Kann ich auf die Absetzbarkeit verzichten?
Ausnutzbar z.B. wenn die Erstattungen höher sind als die BAsisbeiträge (ja, das gibts mal)..
Es erfolgt ja ein automatischer Abgleich mit der Krankenversicherung, wie könnte man das bewerkstelligen?
Kann ich auf die Absetzbarkeit verzichten?
Ausnutzbar z.B. wenn die Erstattungen höher sind als die BAsisbeiträge (ja, das gibts mal)..
Es erfolgt ja ein automatischer Abgleich mit der Krankenversicherung, wie könnte man das bewerkstelligen?
Na, das müsstest Du erst einmal erklären.
Meinst du dem Finanzamt gegenüber oder hier im Forum nochmal erläutern was ich genau meine?
oder hier im Forum nochmal erläutern was ich genau meine?
Ich tippe darauf, habe es auch nicht so richtig verstanden.
Ah OK.
Einfaches Zahlenbeispiel:
Basisversicherung 2.000 Euro, Erstattung in diesem Jahr 3.000 Euro (Erfassung von Erstattungsüberhängen von Sonderausgaben im Jahr des Zuflusses), sonstige Sonderausgaben 1.000 Euro
--> Nullsummenspiel, Sonderausgaben 0,00 Euro.
Kann ich jedoch auf die Heranziehung der Basisversicherung verzichten, verzichte ich auch auf die Erstattung und habe "nur" die 1.000 Euro sonstigen Sonderausgaben (irgendwelche Versicherungen)
Gedankengang: Immerhin kann ich ja auch auswählen, welche Versicherungen ich ggf. angebe und welche nicht (bis die Höchstgrrenze erreicht ist), warum also nicht auf Krankenversicherung verzichten...
Edit: Mögliche Lösung: Ich widerrufe die Einwilligung zur Datenübermittlung bei der Krankenversicherung...
Edit: Mögliche Lösung: Ich widerrufe die Einwilligung zur Datenübermittlung bei der Krankenversicherung...
Gestaltungsmissbrauch.
Ich würde hier als Bearbeiter vielleicht auf die Idee kommen, die 2.000€ Beiträge in 2011 mit 2.000€ erstatteten Beträgen auf 0€ zu saldieren und die verbleibende Erstattung i.H.v. 1.000€ von den Beiträgen 2010 zu kürzen und den EStB 2010 insoweit ggf. gem. § 175 Abs.1 Nr.2 AO zu berichtigen. Eben analog der für die Kirchensteuer geltenden Regelungen.
Auch wenn dieses Vorgehen sehr nach Gestaltungsmissbrauch riecht, scheint es mir legal zu sein. Wäre auch nicht der einzige unfaire Steuertrick.
Aber der Anwendung dürften in den meisten Fällen technische Schwierigkeiten im Weg stehen. Möglich ist es, den Krankenversicherer an der Datenübermittlung zu hindern nur,
Wenn stevehome der Übermittlung jetzt widerspricht, könnte er der Übermittlung der Daten für 2012 nicht mehr widersprechen. Der Widerspruch würde erst ab dem Beitragsjahr 2013 wirksam.
Viele Grüße
Rautka
Auch wenn dieses Vorgehen sehr nach Gestaltungsmissbrauch riecht, scheint es mir legal zu sein. Wäre auch nicht der einzige unfaire Steuertrick.
Ich habe mich auch nur auf die aktuellen Steuerjahre bezogen. Ich hätte vielleicht deutlicher sagen sollen, "Für betroffene/n Zeitraum/Zeiträume nicht möglich und alle anderen Denkspiele Gestaltunngsmissbrauch bzw. unzulässig." Aber ohnehin ausgehebelt durch den m.E. in jedem Fall anwendbaren § 175 Abs. 1 Nr.2 AO.
Aber wie soll eine Rückrechnung denn praktisch funktionieren?
(wenn ich es zeitlich richtig anstelle - denn 2011 ist für mich schon lange abgehakt)
Beispiel: Ich zahle im November 2012 10.000 Euro an meine Krankenversicherung voraus, habe also einen HAufen Sonderausgaben
Im Dezember 2012 widerspreche ich der Datenübermittlung ab dem Beitragsjahr 2013.
Im Dezember 2013 lasse ich mir mein restliches Guthaben (7.000 Euro?) wieder auszahlen --> ich hätte eigtl. einen Haufen negative Sonderausgaben. Aber wie soll das Finanzamt das jemals mitkriegen? Insofern KANN es gar nichts rückrechnen.
Im Gegenteil, ich kann meine übrigen Sonderausgaben (Berufsunfäigkeit oder was auch immer) noch bis zum Höchstbetrag von 1.900 Euro angeben.
Gleichzeitig willige ich in die Datenübermittlung ab dem BEitragsjahr 2014 wieder ein.
In 2014 beginnt das Spiel von vorne...
Ist das so abwägig oder unvorstellbar dass das funkioniert?
Und Gestaltungsmißbrauch ist das nicht. Wo steht denn das es nicht erlaubt ist "Lücken" auszunutzen?
Beispiel: Ich zahle im November 2012 10.000 Euro an meine Krankenversicherung voraus, habe also einen HAufen Sonderausgaben
Im Dezember 2012 widerspreche ich der Datenübermittlung ab dem Beitragsjahr 2013.
Im Dezember 2013 lasse ich mir mein restliches Guthaben (7.000 Euro?) wieder auszahlen -->
Wie miwe4 schon gesagt........§ 175 Abs. 1 Nr.2 AO.
Musst du so etwas nicht von dir aus melden????....ansonsten ist das Steuerhinterziehung.
MfG Günter
Ja das ist nun eben hier meine Frage! Muss ich wirklich?
Muss ich das nämlich NICHT angeben, gibt es keine steuerlichen Auswirkungen nach dem genannten §.
Eine abschließende Antwort habe ich noch nicht gefunden.
Beispiel: Ich zahle im November 2012 10.000 Euro an meine Krankenversicherung voraus, habe also einen HAufen Sonderausgaben
Im Dezember 2012 widerspreche ich der Datenübermittlung ab dem Beitragsjahr 2013.
Im Dezember 2013 lasse ich mir mein restliches Guthaben (7.000 Euro?) wieder auszahlen --> ich hätte eigtl. einen Haufen negative Sonderausgaben. Aber wie soll das Finanzamt das jemals mitkriegen? Insofern KANN es gar nichts rückrechnen.
Im Gegenteil, ich kann meine übrigen Sonderausgaben (Berufsunfäigkeit oder was auch immer) noch bis zum Höchstbetrag von 1.900 Euro angeben.
Gleichzeitig willige ich in die Datenübermittlung ab dem BEitragsjahr 2014 wieder ein.
In 2014 beginnt das Spiel von vorne...
Es scheint, als würdest Du die Verwaltung für sehr dämlich halten. So Vorauszahlungsfälle ist das FA bzw. sein Computersystem durchaus in der Lage zu überwachen.
Und genau deshalb und wegen Deines Beitrags Frage zu "Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen" (MAgazin Seite 29) habe ich auch die von Rautka kritisierte Formulierung Gestaltungsmissbrauch gebraucht. Mehr möchte dazu nun wirklich nicht mehr sagen, denn man könnte es auch anders formulieren. Dabei wäre dreist noch die harmloseste Formulierung. Und eine Antwort auf ein vornehmlich rechtswidriges Verhalten wirst Du in der Steuerliteratur auch nicht finden. Und Beihilfe dazu wird Dir im Forum auch niemand leisten.
Es scheint, als würdest Du die Verwaltung für sehr dämlich halten. So Vorauszahlungsfälle ist das FA bzw. sein Computersystem durchaus in der Lage zu überwachen.
Nein, durchaus nicht. Es ist doch aber völlig legitim, Gedankenspiele zurchzugehen.
Umgekehrt wenn ich etwas auf mehrere Jahre abschreibe und es einmal "vergesse" anzugeben wird es mir auch nicht angerechnet weil von Verwaltungsseite her "mitgerechnet" wird.
Ist aber egal, den Antworten entnehme ich die Meinung aller das meine Überlegung nicht hinhaut.
Akzeptiere ich, aber ein schlechtes Gewissen habe ich nicht, ich suche legale Lücken, sonst würde ich hier nicht schreiben.
Also danke an alle wieder mal.
Den Punkt habe ich ab.
Ja das ist nun eben hier meine Frage! Muss ich wirklich?
JA......
entweder rückwirkend mit Änderung der Steuererklärung
oder
als Einnahme im laufenden Jahr.
Nebenbei bemerkt.....
für wie dumm hältst du unsere Steuerbeamten?
MfG Günter
Umgekehrt wenn ich etwas auf mehrere Jahre abschreibe und es einmal "vergesse" anzugeben wird es mir auch nicht angerechnet weil von Verwaltungsseite her "mitgerechnet" wird.
Auch diese Mutmaßung stimmt so nicht.
okok ist ja gut, nicht persönlich werden!
Wie gesagt, ich frage ja nur.
Niemand kam schon als Steuerberater auf die Welt.
Niemand kam schon als Steuerberater auf die Welt.
...aber dass du mit deinem Handeln absichtlich und mit Vorsatz Einnahmen verschweigst, ist dir schon klar.
MfG Günter
...aber dass du mit deinem Handeln absichtlich und mit Vorsatz Einnahmen verschweigst, ist dir schon klar.
Ich finde, rechtliche Beurteilungen sollte man den Juristen überlassen. Egal, wie klar irgendetwas zu sein scheint.
Das führt hier zu nichts und induziert immer dieselben Fragen/Antworten und Endlos-Diskussionen. Mein Meinung dazu.
...aber dass du mit deinem Handeln absichtlich und mit Vorsatz Einnahmen verschweigst, ist dir schon klar.
MfG Günter
Ehrlich gesagt nicht. ICh suche legale Möglichkeiten. Darum frage ich ja.
Oder willst du mir weis machen dass alle steuerlichen Vorschriften moralisch einfwandfrei, nachvollziehbar und fair sind? (jedem hier fallen sofort zig Beispiele ein)
Eben nicht, und darum ist es völlig normal Möglichkeiten am Rande der Fairness zu suchen.
Wie dem auch sein, diese Diskussion sei hiermit beendet.
Danke
Mein Meinung dazu.
...womit ich dir recht gebe.
MfG Günter