Hallo liebe Steuer-Experten,
rund 6 Monate nach der Abgabe habe ich in dieser Woche endlich meinen Bescheid für 2011 über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer erhalten.
Die Zahlen darin stimmen im Großen und Ganzen mit meinen Angaben und den Berechnungen vom WISO Steuer-Sparbuch 2012 überein. Nur bei der Kirchensteuer habe ich eine Abweichung festgestellt. Diese führt dazu, dass meine Erstattung um einen dreistelligen Eurobetrag niedriger ausfällt als von WISO berechnet. Mir scheint die Berechnung des Finanzamts aber (leider) durchaus schlüssig. Ich würde darum gerne erfahren, ob hier das Finanzamt oder WISO falsch gerechnet hat.
Folgendes habe ich beobachtet, das sieht alles für mich in Ordnung aus:
- In WISO ist im Feld "Festgesetzte Kirchensteuer (ohne Kirchensteuern nach § 32d EStG)" derselbe Wert wie im Feld "Evangelische Kirchensteuer: Festgesetzt werden" des Bescheids für 2010.
- In WISO ist im Feld "Abzüglich Kirchensteuereinbehalt vom Arbeitslohn" derselbe Wert wie im Feld "Evangelische Kirchensteuer: Abzug vom Lohn" des Bescheids für 2010.
- In WISO ergibt sich der Wert im Feld "Als Sonderausgaben zu berücksichtigen" als "Festgesetzte Kirchensteuer (ohne Kirchensteuern nach § 32d EStG)" - "Abzüglich Kirchensteuereinbehalt vom Arbeitslohn".
- In WISO ist im Feld "Festgesetzte Kirchensteuer auf Steuern nach § 32d EStG" derselbe Wert wie im Feld "Berechnung der Kirchensteuer für Kapitalerträge, die nach § 32d Abs. 1 EStG besteuert werden: davon 9 v.H. festzusetzende evangelische Kirchensteuer" im Bescheid für 2010.
- In WISO ist im Feld "Abzüglich Kirchensteuereinbehalt auf Steuern nach § 32d EStG" derselbe Wert wie im Feld "Evangelische Kirchensteuer: Kapitalertragssteuer" im Bescheid für 2010.
- In WISO ergibt sich der Wert im Feld "Nicht als Sonderausgaben zu berücksichtigen" als "Festgesetzte Kirchensteuer auf Steuern nach § 32d EStG" -
"Abzüglich Kirchensteuereinbehalt auf Steuern nach § 32d EStG".
Ein Unterschied ergibt sich jetzt aber bei dem Wert, der als Sonderausgaben für die Kirchensteuer angegeben wird. WISO zeigt mir beim Vergleich mit dem Steuerbescheid im Feld "Abzugsfähige Kirchensteuer" denselben Wert an, der im Formular in Papierform im Feld "Sonderausgaben: Kirchensteuer (soweit diese nicht als Zuschlag zur Abgeltungssteuer einbehalten wurde) (Zeile 46, Feld 103)" eingetragen wurde.
Der Wert, den WISO hier ansetzt, ergibt sich bei mir durch folgende Berechnung:
"Als Sonderausgaben zu berücksichtigen" + "Kirchensteuern aus Lohnsteuerbescheinigungen"
Der Wert, den das Finanzamt hier im Steuerbescheid angesetzt hat, ergibt sich dagegen aus folgender Berechnung:
"Als Sonderausgaben zu berücksichtigen" + "Kirchensteuern aus Lohnsteuerbescheinigungen" - "Nicht als Sonderausgaben zu berücksichtigen"
Wer hat Recht?
Vielen Dank im Voraus,
Christian