Hallo!
Da wir unseren PKW sowohl geschäftl. als auch privat nutzen, führen wir ein Fahrtenbuch. Laut Fahrtenbuch haben wir im 1. Quartal 2002 78 Prozent Geschäftsfahrten und 22 Prozent Privatfahrten getätigt.
Sind diese Daten schon für die demnächst fällige UST-Voranmeldung relevant? Kann ich nur diese 78 Prozent geschäftl. Nutzung beim Vorsteuer-Abzug zu Grunde legen? Oder kann ich bei der Voranmeldung erstmal von 100 Prozent ausgehen und davon meine Vorsteuer abziehen?
Ich habe es so verstanden, daß man das ganze Jahr über die kompletten KFZ-Kosten (100 Prozent) für die Voranmeldung zu Grunde legt und dann bei der EÜ über das Fahrtenbuch die private Nutzung ermittelt und dem Gewinn hinzurechnet. Liege ich da richtig?
Und noch eine Frage:
Um den Nutzungswert des PKWs nach der Fahrtenbuch-Methode zu ermitteln, benötige ich einen "individuellen km-Satz". Die Formel hierfür lautet:
KFZ-Gesamtkosten : Gesamtfahrleistung.
Sind hierfür alle tatsächlichen Kosten und gefahrene km (geschäftlich privat) anzusetzen oder nur der geschäftliche Anteil?
Wäre nett, wenn jemand helfen könnte! Merci!
Gruß Isabell