Mutterschutz/Elterngeld + Unigebühren

  • Hi,


    meine Frau studiert seit 2011 an einer privaten Uni. Für 2011 haben wir die Gebühren voll geltend gemacht.


    2012 arbeitete meine Frau nur bis 01.08.12 und ging dann in Mutterschutz und wird nun im Dezember Elterngeld/Elternzeit bis ca. 09/2013 beziehen. Die Uni läuft aber weiter bis einschließlich 09/2013. Die Gebühren sind semesterweise fällig (ca. 7.500 EUR jeweils).


    Da sie also 2012 und 2013 jeweils relativ wenig Steuern (weniger als sonst) zahlt kam bei mir die Frage auf, wie man diese Studiengebühren idealerweise ansetzt (um das meiste rauszuholen). Macht es Sinn diese Aufwendungen dann erst für die Steuerklärung für das Jahr 2014 einzureichen? Geht das überhaupt?


    Was würdet Ihr vorschlagen?


    Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Da sind die Regeln sehr klar. Alle Kosten müssen in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem sie gezahlt wurden. Wenn das also erst in 2014 in die Steuererklärung soll, dann auch erst in 2014 bezahlen. Geht das nicht, leider Pech, es muss in die Erklärung für 2013 aufgenommen werden. Aber wo ist genau das Problem, bei Verheirateten spielt es doch keine Rolle wer viel oder wenig steuern bezahlt. Ihr macht doch sicher eine "Zusammenveranlagung".

    • Offizieller Beitrag

    Es gilt wie immer das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG. Bei der Einkommensteuer handelt es sich um eine sogenannte Abschnittsbesteuerung, woraus man erkennen kann, dass die Besteuerungsgrundlagen für jeden Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) gesondert zu erklären sind.

  • Hi,


    sorry aber ich bin kein Steuerexperte. Kannst Du das bitte nochmal in einfachen Worten erklären?

    • Offizieller Beitrag

    Schau Dir den § 11 EStG an, da steht es noch einfach drin als es der klarstellende Text vermuten lässt. Abschreiben müssen wir es hier ja wohl nicht.


    Für jedes Jahr ist eine Steuererklärung mit den entsprechenden Besteuerungsgrundlagen abzugeben (§ 2 EStG).


    Zu dem Thema kann man übrigens über die Forensuchfunktion auch einiges im Forum nachlesen.

  • Ich möchte noch einen Punkt in diese Runde werfen, den es zu bedenken gilt:


    Wenn das Studium das Erststudium ist (also auch keine Ausbildung zuvor gemacht wurde), dann sind die Ausgaben in dem Jahr anzusetzen, in dem sie angefallen sind.


    Wenn das Studium aber ein Zweitstudium ist oder zuvor eine Ausbildung gemacht wurde, dann können sämtliche Kosten (auch komplette Fahrtkosten, nicht nur Entfernungspauschale!) als Werbungskosten erfasst und gegebenenfalls mittels Verlustvortrag in das nächste Jahr übergeleitet werden.


    Ich habe nach meiner Ausbildung ebenfalls studiert und konnte dies so anwenden.

    WISO Mein Geld Professional 365 (Version 29.3.0.97)

    Betriebssystem Windows 10 (64 Bit)

  • Ja es handelt sich um ein Zweitstudium (Master). Wie gibt man soetwas in Wiso ein (also den Verlustvortrag)?

    • Offizieller Beitrag

    Ich möchte noch einen Punkt in diese Runde werfen, den es zu bedenken gilt:


    Wenn das Studium das Erststudium ist (also auch keine Ausbildung zuvor gemacht wurde), dann sind die Ausgaben in dem Jahr anzusetzen, in dem sie angefallen sind.


    Wenn das Studium aber ein Zweitstudium ist oder zuvor eine Ausbildung gemacht wurde, dann können sämtliche Kosten (auch komplette Fahrtkosten, nicht nur Entfernungspauschale!) als Werbungskosten erfasst und gegebenenfalls mittels Verlustvortrag in das nächste Jahr übergeleitet werden.

    Das ist doch nichts Neues und das haben wir doch oben alles schon erklärt. Es gilt so oder so das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG. Der einzige Unterschied ist, dass es, vereinfacht gesagt, Verlustvorträge nur im Rahmen der Einkunftsarten gibt.


    Zu diesem Sachverhalt lässt sich aber auch ein riesiges Potential an hilfreichen Informationen über die komfortable Forensuchfunktion finden.

  • Das ist doch nichts Neues und das haben wir doch oben alles schon erklärt. Es gilt so oder so das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG. Der einzige Unterschied ist, dass es, vereinfacht gesagt, Verlustvorträge nur im Rahmen der Einkunftsarten gibt.


    Zu diesem Sachverhalt lässt sich aber auch ein riesiges Potential an hilfreichen Informationen über die komfortable Forensuchfunktion finden.

    im gegensatz zum beitrag von juniorbuchhalterin ist dieser beitrag absolut inhaltsfrei. warum musst du anderen vorschreiben, was sie hier schreiben sollen oder nicht? ich fand den beitrag von juniorbuchhalterin sehr aufschlussreich (im gegensatz zur nennung von paragraphen).

  • Hallo miwe4,


    in diesem Thread wurde meine Anmerkung mit keinem einzigen Wort erwähnt. Dieser Verlustvortrag ist nämlich noch nicht so lange möglich. Bisher MUSSTEN Kosten für ein Studium als Sonderausgaben erfasst werden (-> kein Verlustvortrag möglich), seit einiger Zeit können sie nun als Werbungskosten erfasst werden (-> Verlustvortrag möglich).


    Übrigens, wenn man nicht weiß, WONACH man überhaupt suchen soll, dann bringt einem die "komfortable Forensuchfunktion" überhaupt nichts (wobei ich die Forensuchfunktion, auch die erweiterte, absolut unkomfortabel finde. Aber das ist ein anderes Thema und meine persönliche Meinung... und ja, ich weiß dass diese Forensuchfunktion Standard ist.)


    Ich möchte noch etwas anmerken, versuche es bitte als konstruktive Kritik zu sehen. Anwender, die noch nie näher etwas mit Steuern zu tun hatten, verstehen dieses Paragraphen-BlaBla nicht. Für genau solche Anwender sind diese Steuer-Programme schliesslich gedacht. Man sollte sich in seiner Ausdrucksweise dem Wissensstand des Fragenden anpassen. Denn wohlgemerkt, dies ist ein User-Forum und kein Expertenforum. Dies möchte ich übrigens noch einigen anderen Moderatoren und Forums-Experten hier im WISO-Forum ans Herz legen. Manche Neulinge hier im Forum können bei einigen Antworten ganz schön verschreckt werden.


    Viele Grüße


    Heike

    WISO Mein Geld Professional 365 (Version 29.3.0.97)

    Betriebssystem Windows 10 (64 Bit)

    • Offizieller Beitrag

    im gegensatz zum beitrag von juniorbuchhalterin ist dieser beitrag absolut inhaltsfrei.

    Ist ja schön. Dann weiß juniorbuchhalterin aber auch mehr über den Sachverhalt als Du geschrieben hast. Sie hätte Dich dann auch vielleicht nach Euren (Deinen) sonstigen Einkünften und Eurer Veranlagungsart fragen sollen. Wenn man mal unterstellt, dass Euro Familie von Deinem pruktiven Einkommen lebt, dann wird ein Verlustvortrag i.S.d. Vorschrift eher unwahrscheinlich.

    in diesem Thread wurde meine Anmerkung mit keinem einzigen Wort erwähnt.

    Weil er m.E. auch keine Rolle spielt (s.o.).

    Dieser Verlustvortrag ist nämlich noch nicht so lange möglich. Bisher MUSSTEN Kosten für ein Studium als Sonderausgaben erfasst werden (-> kein Verlustvortrag möglich), seit einiger Zeit können sie nun als Werbungskosten erfasst werden (-> Verlustvortrag möglich).

    Was denn jetzt, "noch nicht so lange" oder "seit einiger Zeit"?


    Und mal ganz im Ernst. Jemand, der seine Steuerangelegenheiten selber regeln möchts, der muss sich zwangsläufig auch mit dem Paragraphen-BlaBla auseinandersetzen. Und deshalb wird der Fragesteller von uns auch immer auf die gesetzlichen Vorschriften hingewiesen. Umsomehr, weil wir hier auch nie den ganzen Steuerfall kennen und nur der Steuerbürger selbst sich vollumfänglich helfen kann. Und wenn es dann viel weiter gehen würde, dann ist man auch schnell im Bereich der unerlaubten steuerlichen Hilfeleistung. Hier wird also im Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe gestellt. Und jeder, der sich im Forum registriert, erkennt die Forenbedingungen an. Zu denen gehört, dass man sich vor dem Einstellen einer neuen Frage erst einmal mittels der Forensuche bemüht, sein Problem zu lösen und entsprechend nachliest. Das dient nicht nur dem eigenen Selbststudium aus den o.g. Gründen, sondern auch der Übersichtlichkeit des Forums, um nicht dieselbe Frage zum hundertsten Male einzustellen.


    Aber da Du und juniorbuchhalterin sich ja einig sind, werde ich Euch beide in diesem Forum, außer bei Problemen der Forenregeln betreffend, nicht mehr belästigen. Zaubert dann mal weiter.

  • Aber da Du und juniorbuchhalterin sich ja einig sind, werde ich Euch beide in diesem Forum, außer bei Problemen der Forenregeln betreffend, nicht mehr belästigen. Zaubert dann mal weiter.

    danke