Kirchensteuer für Kapitalerträge

  • Hallo liebe Steuer-Experten,


    rund 6 Monate nach der Abgabe habe ich in dieser Woche endlich meinen Bescheid für 2011 über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer erhalten.


    Die Zahlen darin stimmen im Großen und Ganzen mit meinen Angaben und den Berechnungen vom WISO Steuer-Sparbuch 2012 überein. Nur bei der Kirchensteuer habe ich eine Abweichung festgestellt. Diese führt dazu, dass meine Erstattung um einen dreistelligen Eurobetrag niedriger ausfällt als von WISO berechnet. Mir scheint die Berechnung des Finanzamts aber (leider) durchaus schlüssig. Ich würde darum gerne erfahren, ob hier das Finanzamt oder WISO falsch gerechnet hat.


    Folgendes habe ich beobachtet, das sieht alles für mich in Ordnung aus:

    • In WISO ist im Feld "Festgesetzte Kirchensteuer (ohne Kirchensteuern nach § 32d EStG)" derselbe Wert wie im Feld "Evangelische Kirchensteuer: Festgesetzt werden" des Bescheids für 2010.
    • In WISO ist im Feld "Abzüglich Kirchensteuereinbehalt vom Arbeitslohn" derselbe Wert wie im Feld "Evangelische Kirchensteuer: Abzug vom Lohn" des Bescheids für 2010.
    • In WISO ergibt sich der Wert im Feld "Als Sonderausgaben zu berücksichtigen" als "Festgesetzte Kirchensteuer (ohne Kirchensteuern nach § 32d EStG)" - "Abzüglich Kirchensteuereinbehalt vom Arbeitslohn".
    • In WISO ist im Feld "Festgesetzte Kirchensteuer auf Steuern nach § 32d EStG" derselbe Wert wie im Feld "Berechnung der Kirchensteuer für Kapitalerträge, die nach § 32d Abs. 1 EStG besteuert werden: davon 9 v.H. festzusetzende evangelische Kirchensteuer" im Bescheid für 2010.
    • In WISO ist im Feld "Abzüglich Kirchensteuereinbehalt auf Steuern nach § 32d EStG" derselbe Wert wie im Feld "Evangelische Kirchensteuer: Kapitalertragssteuer" im Bescheid für 2010.
    • In WISO ergibt sich der Wert im Feld "Nicht als Sonderausgaben zu berücksichtigen" als "Festgesetzte Kirchensteuer auf Steuern nach § 32d EStG" -
      "Abzüglich Kirchensteuereinbehalt auf Steuern nach § 32d EStG".


    Ein Unterschied ergibt sich jetzt aber bei dem Wert, der als Sonderausgaben für die Kirchensteuer angegeben wird. WISO zeigt mir beim Vergleich mit dem Steuerbescheid im Feld "Abzugsfähige Kirchensteuer" denselben Wert an, der im Formular in Papierform im Feld "Sonderausgaben: Kirchensteuer (soweit diese nicht als Zuschlag zur Abgeltungssteuer einbehalten wurde) (Zeile 46, Feld 103)" eingetragen wurde.


    Der Wert, den WISO hier ansetzt, ergibt sich bei mir durch folgende Berechnung:
    "Als Sonderausgaben zu berücksichtigen" + "Kirchensteuern aus Lohnsteuerbescheinigungen"


    Der Wert, den das Finanzamt hier im Steuerbescheid angesetzt hat, ergibt sich dagegen aus folgender Berechnung:
    "Als Sonderausgaben zu berücksichtigen" + "Kirchensteuern aus Lohnsteuerbescheinigungen" - "Nicht als Sonderausgaben zu berücksichtigen"


    Wer hat Recht?


    Vielen Dank im Voraus,
    Christian

    • Offizieller Beitrag

    Der Wert, den WISO hier ansetzt, ergibt sich bei mir durch folgende Berechnung:
    "Als Sonderausgaben zu berücksichtigen" + "Kirchensteuern aus Lohnsteuerbescheinigungen"


    Der Wert, den das Finanzamt hier im Steuerbescheid angesetzt hat, ergibt sich dagegen aus folgender Berechnung:
    "Als Sonderausgaben zu berücksichtigen" + "Kirchensteuern aus Lohnsteuerbescheinigungen" - "Nicht als Sonderausgaben zu berücksichtigen"

    Ich verstehe hier zwar nicht genau, was Du eigentlich meinst. Allerdings ist Fakt, dass als Sonderausgaben abziehbar grundsätzlich die im Kalenderjahr insgesamt tatsächlich gezahlten Beträge sind. Erstattungen natürlich saldiert. Und diesen Betrag übernimmt das Programm teilweise automatisch, bestimmte Beträge müssen ggf. jedoch manuell ergänzt werden. Das FA listet Dir im Rahmen der umfangreichen Erläuterungen zum Einkommensteuerbescheid üblicherweise die genauen Beträge auf Heller und Pfennig auf, da diese programmgesteuert Deinem Steuerkonto entnommen werden.

  • Allerdings ist Fakt, dass als Sonderausgaben abziehbar grundsätzlich die im Kalenderjahr insgesamt tatsächlich gezahlten Beträge sind. Erstattungen natürlich saldiert.


    Aber auch hier gilt scheinbar: Keine Regel ohne Ausnahme.In dem Formular steht ja der Zusatz "soweit diese nicht als Zuschlag zur Abgeltungssteuer einbehalten wurde", und WISO berechnet aus den Angaben zur Kirchensteuer auf Kapitalerträge auch eine Zahl, die "Nicht als Sonderausgaben zu berücksichtigen" ist. Allerdings ignoriert WISO diese Zahl scheinbar. Egal was ich bei der Kirchensteuer im Bereich der Kapitalerträge angeben, die errechnete Rückzahlung bleibt gleich.


    Der Unterschied zwischen WISO und Finanzamt ist also aus meiner SIcht, dass WISO auch die Kirchensteuer, die ich 2011 für Kapitalerträge aus dem Jahr 2010 nachzahlen musste, als Sonderausgaben einstuft. Das Finanzamt dagegen rechnet diesen Betrag aus den Sonderausgaben heraus.

    • Offizieller Beitrag

    Das FA macht genau das, was eben auch im § 10 Absatz 1 Nr. 4 EStG steht.


    Und so wird es auch das Steuer-Sparbuch machen. Vorausgesetzt natürlich Du machst zutreffende Angaben im Progamm.
    Darauf weist Dich das Steuer-Sparbuch in seinen Erläuterungen auch ausdrücklich drauf hin.

  • Ich habe in dem Dialog aus dem Screenshot von miwe4 den folgenden Haken gesetzt: "Die zu berücksichtigende Kirchensteuer des Vorjahresbescheides soll programmunterstützt ermittelt werden."


    Dadurch sieht der Dialog bei mir anders aus. Die Angaben in meinem ersten Beitrag in diesem Thema beziehen sich auf diesen Dialog, aber eben mit dem gesetzten Haken. Die Angaben wurden automatisch übernommen. Ich habe sie mehrfach mit der Dokumentation der einzelnen Felder und den Steuerbescheiden gegengeprüft.


    Trotzdem weichen der Elster- und der Papierbescheid wie beschrieben von dem ab, was WISO errechnet hat. WISO will, dass mir alle Kirchensteuerzahlungen aus dem Jahr 2011 als Sonderausgaben anerkannt werden. Das Finanzamt, also der Steuerbescheid, und der von miwe4 zitierte Gesetzestext sagen, dass bei der Angabe der Kirchensteuer als Sonderausgabe der Teil abgezogen werden muss, der auf Kapitalerträge gezahlt wurde.

  • Das kann das Programm seit Jahren. Ich führe eine Datenübernahme vom Vorjahr durch. Im Vorjahr habe ich den Steuerbescheid per Elster abgeholt. Dort sind alle Zahlen enthalten, die hier benötigt werden.


    Aber wir kommen etwas vom Thema ab, oder? Selbst wenn das Programm die Daten nicht automatisch übernommen hätte: Als ich die Steuererklärung für 2011 per Elster abgegeben habe, waren die Zahlen da, und das Ergebnis ist, dass das Finanzamt etwas anderes dazu sagt als WISO.

    • Offizieller Beitrag

    Aber wir kommen etwas vom Thema ab, oder?

    Dann wende Dich mit Deiner Frage an den Support. Wenn das Programm insoweit fehlerhaft wäre, würde mich dies allerdings wundern. Du bist ja nicht der einzige mit Kapitalerträgen und Kirchensteuerpflicht und der Kampagne ESt 2011 läuft ja schon einige Zeit.


    Kannst ja dann netter Weise das Ergebnis Deines Tickets hier posten.

  • Ich gebe mich geschlagen. Es deutet doch Vieles auf einen PEBKAC hin.


    Ich wollte gerade anhand der Musterfälle ein Minimalbeispiel zusammenstellen, das ich hier mit Screenshots veröffentlich kann. Als ich dort die Felder ausgefüllt hat, ist mir aufgefallen, dass in meinem echten Fall doch ein Wert falsch angegeben ist.


    Das hier ist wohl mein Fehler:


    In WISO ist im Feld "Festgesetzte Kirchensteuer (ohne Kirchensteuern nach § 32d EStG)" derselbe Wert wie im Feld "Evangelische Kirchensteuer: Festgesetzt werden" des Bescheids für 2010.


    Statt der Angabe "Evangelische Kirchensteuer: Festgesetzt werden" von Seite 1 des Steuerbescheids aus dem Vorjahr muss hier der Wert aus dem Feld "davon 9 v.H. evangelische Kirchensteuer" unter der Überschrift "Berechnung der Kirchensteuer" von Seite 2 oder 3 rein. Damit errechnet WISO bis auf 1,50 Euro genau denselben Wert, der mir jetzt auch tatsächlich erstattet wird.


    miwe4, auch wenn ich mich bei jedem deiner Beiträge über den Tonfall und den Mangel an präzisen Informationen geärgert habe, am Ende hast du mich als Sparringspartner doch so viel weitergebracht, dass ich jetzt weiß, woran ich bin. Danke dafür.

    • Offizieller Beitrag

    Aufgrund der Masse an Fragen muss es schon kurz und knapp zugehen. Das ändert ja nichts an der zielführenden Beantwortung der Fragen.


    Bei fehlenden Screens kann man eigentlich als Außenstehender nie etwas konkretes sagen. Da muss man sich ausschließlich auf Erfahrungswerte stützen. Es konnte eigentlich nur ein Eingabefehler sein.


    Schön, dass Dir geholfen ist. Ich markiere es dann mal für Dich als erledigt (oben links).