Zuschlag für Arbeit am Feiertag

  • Hallo,


    wir Zahlen unserem Mitarbeiter einen festes Gehalt, das quasi 150 ausgezahlte Stunden umfasst. Da bei uns im letzten Monat so viel tun war, hatten wir mit ihm vereinbart, dass er auch am Feiertag zum Arbeiten kommt. Unser Mitarbeiter war damit einverstanden.


    Um Ihm etwas Gutes zu tun, würden wir ihm gerne diesen Tag mit Feiertagszuschlag auszahlen, da wir hörten, dass dieser Zuschlag Umsatzsteuer- und Sozialversicherungsfrei ist und ihm so brutto = netto ausgezahlt wird.


    Nur wenn ich die forgefertigte Lohnart mit Faktor 125% nehme und dort den Betrag der am Feiertag angefallenen Stunden einsetzte (und diesen Betrag aus dem Festgehalt herausrechne) fallen trotzdem höhere Umsatzsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge an. Müßten diese nicht gleich bleiben, da der Zuschlag Umsatzsteuer- und Sozialversicherungsfrei ist. Was mache ich falsch oder habe ich da was falsch verstanden?


    Kann/darf ich das überhaupt so machen?


    Ich bin für jeden Ratschlag dankbar.


    Liebe Grüße


    Maren

  • Hallo maren2010,


    du hast bei diesen Lohnarten nicht die Möglichkeit wie bei anderen, dass du diese als komplett sozialversicherungs- und steuerfrei konfigurieren kannst. Von der Tatsache ausgehend, dass in der Software WISO Kaufmann generell keine Eingaben akzeptiert werden, welche nicht zulässig sind, gehe ich davon aus, dass sie nicht zulässig _sind_. ;)

  • hallo maren2010


    wie Vulkan schreibt, das Programm macht es richtig


    einmal zum Lesen fuer Dich, weil "ich habe gehoert" ist keine Grundlage
    http://de.wikipedia.org/wiki/Z…eiertags-_und_Nachtarbeit
    http://www.lohn-info.de/zuschlaege_steuerfrei.html
    gibt noch mehr


    Dann geht es ja um Stunden...
    - zunaechst muesste das Grundgehalt um die zusaetzlichen Stunden erhoeht werden
    - dann die Feiertagslohnart mit dem normalen Stundensatz und der Menge der an Feiertagen (Sonnstag) geleisteten Stunden. Hier geht es ja nur um Zuschlaege.


    Versuche einmal, das ganze Probehalber auf Stundenlohnbasis aufzubauen, denn ich vermute bei Gehalt Menge 1 mit z.B. 1500EUR ist der maximale Stundenlohn von 50EUR weit ueberschritten

  • Hallo Franco,


    wenn ich das Festgehalt raus nehme und stattdessen 150 Stunden ausbezahle (was beim Betrag aufs gleiche raus kommt) und dazu nun die 8 Feiertagsstunden dazu nehme klappt es! Vielen vielen Dank für diesen super Tipp!


    Nur habe ich bisher immer die Lohnart "Gehalt" verwendet. Ist es in Ordnung, wenn ich nun ab Oktober einfach auf Stundenlohn umstelle. Hat das steuerlich irgendwelche Auswirkungen? Nicht das wir später Probleme kriegen.


    Liebe Grüße


    Maren

  • Hallo Maren,


    gerne.
    Ja, kein Problem die Lohnart zu aendern. Du machst eine Aktennotiz, die Du zu den Personalunterlagen legst (Mehrarbeit Sonntagsarbeit mit Ort Datum und Deiner Unterschrift) Die Lohnart kansst Du auch wieder zuruecksetzen oder so belassen.