufmerksam, dass und ab wann man eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben hat und warum.

    Zitat

    Zum Zeitpunkt der Erklärung bei solchen Aufforderungen/Hinweisen am Bsp. 1.3.d.J. hätte ich jetzt gesagt, in der ersten abzugebenden VA sei es zu erklären.

    Die Fälle, die ich bislang hatte, sagten immer aus "sie sind zur Abgabe einer UStVoranmeldung verpflichtet ab dem X. Quartal/ Monat X" und der Hinweis zum Abgabetermin
    und zur Dauerfristverlängerung. Da wird regelmäßig auch nur ab dem angefragten Zeitraum abgegeben und nichts rückwirkend erklärt.
    Ich frach mich nur grad: sollte der TE nicht eigentlich vierteljährlich abgeben müssen/können/dürfen? Damit hätte sich die Frage, welche Umsätze anzugeben sind sowieso erledigt.


    Generell sind Umsatzsteuersonderprüfungen genau dafür da, nachzuprüfen, ob die Besteuerung korrekt durchgeführt wird und fällt deshalb oft in den Beginn der Umsatzbesteuerung. Das ist eigentlich sehr nett von den Finanzverwaltungen, ich würde mir ob des betroffenen Zeitraums zunächst um schlimme Folgen keine allzu großen Sorgen machen.


    Das sagt aber nur meine Glaskugel und meine Erfahrung mit derartigen Prüfungen!

    • Offizieller Beitrag

    Also meiner Erfahrung nach macht das FA eigentlich nur darauf aufmerksam, dass und ab wann man eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben hat und warum.

    Ich bezog das auf die verschiedensten Anschreiben des FA. Es gibt ja nicht nur den hier geschilderten Fall. War wohl etwas undeutlich formuliert, sorry.

    Ich frach mich nur grad: sollte der TE nicht eigentlich vierteljährlich abgeben müssen/können/dürfen?

    Denke ich auch. Aber hatte sich der TE ja nicht zu geäußert.

    Generell sind Umsatzsteuersonderprüfungen genau dafür da, nachzuprüfen, ob die Besteuerung korrekt durchgeführt wird und fällt deshalb oft in den Beginn der Umsatzbesteuerung.

    Trifft den Nagel auf den Kopf. Bei gewissen Sparten sogar obligatorisch.

    Das ist eigentlich sehr nett von den Finanzverwaltungen, ich würde mir ob des betroffenen Zeitraums zunächst um schlimme Folgen keine allzu großen Sorgen machen.

    Habe ich ja auch schon gesagt. Eine frühzeitige Prüfung ist eine gute Prüfung.

    • Offizieller Beitrag

    Habe ich ja auch schon gesagt. Eine frühzeitige Prüfung ist eine gute Prüfung.


    Jo, wir sind uns eben einig- sollte auch kein Widerspruch zu Deinen Worten darstellen. Nennen wir es "Ergänzung"- ich bin halt eine Frau! :D

  • Hallo,


    danke für all die Tipps und Hinweise.


    Wie gesagt, ich habe mich blind auf die Aussagen des Buchführungsbüros verlassen.
    Das war meine Dummheit, das habe ich mittlerweile gelernt.
    Ich habe mit dem Tagesgeschäft mehr als genug zu tun und war immer froh, wenn ich meine monatlichen Abrechnungen in besagtem Büro abgeliefert hatte.


    Eine Voranmeldung muss ich seit einem Jahr nur noch alle 3 Monate abgeben.
    Das habe ich meinem Buchführungsbüro seinerzeit mitgeteilt und die Dauerfristverlängerung wurde dann alles 3 Monate abgegeben.


    Ich bin dem Finanzamt mittlerweile in der Tat recht dankbar für diese Prüfung, weil sie mich aufgeweckt hat.
    Mittlerweile habe ich mich ja auch in die Hände einer qualifizierten Steuerberaterin begeben.
    Meine Buchungen waren wohl bis auf das angesprochene Problem mit der Steuer gar nicht so falsch, sodass sich der Schaden hoffentlich in Grenzen hält.


    Ich berichte, was am 22.11. rausgekommen ist.