UST-Voranmeldung u. KFZ

  • Hallo!
    Da wir unseren PKW sowohl geschäftl. als auch privat nutzen, führen wir ein Fahrtenbuch. Laut Fahrtenbuch haben wir im 1. Quartal 2002 78 Prozent Geschäftsfahrten und 22 Prozent Privatfahrten getätigt.


    Sind diese Daten schon für die demnächst fällige UST-Voranmeldung relevant? Kann ich nur diese 78 Prozent geschäftl. Nutzung beim Vorsteuer-Abzug zu Grunde legen? Oder kann ich bei der Voranmeldung erstmal von 100 Prozent ausgehen und davon meine Vorsteuer abziehen?


    Ich habe es so verstanden, daß man das ganze Jahr über die kompletten KFZ-Kosten (100 Prozent) für die Voranmeldung zu Grunde legt und dann bei der EÜ über das Fahrtenbuch die private Nutzung ermittelt und dem Gewinn hinzurechnet. Liege ich da richtig?


    Und noch eine Frage:


    Um den Nutzungswert des PKWs nach der Fahrtenbuch-Methode zu ermitteln, benötige ich einen "individuellen km-Satz". Die Formel hierfür lautet:


    KFZ-Gesamtkosten : Gesamtfahrleistung.


    Sind hierfür alle tatsächlichen Kosten und gefahrene km (geschäftlich privat) anzusetzen oder nur der geschäftliche Anteil?


    Wäre nett, wenn jemand helfen könnte! Merci!
    Gruß Isabell

  • Hallo
    Das ihr das Fahrtenbuch führt ist OK.


    Ihr könnt also 78% der gesamten Kosten des Fahrzeugs als Geschäftlich ansetzen. Dies gilt auch für die Abschreibung (Abschreibungsbetrag*78%).


    Demzufolge sind auch nur 78% der angefallenen Vorsteuerbeträge für das Kfz in der Umsatzsteuervoranmeldung berücksichtigungsfähig.


    Du kannst natürlich auch vorerst die Vorsteuer mit 100% berücksichtigen und am Jahresende, vielleicht ergibt sich ein anderer Aufteilungsmaßstab bis zum Jahresende, mit der Jahresumsatzsteuer umbuchen.


    Zu deiner Frage mit dem individuellen Km-Satz. Anzusetzen sind hier die gesamten Kosten:Gesamtfahrleistung.
    Das Resultat hieraus ist mit dem geschäftlichen und dem privaten Anteil zu multiplizieren. Der private Anteil ist als Privatentnahme am Jahresende einzubuchen. Du kannst aber aber diese Methode auch monatlich oder quartalsweise machen.


    Gruß

  • Danke für die schnelle Antwort: Du hast mir sehr geholfen!


    Gut, daß Du die Abschreibung auch erwähnt hast: da hatte ich schon 100
    ngesetzt, was ja falsch ist.


    In meinem nächsten Leben werd ich Steuerberater...


    Gruß
    Isabell

  • Hallo Isabell,
    der Beitrag von Michael ist schon soweit ok, doch aus meiner Sicht geht es auch einfacher.
    Aufgrund Ihrer Kfz-Kosten und der Ermittlung des Privatanteils im 1.Quartal würde ich wie folgt verfahren: Z.B.:
    Gesamt-Kfz-Kosten 1. Quartal = 3.000 Euro
    - davon nur 10% Privatanteil ansetzen = 300 Euro
    = monatl. Privatanteil von 100 Euro
    + 16% Umsatzsteuer 16 Euro
    = monatl. pauschal 116 Euro
    Diesen Betrag von 116 Euro würde ich monatlich bis zum Jahresende wie folgt buchen:
    Freie Buchung
    1880 Eigenverbrauch - 116 E Soll
    8921 Entnahme v. Leistungen-Kfz 16% USt - 116 E Haben
    Übrigens buche ich auch so.
    Am Jahresende ist ohnehin der genaue Privatanteil zu ermitteln und wird dann ensprechend ausgeglichen. Warum also die ganze Rechnerei in Laufe des Jahres.
    Falls noch Infos zum Jahresabschluss, dann eMail an:
    <!-- e --><a href="mailto:manfred.hoelzer@t-online.de">manfred.hoelzer@t-online.de</a><!-- e -->
    Gruß Manfred

  • Hallo,


    ich ermittle auch meinen Privatanteil per Fahrtenbuch.


    Ich hab mich jedoch wegen der Umsatzsteuer erkundigt: Wenn das Fahrzeug nach einem bestimmten Stichtag (ich glaube ab 1.4.1999) angeschafft wurde und der Privatanteil höher als 5st, dann darf man nur den halben Vorsteuersatz für alle Fahrzeugkosten für die Umsatztsteuer rechnen.
    So machs ich jedenfalls.
    Lieg ich da etwa falsch?


    Gruß
    Helmut

  • Hallo,


    zu der 50%-Regelung bei PKW hätte ich ein paar wenige Fragen.
    Ist es nur entscheidend wann das Fahrzeug angeschafft wurde, oder ist es prinzipiell ab 01.04.1999 nur noch möglich 50% der Vorsteuer aus PKW-Kosten anzurechnen (z.B. Sprit) ??
    Wenn ja, was mache ich mit dem FA, wenn ich die Vorsteuer zu diesen Aufwendungen zu 100% angegeben habe ?? Einfach laufen lassen, oder muss ich ein "Geständnis" für meine Dummheit ablegen ?
    Da im Jahr 2001 ein neues Fahrzeug angeschaft wurde kommt das wohl eh auf, oder ?


    Im voraus Besten Dank

  • Soviel ich weiß, kann man grundsätzlich nur noch 50orsteuer abzeihen, wenn der PKW nach dem 1.4.99 angeschaftt wurde.


    Daß Du 100
    ngesetzt hast, sit meines Erachtens nicht so tragisch, Du mußt die Beträge für die UST-Erklärung korrigieren. Außerdem ist der Privatanteil für solche PKWs USt-frei (wichtig für EÜ).


    Gruß Isabell

  • Hallo Manfred,
    ich habe neulich ein Rechnenbeispiel gelesen, um die Privatnutzung zu errechnen:


    dabei wird lediglich der prozentuale Privatanteil dem Gewinn hinzugerechnet. Es wird KEIN individueller km-Satz aus Gesamtkosten und Gesamtfahrleistung errechnet! Kommt mir komisch vor.
    Kann man das so auch machen?


    Außerdem noch eine (laienhafte) Frage: die Gesamtkosten des PKW sind doch netto anzusetzen, oder?


    Du hast Recht: die Rechnerei Monat für Monat kostet Zeit und Nerven. Da ist es wahrscheinlich wirklich sinnvoller, einen pauschalen Prozentsatz während des Jahres anzusetzen. Ist doch richtig, daß letzten Endes die EÜ und die UST-Erklärung stimmen müssen, die UST-Voranmeldungen müssen nicht 100 prozentig stimmen, oder?


    Gruß Isabell

  • Hallo Isabell,
    da ich nicht täglich, sondern unregelmäßig ins Forum gehe, kann ich Dir leider erst jetzt antworten. Hättest Du mir ein EMail: <!-- e --><a href="mailto:manfred.hoelzer@t-online.de">manfred.hoelzer@t-online.de</a><!-- e -->, wie angeboten, geschickt,wäre es schneller gegangen und ich könnte Dir ausführlicher antworten. Angebor bleibt bestehen.
    1. Zu den Gesamt-Kfz-Kosten gehören:
    a. Ausgaben ohne Vorsteuer: Kfz-Versicherung, Kfz-Steuer.
    b. Ausgaben mit Vorsteuer: Abschreibung, lfd. Betriebskosten, Reparaturen und sonstige Kosten.
    2. Ob ich nun Monat für Monat einen prozentualen Privatanteil oder einen individuellen Km-Satz aufgrund der Gesamtkosten und der Gesamtleistung ermittle ist doch im Endeffekt gleich, wobei das eine wie auch das andere Verfahren ungenau ist, denn die AfA müsste hierbei auch berücksichtigt werden. Und wie teilst Du die AfA monatl. auf?
    3. Es ist machbar, monatl. einen Pauschalbetrag für die Privatentnahme als Einnahme zu verbuchen. Der Pauschalbetrag sollte dabei in etwa realistisch sein. Die USt-Voranmeldung kann in diesem Falle nicht genau sein. Wichtig ist, dass am Jahresende die genaue Ermittlung erfolgt und der Differenzbetrag entsprechend verbucht wird.
    4. Was meinst Du mit Deiner Frage: Die Gesamtkosten sind doch netto anzusetzen?
    5. Falls Du daran interessiert bist, schicke ich Dir gerne 2 Vordrucke über meine Verfahrensweise.

  • Der 'steuerfreie Privatanteil als Einnahme' ist wo in der VA anzugeben? Zeile?


    Ich haben mal errechnet, das die 1% v.BruttoLP und 0,03
    je KM x 15 Tage (Zuhause zum Betrieb) günstiger ist wenn man mehr privat fährt, als wenn man noch die ganze rechnerei macht! So kann man sich doch viel
    Arbeit sparen.


    Uwe