20 % der Telefonkosten pro Person?

    • Offizieller Beitrag

    Wofür auch? Gibt er Nachhilfe per Telefon? Lädt er seine Schüler per Telefon zum Unterricht ein?
    Das ist jetzt überzogen dargestellt, aber nennt mir mal zwingende Gründe für Telefongebühren bei einem Lehrer.

    Zum einen ist hier von einer Flatrate die Rede (d.h., Kosten fallen auch dann an, wenn man selber nicht jemanden anruft) und zum anderen ist Telefonieren keine Einbahnstraße. Es ist ja auch immer nur von Verbindungen die Rede und nicht von eingehend oder abgehend.

    • Offizieller Beitrag

    Das alles wird im Zweifel bei den detaillierten Aufzeichnungen über einen repräsentativen Zeitraum dokumentiert. Eingehende und ausgehende Gespräche mit Art der Veranlassung und Gesprächspartner. Daraus ergibt sich dann der Umfang der beruflichen Nutzung.

  • Hallo,


    darf ich zu den Thema noch kurz eine Frage stellen, weil das bisher unbeantwortet blieb: Meine Ehefrau nutzt sowohl unser Telefon als auch unseren Internetanschluss häufig für berufliche Zwecke, sie ist Förderlehrererin, muss häufig Elterngespräche und Beratungsgespräche mit Kollegen führen, darüberhinaus online Fördergutachten erfassen etc... deshalb würde ich gerne probieren die 20% abzusetzen. Wir machen Zusammenveranlagung, allerdings sind sowohl telefonanschluss als auch Internetzugang auf meinen Namen angemeldet, d.h. auch nur mein Name steht auf den Rechnungen.
    Kann man trotzdem in der Steuererklärung die 20% für meine Frau absetzen?


    DAnke,
    K.