Konto für die Buchung von Parkgebühren

    • Offizieller Beitrag

    Bei einem betrieblichen Kfz sind das "normale" laufende Kfz-Kosten.


    Bei einem privaten Kfz sind das grundsätzlich private Kosten oder (selten) Fremdfahrzeugkosten.


    Bei Kosten, die mit einer Mitteilung unterm Scheibenwischer einhergehen und üblicherweise so 10-15 Euro hoch sind (Knöllchen), handelt es sich um nicht abzugsfähige Betriebsausgaben.

  • hallo häschen,


    danke! Das Fahrzeug ist ein privates Fahrzeug, wurde aber in diesem seltenen Fall für eine geschäftliche Fahrt genutzt.


    Die Parkgebühren wurden am Parkscheinautomaten mit Geschäfts-EC-Karte bezahlt und steht nun auf dem Firmen-Kontoauszug als Parkgebühren-Aufwand...


    Heißt das, dass es auf Fahrzeugkosten gebucht werden muss??


    Danke!!


    lg
    BierStars.de

    • Offizieller Beitrag

    Nein, hab ich doch geschrieben: dahin gehört es, wenn es ein betriebliches Kfz ist!


    Es ist aber ein privates Kfz, für dessen laufenden Betrieb 0,30€pro gefahrenen Kilometer gebucht werden. Meines Erachtens fallen darunter sämliche laufenden Kosten (anders als bei fremd entliehenen Fahrzeugen), weshalb die Parkgebühren eine Privatentnahme darstellen und so gebucht werden sollten.

    • Offizieller Beitrag

    Es ist aber ein privates Kfz, für dessen laufenden Betrieb 0,30€pro gefahrenen Kilometer gebucht werden. Meines Erachtens fallen darunter sämliche laufenden Kosten (anders als bei fremd entliehenen Fahrzeugen), weshalb die Parkgebühren eine Privatentnahme darstellen und so gebucht werden sollten.

    Würde ich auch so sehen.

  • Wenn es komplatt als Privatentnahme gebucht wird, kann man keine Vorsteuer geltend machen, oder?


    Konkretes Beispiel: ParkNow Parkvorgänge mit dem Privatwagen für freiberufliche Zwecke: Die eigentlichen Parkgebühren sind umsatzsteuerfrei und könnten als Privatentnahme gebucht werden, die Servicepauschale pro Parkvorgang beinhaltet jedoch Umsatzsteuer. Kann die auf ein Konto gebucht werden, dass Vorsteuerabzug möglich macht?


    Danke und viele Grüße
    Thorsten

  • Wenn es komplatt als Privatentnahme gebucht wird, kann man keine Vorsteuer geltend machen, oder?

    So ist es.. Bei einer Privatentnahme kannst Du generell keine Vorsteuer geltend machen, sondern nur bei Betriebsausgaben. s. Beiträge von Häschen und miwe4