Versteuerung von Zinseinnahmen aus Privatdarlehen zwischen Nahestehenden

  • Hallo in die Runde. In dem Rundbrief von Buhl lese ich folgendes:


    Seit 2009 sind grundsätzlich alle Kapitalerträge mit dem Abgeltungssteuersatz
    von 25 Prozent zu besteuern. Dies gilt grundsätzlich auch für Zinseinnahmen aus
    Darlehen. Wohlgemerkt: nur grundsätzlich!
    Die Abgeltungsteuer soll nämlich nicht greifen, wenn Gläubiger und Schuldner
    einander nahestehende Personen sind und der Schuldner die gezahlten Zinsen
    als Betriebsausgabe oder Werbungskosten geltend machen kann.
    Aktueller Streitfall
    Diesen Steuervorteil will der Gesetzgeber jedoch nicht zulassen. Kurzerhand verbietet
    er in solchen Fällen die Zinseinnahmen zum Abgeltungssteuersatz zu besteuern und
    fordert die Anwendung des persönlichen Steuersatzes. Unter dem Strich ist daher
    die steuerliche Behandlung des Gläubigers von der Darlehensverwendung des
    Schuldners abhängig. Hätte der Gläubiger das Darlehen für private Zwecke
    verwendet, würde nämlich auch der Fiskus die Abgeltungsteuer zulassen.
    Dies gilt sogar zwischen Nichteheleuten, die sich nahe stehen. So auch im
    Musterfall, bei dem sich um eine Großvater-Sohn-Enkelkind-Beziehung handelt.
    Ob diese Behandlung rechtes sein kann, ist fraglich. Gerade ist daher hier ein
    Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig geworden, weshalb sich Betroffene
    an das Musterverfahren anhängen sollten.
    Hier gelangen Sie zum Download des Mustereinspruchs bzw. Musterantrag.
    Geben Sie dazu auf www.steuernsparen.de im Suchfeld den Code CW12012 ein.


    Ist das obige Gläubiger richtig? Vorsichtshalber frage ich hier, bevor


    Danke im voraus!