Hallo,
wir Zahlen unserem Mitarbeiter einen festes Gehalt, das quasi 150 ausgezahlte Stunden umfasst. Da bei uns im letzten Monat so viel tun war, hatten wir mit ihm vereinbart, dass er auch am Feiertag zum Arbeiten kommt. Unser Mitarbeiter war damit einverstanden.
Um Ihm etwas Gutes zu tun, würden wir ihm gerne diesen Tag mit Feiertagszuschlag auszahlen, da wir hörten, dass dieser Zuschlag Umsatzsteuer- und Sozialversicherungsfrei ist und ihm so brutto = netto ausgezahlt wird.
Nur wenn ich die forgefertigte Lohnart mit Faktor 125% nehme und dort den Betrag der am Feiertag angefallenen Stunden einsetzte (und diesen Betrag aus dem Festgehalt herausrechne) fallen trotzdem höhere Umsatzsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge an. Müßten diese nicht gleich bleiben, da der Zuschlag Umsatzsteuer- und Sozialversicherungsfrei ist. Was mache ich falsch oder habe ich da was falsch verstanden?
Kann/darf ich das überhaupt so machen?
Ich bin für jeden Ratschlag dankbar.
Liebe Grüße
Maren