Wie anteilige Vorsteuer abziehen?

  • Hallo,


    ich habe ein Problem und hoffe, dass mir in diesem Forum jemand helfen kann.


    Ist es in der Wiso Buchhaltung möglich, die Vorsteuer anteilig abzuziehen? Ich muss in einigen Bereichen die Vorsteuer nicht voll, sondern nach einer von unserer Steuerberaterin errechneten Quote abziehen. Konkrekt heißt dass für mich, wenn ich bei einer Einkaufsrechnung z.B. eine Vorsteuer von € 10,00 habe, kann ich davon nur 7,24 % ansetzen.


    Kann ich das im Programm irgendwie automatisieren oder muss ich das mit Splittbuchungen lösen?
    Ich weiß, ich könnte die Vorsteuer auch normal buchen und am Ende des Jahres die Quote ausrechnen und den Rest über nicht abziehbare Vorsteuer laufen lassen, aber das erscheint mir etwas zu aufwendig, da es fast alle meine Lieferantenrechnungen betrifft.


    Weiß jemand eine Lösung?


    Gruß,
    Claudia

    • Offizieller Beitrag

    ComputerHaus:
    Ich zum warum:


    weil man zum Beispiel Allgemeinkosten bei einem nur teilweise steuerpflichtig vermieteten Haus hat oder Umsätze erbringt, die teilweise von der Umsatzbesteuerung befreit sind, die prozentual voneinander abgegrenzt werden. Und noch viele andere Gründe...


    und jetzt wieder Du zum Wie!

    • Offizieller Beitrag

    Nachtrag: Soweit ich gerade erkennen konnte, ist es nicht möglich, nur die Steuer zu "manipulieren".
    Also musst Du die gesamte Rechnung nach der Quote splitten, einmal mit dem normalen Vorsteuersatz, der anfällt, und einmal "steuerfrei" - welcher Schlüssel hier zu hinterlegen ist, bitte nochmal beim Stb erfragen!

  • Hallo,


    nein nein, die Steuer will ich nicht manipulieren. In meiner Buchhaltung (eingetragener Verein) sind manche Bereiche steuerfrei (gemeinnützig) und manche steuerpflichtig (Wirtschaftsbetrieb). Und die steuerpflichtigen auch nur anteilig. Daher die Quotenregelung. Den Steuerschlüssel, sprich Quote, habe ich von meiner Steuerberaterin bekommen. Das ist alles klar.
    Es geht halt nur darum, ob ich in der Software irgendwo diesen Wert angeben kann, um damit meine Vorsteuer zu buchen.


    Gruß,
    Claudia

    • Offizieller Beitrag

    Nein, das geht nicht. Mit "manipulieren" meinte ich übrigens auch nix böses.
    Mein Vorschlag nochmal: Nimm die Eingangsrechnung und teile die auf zwei Buchungen gemäß der Quote auf: einmal mit der Vorsteuer und einmal ohne die Vorsteuer. Oder mach das eben über Splitbuchungen - der Aufwand dürfte der selbe sein.

  • Hallo Manuel,


    ja ich denke da hast du Recht. Um die Splittbuchung werde ich wohl nicht herumkommen. War auch mein erster Gedanke als ich heute morgen mit unserer Steuerberaterin gesprochen habe. Ist halt etwas umständlicher aber nicht unlösbar. Hätte ja sein können, dass die Software das irgendwie kann.


    Trotzdem vielen Dank!


    Gruß,
    Claudia

    • Offizieller Beitrag

    Kann man im Kaufmann nicht auch manuell umbuchen?


    Ich selbst buche einen Verein, in dem genauso verfahren wird, da der Ideelle Bereich steuerfrei und der Bereich der kostenpflichtigen Hallennutzung steuerpflichtig ist.
    Die Aufteilung ist noch deutlich komplizierter, aber im Grunde nichts anderes: wir buchen alle Rechnungen ohne Vorsteuerabzug auf die Kostenkonten und am Quartalsende die Beträge (/ 1,19 x 19% x 7,5%) von den Kostenkonten auf das Vorsteuerkonto.
    Ist übersichtlicher, als jede Rechnung zu splitten.... 7,5% von 19% ist aber wirklich wenig- reicht da nicht eine Buchung am Jahresende?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo ClaudiaD,


    in der WISO Buchhaltung kann man Steuerschlüssel mit einem reduzierten Bewertungssatz anlegen. 20 % Bewertungssatz bedeutet, dass vom Nettobetrag ausschließlich 20 % der Steuer unterliegen. ich bin mir allerdings nicht ganz sicher, wie genau Sie in Ihrem Fall buchen, ob der Bewertungssatz hier sinnvoll eingesetzt werden könnte und ob er überhaupt eine zweite Buchung (also eine Splittbuchung) erspart.


    Die Steuersätze kann man einsehen, ändern und neu anlegen unter "Parameter > Sonstige > Umsatzsteuer".


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

  • Hallo Christoph,


    vielen Dank für den Tipp. Ich habe mir die Steuerschlüssel neu angelegt und kann sie so prima verwenden. Splittbuchungen habe ich dann manchmal trotzdem, aber es erspart mir viel lästige Rechnerei.


    Gruß,
    Claudia