Paypal Zuschlag für Zahlungsart wie verbuchen und in der Rechnung aufführen?

  • Hallo,


    da ich bisher nur als Zahlungsart die klassische Vorabüberweisung akzeptiert habe biete ich nun auch meinen Kunden die Zahlung per Paypal an.


    Jetzt zahle ich als Verkäufer ja einen Zuschlag bei Paypal den ich auch meinen Kunden in Rechnung stelle, wie genau führt man diesen Zuschlag in der Rechnung auf?



    -legt man einfach einen neuen Artikel als Paypal an und tippt zu jeder Bestellung den passenden Zuschlag manuel ein oder wie macht man das am besten?


    -wie verrechnet man die Paypal Gebühren als Ausgabe?



    ich danke euch schon mal für eure Antworten, und ja die Suche habe ich benutzt doch ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr bei so vielen threads.




    Gruß Andy

  • Moin,


    wickelst Du Bestellungen über einen Onlineshop o.ä. über Paypal ab? Falls ja, wie wird der Zuschlag dort ausgewiesen?


    Zur Verbuchung der Paypalgebühren: Nebenkosten des Geldverkehrs, wobei Du kontrollieren musst, dass MB keine Vorsteuer für die Gebühren abzieht.



    PS: bei Verkäufen über Ebay ist ein Zuschlag untersagt....


  • hallo,


    nein ich verkaufe überhaupt nicht in Ebay, mache alles über meinen Onlineshop und habe dort als Zuschlag für Paypal 2,5% Gebühren angegeben.



    Gruß Andy

  • Hallo,
    Du kannst das folgender Maßen lösen:


    Du legst Du einen Artikel an: Z.B. Zuschlag für Ihre Paypalzahlung 2,5%


    Wenn Du die Rechnung erstellst, klickst Du bei -Positionen bearbeiten -weitere Funktionen -Gesamtrabatt einfügen
    Hier gibst Du jetzt als Rabatt auf Gesamtsumme -2,5 ein und wählst obigen Artikel aus.
    Wenn Du vor diesem Artikel noch die Zwischensumme einträgst sieht das noch besser aus.


    Ich habe das hier nicht komplett durchgespielt, du müsstet nach Erstellung einer Rechnung mal sehen, ob MB die Rabattposition als Erlös auch richtig verbucht.

  • Habe es genau so, wie von Mausko vorgeschlagen umgesetzt. Nun bekam ich eine unangenehme Rückfrage. Von der Kleinunternehmerregelung wurde kein Gebrauch gemacht. Nun tauchten diese Posten aber unter Konto 8023 auf - falsch in meinem Fall.


    Ich meine zu wissen, wo ich es korrigieren kann (Stammdaten->Artikel->Zuschlagsartikel auswählen->Artikel: MwSt-Satz richtig einstellen->Sonstiges: Spezielle Fibu-Erlöskonten einstellen)


    Aber ich frage mich: welches Konto ist denn in dem Fall richtig? 8200? 8020 (nach §4 Nr 8 UStG)?
    Und grundsätzlich: ist steuerfrei überhaupt richtig?


    Ich freue mich auf einen klärenden Hinweis. Hab nämlich die letzte Stunde mit Google und verschiedenen Foren verbracht - gesucht, aber nichts gefunden ;(


    LG mdsmuc

    • Offizieller Beitrag

    Ich meine zu wissen, wo ich es korrigieren kann (Stammdaten->Artikel->Zuschlagsartikel auswählen->Artikel: MwSt-Satz richtig einstellen->Sonstiges: Spezielle Fibu-Erlöskonten einstellen)

    • Bei der Istversteuerung kann man das Buchungskonto nicht vorauswählen, nur wenn es Nettorechnungen sind.


      Deswegen landet deine Rg auf abweichende Erlöskonten

    • Bei Sollversteuerung geht es insofern, als Artikel im Artikelstamm auf einem bestimmten Konto gebucht werden können. Bei der Istversteuerung wirkt sich diese Vorauswahl nicht aus.


    Du wirst es auf diese Art nicht hinbekommen.

  • Moin,
    ich bin der Ansicht, dein Aufschlag unterliegt dem normalen Steuersatz. Und einem solchen Erlöskonto solltest du auch den Aufschlag zuweisen.
    Anders ist es bei der PayPalgebühr. Die wird unter Nebenkosten des Geldverkehrs.

  • Vielen Dank für Eure Antworten :) Leider hatte ich keine Benachrichtigung erhalten, obwohl ich das Thema abonniert hatte - sonst hätte ich mich vorher bedankt.


    Werde es dann normal (und z.B. wie die Versandkosten) mit 19% versteuern. Dann habe ich das Thema abgehakt und wieder was gelernt.


    Danke :beer: