Hi,
meine Frau studiert seit 2011 an einer privaten Uni. Für 2011 haben wir die Gebühren voll geltend gemacht.
2012 arbeitete meine Frau nur bis 01.08.12 und ging dann in Mutterschutz und wird nun im Dezember Elterngeld/Elternzeit bis ca. 09/2013 beziehen. Die Uni läuft aber weiter bis einschließlich 09/2013. Die Gebühren sind semesterweise fällig (ca. 7.500 EUR jeweils).
Da sie also 2012 und 2013 jeweils relativ wenig Steuern (weniger als sonst) zahlt kam bei mir die Frage auf, wie man diese Studiengebühren idealerweise ansetzt (um das meiste rauszuholen). Macht es Sinn diese Aufwendungen dann erst für die Steuerklärung für das Jahr 2014 einzureichen? Geht das überhaupt?
Was würdet Ihr vorschlagen?
Danke!