Hallo, folgende Situation:
1. Januar bis 29.Juli: Nichtselbstständiger Arbeitnehmer in D
30. und 31.Juli: Bezug ALGI
ab 1. August: Wegzug mit Abmeldung aus Deutschland zum Antritt einer Stelle in Schweden
In Schweden wurde ich über ein steuerfreies Stipendium einer schwedischen Stiftung bezahlt.
Das Stipendium habe ich jetzt bei den "Ausländischen Einkünfte, die nicht in diesem Zeitraum (= Wohnsitz in D) bezogen wurden und nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben" eingetragen, denn sie unterliegen ja dem Progressionsvorbehalt. Umgerechnet habe ich über die offizielle Umsatzsteuer-Umrechnungstabelle monatsweise.
Ist das so korrekt?
Ich habe außerdem für den Auslandszeitraum eine private deutsche Krankenversicherung (plus Unfall, plus Haftpflicht) für Langzeit--Auslandsaufenthalte für Stipendiaten (Basis-Versicherung) abgeschlossen. Kann ich die jetzt bei Vorsorgeaufwendungen eintragen? Oder wirkt die sich auf den Progressionsvorbehalt aus? Und wenn zweiteres, WO trage ich die dann ein??
Gleiche Frage zu den Umzugskosten (Flug plus Gepäck)? Sind die als beruflich absetzbar oder mindern die auch den Progressionvorbehalt?
Vielen Dank im Voraus!